@Info
Zitat: "bitte verlass dich nicht zusehr auf den Senf der da drin steht - im ersten Quartal 2011 kommt die neue Version incl Fehlerbeseitigung."
Grundsätzliche Änderungen an den von mir oben dargestellten Sachverhalten würde es nur geben, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D+L in diesen Punkten geändert würde.
Die letzten diskutierten Änderungen haben sich aber nur auf das Thema "Steueroase" Luxemburg und dem damit verknüpften Thema der gegenseitigen Auskunftpflicht bzw. des Bankgeheimnisses bezogen. Diese Thematik wurde von Herrn Steinbrück im Anschluss an die "Steueroasen"-Diskussion Anfang 2009 aufgegriffen und es wurden etliche Doppelbesteuerungsabkommen in diesen Punkten neu verhandelt. (bzw. bei fehlender Verhandlungsbereitschaft einseitig gekündigt z.B. im Fall von Brasilien)
Da aber Luxemburg auf die Grenzgänger als Fachkräfte dringend angewiesen ist, und dafür - neben dem Angebot an Arbeitsplätzen - auch die günstigen Lohnnebenkosten unbedingt erhalten muss, kann man als Grenzgänger nach Luxemburg meiner Ansicht nach in diesem Punkt relativ beruhigt sein.
Anders verhält es sich natürlich mit dem zum Teil offensichtlich stattfindenden Vortäuschung des Grenzgänger-Status (entgegen des o.g. Regeln) und der damit verbundenen Steuerhinterziehung bzw. der Hinterziehung von Sozialabgaben wie z.B. in dem inzwischen berühmten Fall des verurteilten deutschen Bankers. ( http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4413-gericht-verurteilt-bank-manager.html )
Für die Verfolgung dieser Tatbestände braucht aber keine Regelung neu erfunden zu werden, sondern die bestehenden Regeln müssen nur konsequent angewendet und deren Einhaltung überprüft werden.
Dies ist offenbar genau der Hintergrund der neuen Aktivitäten in dieser Richtung beim Trierer Finanzamt.
Gruss
Martin