Art 226 bis 231bis
Ich interpretiere das so:
Wenn man eine Lux Rente und eine andere Rente (zum Beispiel aus DE) bekommt dann werden die Grenzen aufgeteilt. (Art. 231bis) wenn nicht, also nur Lux dann eben nicht.
Art 226 bis 231bis
Ich interpretiere das so:
Wenn man eine Lux Rente und eine andere Rente (zum Beispiel aus DE) bekommt dann werden die Grenzen aufgeteilt. (Art. 231bis) wenn nicht, also nur Lux dann eben nicht.
Ich habe noch was gefunden:
https://www.csl.lu/de/ihre-rechte/sozialversicherung/rentenversicherungssystem/altersrente-2/
In Kapitel:
"Es sei darauf hingewiesen, dass die Bemessungsgrenze der 5 höchsten Löhne im Falle einer gemischten Versicherungszeit (in Luxemburg und im Ausland) je nach Versicherungsdauer in Luxemburg anteilsmäßig berechnet wird."
Leider auch keine Referenz wo das herkommt.
Wenn man den genauen Zuverdienst wissen möchte, geht wohl kein Weg um eine Anfrage bei der CNAP drumherum. Ein Betrag wird nur einmal mit der vorläufigen Mitteilung grob geschätzt. Mit dem Rentenbescheid wird der erlaubte Zuverdienst leider nicht neu berechnet. (D5E = Durchschnitt der 5 höchsten Einkommen)
Ich habe nach dem Erhalt meiner vorzeitigen Rente noch eine zeitlang weiter gearbeitet. Allerdings nur noch 20% bzw. 1Tag/Woche. Was zwar die 5DE Regel erfüllen musste, aber auch nur 30% des genannten, erlaubten Betrages ausgemacht hat. Damit lag ich auch unter einem möglicherweise zw. D und L aufgeteilten Betrag.
Interessant ist, dass auch die Babyjahre meine D5E Grenze deutlich erhöht haben.
Beachten sollte man, dass bei einer Weiterbeschäftigung die Rente dann auf einer zweiten „Steuerkarte“ läuft, d.h. in Klasse 1 mit 33% und Klasse 2 mit 15% pauschal besteuert wird! Ggf. sollte man das rechtzeitig „tauschen“.
Hab nochmal nachgerechnet: Bei mir entspricht der ausgewiesene Betrag für den Zuverdienst (D5E) dem *anteiligen* Betrag, der dem Luxemburger Anteil entspricht, bei zusätzlichen Pflichtzeiten aus Deutschland.
Meines Erachtens wird bei einem Zuverdienst bis zu diesem Betrag die Rente dann nicht gekürzt. Würde das aber trotzdem mit der CNAP abklären.
Beachtet auch bei der Berechnung des Durchschnitts, dass die Jahresgehälter normiert genommen werden (Index 100, Basis 1984) und dann auf den heutigen Index hochgerechnet werden!
Hallo in die Runde,
ich war in Kontakt mit der CSL und die habe mir die Sache mit der Aufteilung auch gesagt aber leider auch ohne Referenz im Gesetzt:
Art.231 bis. Bei Zusammentreffen einer in diesem Buch genannten Rente mit einer gleichartigen Rente, die nach den Rechtsvorschriften eines Landes geschuldet wird, mit dem Luxemburg durch eine internationale Übereinkunft über soziale Sicherheit verbunden ist, vorausgesetzt, dass dieses Land in Bezug auf die betreffende Leistung ebenfalls Kürzungs-, Ruhens- oder Entziehungsbestimmungen anwendet, alle Elemente, die in die Kürzungs-, Ruhens- oder Entziehungsbestimmungen einfließen, werden im Verhältnis der Dauer der vor Eintritt des Versicherungsfalls zurückgelegten Zeiten nach den Artikeln 171, 173, 173a und 174 zu der Gesamtdauer der vor Eintritt des Versicherungsfalls nach den verschiedenen betroffenen Rechtsvorschriften zurückgelegten Zeiten berücksichtigt.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Wenn man nun den Gesetzestext betrachtet (Art231bis) dann geht es da ganz klar um gleichzeitige geschuldete Rentenzahlung aus zwei Ländern. Da aber man in Deutschland keine äquivalente vorgezogene Rente bekommen kann sehe ich hier die Interpretation der CNAP als nicht korrekt an.
Hallo,
noch ein andere Frage. Bei vorzeitiger Alterspension mit 57 und einem Zuverdienst unter der Grenze und sonst keine Einkünfte in D, muß dann aber immer eine Steuererklärung in L und D gemacht werden? Wie sieht es ohne Zuverdienst aus und sonst keine Einkünfte, muß man mit der vorzeitigen Alterspension mit 57 eine Steuererklärung in L und D abgeben?
Vielen Dank!
Hatte ich mir durchgelesen. Deutsche Rente bekomme ich nicht und möchte sie auch später nicht in Anspruch nehmen. D.h., der Hinzuverdienst müsste ich mit der Luxemburger Rente versteuern und in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. Zudem wäre ich dann auch wieder in Deutschland sozialversichert, ist das richtig? Aber ohne Hinzuverdienst und keine weiteren Einnahmen müsste ich weder in D noch in L eine Steuererklärung abgeben....oder?
Danke nochmals an alle. Wir haben dann mal den Rechner von der CSL gefunden und bemüht ... und der kam zu einem WESENTLICH anderen Ergebnis als der von der CNAP geschätzten Betrag:
Stellt sich jetzt die Frage wem man mehr vertraut ...
Hatte ich mir durchgelesen. Deutsche Rente bekomme ich nicht und möchte sie auch später nicht in Anspruch nehmen. D.h., der Hinzuverdienst müsste ich mit der Luxemburger Rente versteuern und in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben. Zudem wäre ich dann auch wieder in Deutschland sozialversichert, ist das richtig? Aber ohne Hinzuverdienst und keine weiteren Einnahmen müsste ich weder in D noch in L eine Steuererklärung abgeben....oder?
Hat vielleicht jemand eine Antwort auf meine Fragen?
Vielen Dank!