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Forum / Steuern und Finanzen

Wenn man mehr als 19 Tage in D. arbeitet!  

Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Ich habe mal eine Frage, vlt. kann mir da einer helfen. Ich arbeite in Lux, ab und zu haben wir auch Baustellen in D., jetzt aber immer öfters. Wie ist das eigentlich mit diesen 19 Tage?? Das man dann die Steuererklährung in D. machen muss, das weiß ich, ist das wirklich so dass man dann sehr viel nachzahlen muss, das es nicht mehr lohnt in Lux zu arbeiten??? Ich bin alleinverdiener, verheiratet, meine Frau arbeitet nicht und wir haben 2 Kinder (3J. und 5 Monate), wir bekommen alles aus Lux ( mntl. KiGe, Bonus und Erziehungszulage).

MfG


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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11 Jahren  ago  

Hallo, mal ganz grob gesagt ist es so dass Du, wenn du mehr als 19 Tage ausserhalb von Lux arbeitest, die GESAMTEN dort gearbeiteten Tage im Land versteuern musst, in dem du gemeldet bist. In deinem Fall also Dtl. Wenn du also sagen wir 25 Tage ausserhalb von Lux arbeitest, musst du anteilig das Gehalt ausrechnen dass du in Lux bekommst fuer diese Tage. Das ziehst du von deinem gesamtverdienst aus Lux ab und rechnest deine Steuern aus. Das Gehalt der 25 Tage versteuerst du in Dtl. und addierst das mit denen aus Lux. Du zahlst erst Steuern in Lux, dann in Dtl. und forderst anschliessend die zuviel gezahlten Steuern aus Lux zurueck. Ob es sich lohnt oder nicht, musst du dir allein ausrechnen. Das ist abhaengig von deinem Gehalt und natuerlich von der Anzahl der Auslandstage. Ich kann dir einen kleinen Rechner per Mail schicken, mit dem du die Zusatzbelastung abschaetzen kannst. Wenn du moechtest natuerlich. 🙂

Ich bin kein Fachmann, aber ich glaube, dass wenn Deine Frau nicht arbeitet das nicht so schlimm werden kann, da Du ja nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegst. Bitte um Berichtigung, wenn die Aussage falsch ist!?


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11 Jahren  ago  

"mal ganz grob gesagt ist es so dass Du, wenn du mehr als 19 Tage ausserhalb von Lux arbeitest, die GESAMTEN dort gearbeiteten Tage im Land versteuern musst, in dem du gemeldet bist."

Das war aber wirklich grob, es geht nicht um die Tage sondern um die Arbeitsstunden die fiskalisch gerundet werden müssen.

bis zur Minute 30 wird abgerundet und danach auf 1h aufgerundet - hat man 19Tage an denen Arbeitszeit ausserhalb von Lu angefallen ist muss man abrechnen.

Hier ein sehr extremes Beispiel.

Tag 1 bis 18 - je 29min ausserhalb von Luxemburg -> zu versteuern 0h, da 19 mal abgerundet werden muss. Tag 19 - 31min -> zu versteuern 1h

Der Arbeitgeber muss eine Stunde steuerfrei auszahlen und man muss für eine einzige Stunde in Deutschland eine Steuererklärung machen.

Zurück zur Eingangsfrage:

- Bei geringen Beträgen fährt man sogar besser da man auf der deutschen Erklärung Dinge absetzen kann die man vorher in Luxemburg nicht absetzen konnte. Fahrtkosten für zB km bis zur Grenze.

- Bis ca 192h passiert nicht wirklich viel, dann fällt die 90% Grenze im Luxemburger Steuerrecht (Achtung, anteiligen Urlaub mit einrechnen)

- Ab 480h wird es ganz bitter, dann fällt die Sozialversicherungspflicht an Deutschland und man muss in Deutschland in Kranken, Renten, Alo usw einzahlen und dabei den fehlenden AG Anteil aus Luxemburg auffangen.

- Ab 960 Stunden sind die Zuschläge aus Luxemburg für Kindergeld, Bonus usw futsch.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo info,

ist deine Berechnung eigentlich gerechtfertig, wenn Arbeitsbeginn und -ende in Luxemburg statt findet?


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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11 Jahren  ago  

info: "Das war aber wirklich grob, es geht nicht um die Tage sondern um die Arbeitsstunden die fiskalisch gerundet werden müssen. Bis zur Minute 30 wird abgerundet und danach auf 1h aufgerundet - hat man 19Tage an denen Arbeitszeit ausserhalb von Lu angefallen ist muss man abrechnen. "

Bei uns gibt es nur ganze Auslandstage (Dienstreisen). Deshalb ist mir das mit den Stunden nicht bekannt, sorry. Kommt ja auch immer auf den Arbeitgeber an, was in der Bescheinigung fuer das Finanzamt eingetragen wird, oder nicht??


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11 Jahren  ago  

Hallo Raschid,

dann sollte sich deine Firma mal dringend beim Finanzamt erkundigen - ich sage dazu nur soviel, für die Steuer ist der Steuerpflichtige ganz alleine zuständig. Der Steuerpflichtige ist allein voll haftbar und ab 2500 Euro wird eine heftige Strafe fällig (Strafe ist idR so hoch wie der Steuerbetrag).

Der Effekt ist einfach, die unnötig gezahlte Steuer in Luxenburg ist futsch und die bekommt man nie mehr zurück. Dafür muss man in Deutschland Steuer zahlen und bekommt den gleichen Betrag als Strafe nochmal oben drauf.

