Hallo Zusammen,
Einer meiner MA will im November in die frühzeitige Rente vor 60 gehen würde aber gerne noch was bei mir dazuverdienen. Er hat die 40 Jahre voll und sein Rentenbescheid sagt jetzt folgendes:
"In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Schätzung der Höhe Ihrer Pension, mit Angabe des ungefähren monatlichen Bruttobetrags, den Sie als Lohnempfänger hinzuverdienen könnten, ohne dass Ihre Pension dadurch gekürzt würde. "
Und weiter, nach Angabe des Betrags:
"Sollte Ihre Beschäftigung als Lohnempfänger, welche Sie während des Bezugs einer vorzeitigen Alterspension vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausüben, Einkünfte einbringen die diesen Betrag überschreiten, wird Ihre Pension gekürzt."
Im GEGENSATZ dazu steht in der Broschüre der CNAP welche er vorliegen hat:
"Darf ich zu meiner Alterspension hinzuverdienen? Beziehen Sie eine Regelalterspension, können Sie uneingeschränkt sowohl eine abhängige Beschäftigung als auch eine selbständige Tätigkeit ausüben. Eine Verdienstbeschränkung sieht das luxemburgische Recht ab 65 Jahren nicht vor.
Anders verhält es sich aber, wenn Sie eine vorzeitige Alterspension erhalten. Trifft Ihre vorzeitige Alterspension mit Löhnen oder Gehältern aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zusammen, darf Ihr Einkommen den Grenzbetrag von einem Drittel des Bruttomindestlohnes (Mindestlohn ab 1. Januar 2022: 2256,95 Euro monatlich) nicht überschreiten. Übersteigt Ihr Einkommen diesen Betrag (2022: 752,32 Euro), wird Ihre vorzeitige Alterspension mindestens zur Hälfte gekürzt."
Hier ist sicherlich jemand der schon in dieser Situation ist und etwas mehr Licht auf diese unterschiedlichen Aussagen werfen kann. Danke dafür im Voraus, ich werde die Infos entsprechend weiterleiten.