logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Dieselpreis fällt in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Zuverdienst in D bei frühzeitiger Rente - Krankenversicherung?  

Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 65 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Ich gehe mit 59 in Luxembourg in Rente und möchte dann in Deutschland bis zur "Hinzuverdienstgrenze" - aktuell ca. 1.350€ dazuverdienen. Damit würde ich in Deutschland auch Krankversicherungsbeiträge zahlen. Wird dann trotzdem  weiterhin meine Luxembourg-Pension in Luxembourg komplett versteuert (inkl. der Krankenversicherung)?

Ich Frage deshalb, weil wenn ich auch eine Pension aus D beziehen würde (was ich nicht machen werde), dann müsste ich auch die hohen deutschen KV-Beiträge auf die Pension in L bezahlen.

 

 


Profilbild von
Fredde
371 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Hallo,

sobald du in DE sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist bist du in DE sozialversichert! Das hat nichts mit der Rente zu tun. Einzige Möglichkeit wäre wohl ein Minijob, da gibt es eine Sonderregelung zwischen DE und LUX. 

Ansonsten wird bei diese Konstellation eine Steuererklärung in DE und LUX fällig. 


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 65 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Das ist mir klar mit der Steuererklärung und dem Minijob, nur sollte bei einer Arbeit in Deutschland dann nicht der hohe Satz der Krankenversicherung aus Deutschland für die Pension in Luxembourg herangezogen werden. 

Um es deutlicher zu machen:

Pension in Luxembourg: Besteuerung und Sozialabgaben Luxembourg

Arbeiten in Deutschland: Steuern und Sozialabgaben in Deutschland

Ist das so?

Vielen Dank


Profilbild von
Toleranter
246 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Leider nein - durch die sozialsteuerpflichtige Beschäftigung wird die Krankenversicherungspflicht auf das Einkommen in Deutschland angewand UND triggert automatisch AUCH die Anrechnung für deine Rente aus Luxemburg ...heftig - ist aber so.

Lediglich wie von Fredde geschrieben, besteht für Minijobs neuerdings wohl eine Ausnahmeregelung (allerdings auch NUR für Rentner)


Profilbild von
info
3755 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Nebenbei, die Möglichkeit der steuerlichen Gleichstellung in Luxemburg ist auch futsch.


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 65 Messages

Offline

1 Woche  ago  

@Info: Meinst Du das ich dann in die Steuerklasse 1 komme?

Spricht scheinbar vieles dafür entweder MiniJob in D oder weiter in L bis zur Hinzuverdienstgrenze zu arbeiten. 


Profilbild von
Fredde
371 Messages

Offline

1 Woche  ago  

Das mit Lux hat noch einen weiteren Vorteil:

Durch den Hinzuverdienst in Lux erhöht sich jedes Jahr deine Rente in Lux.


Profilbild von
info
3755 Messages

Offline

7 Tagen  ago  

Ja den Zuverdienst in Luxemburg zu machen ist unter dem Strich besser, aber man sollte an die Auflagen denken das man mt 2 Steuerkarten unterwegs ist☝️


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 65 Messages

Offline

7 Tagen  ago  

@Info

Ist das mit der 2.Steuerkarte ein Problem bzw. was könnte der Nachteil sein? Gibt es feste Steuersätze?


Profilbild von
info
3755 Messages

Offline

6 Tagen  ago  

Der fixe Steuersatz liegt für ledige zb bei 30% und man muss eine Steuererklärung abgeben.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 701 Messages

Offline

6 Tagen  ago  

Deshalb wäre es unbedingt nötig einen Anwalt zu suchen und finden der gegen ein EU-Gesetz Einspruch erhebt.  Denn auch EG Gesetzte können falsch sein. Bei zwei Renten (D und L) nur weil man in D wohnt zahlt man über 12%, demnächt noch mehr, in D an die Kra kenversicherung.

In Luxemburg zahlen Rentner nur 4,2% von der lux. Bruttorente.

 


Profilbild von
Mescalero
2 Messages

Offline

3 Tagen  ago  

Ich bin ggf. in einer ähnlichen Situation wie Runner23. Nur sind es noch 5 Jahre bis ich in L Rente frühestens beantragen kann. Hast du auch länger in D gearbeitet? Warum willst du die D-Rente nicht beantragen?


Profilbild von
Runner23
Wittlich | Deutschland | 65 Messages

Offline

3 Tagen  ago  

Wenn ich mit 67 in D Rente beantragen würde, dann hätte ich mehr Abzüge durch den höheren KV Satz in D als Rente in D.

Es gibt eine „Fausformel“ (ohne Gewähr)

Wenn die Rente aus D < 10% der Rente aus L ist, dann sollte man besser darauf verzichten.


Profilbild von
info
3755 Messages

Offline

2 Tagen  ago  

Oh Leute, die Krankenversicherung auf Renten in Luxemburg beträgt 2,8% und wenn die nach Deutschland geht werden 7,3% fällig, nur bei der KV werden also 4,5% mehr fällig als in Luxemburg. Davon bekommt man aber rund 10 bis 15% über die Steuererklärung in Luxemburg wieder zurück.

Nur für die KV gild also die Faustregel wenn die deutsche Rente <4% der Rente aus Luxemburg ist rechnet es sich nicht aber für so kleine Renten gibt es ja eine Sonderregelung und siehe da die werden dann in Luxemburg in der KV abgewickelt.


Profilbild von
Toleranter
246 Messages

Offline

2 Tagen  ago  

Hi INFO,

bitte kläre uns konkret mit einer Beispielrechnung auf, wie du auf 7,3% kommst, ich kenne nur Krankenkassenbeiträge in De von 14,XX aufwärts ...

Danke