"mal ganz grob gesagt ist es so dass Du, wenn du mehr als 19 Tage ausserhalb von Lux arbeitest, die GESAMTEN dort gearbeiteten Tage im Land versteuern musst, in dem du gemeldet bist."
Das war aber wirklich grob, es geht nicht um die Tage sondern um die Arbeitsstunden die fiskalisch gerundet werden müssen.
bis zur Minute 30 wird abgerundet und danach auf 1h aufgerundet - hat man 19Tage an denen Arbeitszeit ausserhalb von Lu angefallen ist muss man abrechnen.
Hier ein sehr extremes Beispiel.
Tag 1 bis 18 - je 29min ausserhalb von Luxemburg -> zu versteuern 0h, da 19 mal abgerundet werden muss.
Tag 19 - 31min -> zu versteuern 1h
Der Arbeitgeber muss eine Stunde steuerfrei auszahlen und man muss für eine einzige Stunde in Deutschland eine Steuererklärung machen.
Zurück zur Eingangsfrage:
- Bei geringen Beträgen fährt man sogar besser da man auf der deutschen Erklärung Dinge absetzen kann die man vorher in Luxemburg nicht absetzen konnte. Fahrtkosten für zB km bis zur Grenze.
- Bis ca 192h passiert nicht wirklich viel, dann fällt die 90% Grenze im Luxemburger Steuerrecht (Achtung, anteiligen Urlaub mit einrechnen)
- Ab 480h wird es ganz bitter, dann fällt die Sozialversicherungspflicht an Deutschland und man muss in Deutschland in Kranken, Renten, Alo usw einzahlen und dabei den fehlenden AG Anteil aus Luxemburg auffangen.
- Ab 960 Stunden sind die Zuschläge aus Luxemburg für Kindergeld, Bonus usw futsch.