Und nebenbei, was immer dein Chef dir ausfüllt ist kein Freibrief für irgendeine Ausrede bei der BuStra. Die Standardantwort lautet - Der Steuerpflichtige ist für die Prüfung der Unterlagen zuständig und muss diese bei Bedarf reklamieren und ändern lassen.

Ob sich ein Chef an dem von ihm angerichteten Bockmist beteiligen wird ist fraglich, die meisten werden sich wohl damit raus reden das Steuersachen nicht ihr Problem ist.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

meine Frage hast noch nicht beantwortet.

Wenn Arbeitsbeginn- und -ende in Luxemburg statt findet.

Kenne viele Fahrer von Speditionen, die Tagsüber in Deutschland, Belgin oder Frankreich unterwegs sind.


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11 Jahren  ago  

Sorry Jürgen, übersehen.

Es ist unerheblich ob der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende in Luxemburg sind.

Beispiel:

1. Arbeitsbeginn 8h in Deutschland, ab 9h bis Feierabend in Luxemburg -> zählt als ein Eventtag und würde bei erreichen der 19 Eventtage mit 1h steuerlich angerechnet.

2. Arbeitsbeginn 8h in Luxemburg, ab 16h bis Feierabend 17h in Deutschland -> zählt als ein Eventtag und würde bei erreichen der 19 Eventtage mit 1h steuerlich angerechnet.

3. Arbeitsbeginn 8h in Luxemburg, ab 13h bis 14h für 1h in Deutschland danach bis Feierabend in Luxemburg -> zählt als ein Eventtag und würde bei erreichen der 19 Eventtage mit 1h steuerlich angerechnet.

Und nebenbei - Transportgewerbe hat Sonderregeln.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

wie steht es mit Deutsche Firmen die in Luxemburg arbeiten?

Da müßte doch der Umkehrschluß kommen, Steuern zahlen in Lux, für deren Arbeitnehmer?


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11 Jahren  ago  

Der Umkehrschluss wird selten bis nie vorkommen.

Es muss sich um jemanden handeln der in Luxemburg wohnt aber bei einer deutschen Firma arbeitet die Aufträge in Luxemburg ausführt.

Bitte nicht verwechseln mit der Situation das man wohnhaft in Deutschland ist und bei einer deutschen Firma beschäftigt ist die Aufträge in Luxemburg ausführt. Hier gilt die 180 Tage Regelung.


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raschid
Deutschland | 213 Messages

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11 Jahren  ago  

@info: Wie sollte man sich denn dann am besten verhalten? Das Finanzamt fragt ja einmal im Jahr nach einer Bescheinigung. Und da kann ich ja nur rueckwirkend schauen, wann ich auf Dienstreise war. Und das sind ja immer ganze Tage. Oder muesste ich dann alles Stundenweise notieren? Was ist dann bei Tagen mit Uebernachtung in Dtl. Sagen wir, Montag Mittag 12Uhr nach Dtl. und am naechsten Abend (Dienstag) zurueck nach Hause. Dann erst am Mittwoch morgen wieder nach Lux ins Buero.

Bin verwirrt!!!


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11 Jahren  ago  

Ich sage es mal so - mit dem Steuerjahr 2013 werden die Finanzämter die ersten Stichprobenprüfungen durchführen und diese werden sich zunächst auf nur wenige Personenkreise beziehen. Hierzu zählen zB Aussendienstmitarbeiter, Banker, Versicherer, Monteure, Entwickler uä.

Berufsgruppen wie zB Verkäufer, Pflege, Medizin, Tankstellenpersonal uä fallen zunächst mal aus dem Raster raus.

Die Stichprobe wird dem FA Luxemburg mit einem sg Amtshilfeersuchen übergeben und das Finanzamt Luxemburg wird den Arbeitgeber prüfen. Und zB dabei prüfen nach welchen Kriterien die Stunden bzw Tage erfasst werden. Kommt es zu der Situation das Abweichungen festgestellt werden gehen diese ans deutsche Finanzamt und mit der Firmen ID werden alle Personen aus der FA Datenbank gefiltert die bei diesem AG beschäftigt sind. Danach bekommen die alle Post vom FA und werden schriftlich um Stellungnahme aufgefordert.

Daher gebe ich folgenden Ratschlag, Stunden notieren mit Datum und Ort an dem man war. Zusätzlich dem Chef klar machen das sich die Gesetzeslage geändert hat und das man es nicht hinnehmen kann die dadurch verursachten Kosten allein zu tragen.

Das ganze hier habe ich im übrigen aus den Schulungsunterlagen des Finanzamt für die Mitarbeiter welche uns in Zukunft betreuen werden.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

dann hast du auch die Gesetzvorlage? und wo was steht?


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CaptainHook
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11 Jahren  ago  

Der Wahnsinn hat Methode!

Wie soll das denn in der Praxis aussehen? Ich habe z.B. keinen einzigen Tag (Stunde) dieses Jahr ausserhalb von Lux. gearbeitet und in den Vorjahren max. 5 Tage (Stunde).

Wie weise ich das aber beweiskräftig nach? Ausdruck aus meinem Outlook-Kalender?! Notieren kann man ja egal was. Wieviele AG werden das methodisch nachhalten? Machen das eure AG? Ich bin mal gespannt, ob das wirklich klappt.


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kcolor
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11 Jahren  ago  

"Der Effekt ist einfach, die unnötig gezahlte Steuer in Luxenburg ist futsch und die bekommt man nie mehr zurück."

Diese Aussage ist falsch. Einfach deutschen Steuerbescheid in Luxemburg vorlegen und es wird die in Luxemburg gezahlte Steuer vollständig zurückerstattet. :boogie: