Hallo Kurtis, exakt so ist das, hatte aber auch schon gesagt das der "normale Grenzgäner" nicht die Ursache für die gesteigerte Überwachung ist. Leider werden alle darunter leiden müssen weil es super schlaue Meschen gibt die in der Situation ein Geschäftsmodel gesehen haben. Noch ein kleiner Tipp, sobald ELENA umd ESTER laufen hat jeder Finanzbeamte im Rahmen der Anti-Terror-Gesetzgebung das Recht die zentralen Daten azufragen. Und ich dachte es geht um Terror - Käse, wir werden alle überwacht.
Hallo anju01,
diese Info kann man hier im Protokoll des Steuerchats mit Herrn Wonnebauer vom 17.12.2010 nachlesen:
http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=4686
"(11:03:42) (steuerlux): Sozialversicherungspflicht in D entsteht ab mehr als 25% Tätigkeit in D, also 55 Tage."
Den Gesetzestext oder die Verordnung dazu kenne ich leider nicht. Zu Herrn Wonnebauer (steuerlux) liest man hier im Forum zwar auch ab und an kritische Kommentare, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass er bei einem öffentlichen Chat in so einem wesentlichen Punkt falsch liegt. (Ich kenne ihn persönlich nicht)
Da es mich nicht betrifft, habe ich die Info einfach so "mitgenommen" und nicht weiter überprüft.
Gruss
Martin
Zitat: "bitte verlass dich nicht zusehr auf den Senf der da drin steht - im ersten Quartal 2011 kommt die neue Version incl Fehlerbeseitigung."
Grundsätzliche Änderungen an den von mir oben dargestellten Sachverhalten würde es nur geben, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen D+L in diesen Punkten geändert würde. Die letzten diskutierten Änderungen haben sich aber nur auf das Thema "Steueroase" Luxemburg und dem damit verknüpften Thema der gegenseitigen Auskunftpflicht bzw. des Bankgeheimnisses bezogen. Diese Thematik wurde von Herrn Steinbrück im Anschluss an die "Steueroasen"-Diskussion Anfang 2009 aufgegriffen und es wurden etliche Doppelbesteuerungsabkommen in diesen Punkten neu verhandelt. (bzw. bei fehlender Verhandlungsbereitschaft einseitig gekündigt z.B. im Fall von Brasilien)
Da aber Luxemburg auf die Grenzgänger als Fachkräfte dringend angewiesen ist, und dafür - neben dem Angebot an Arbeitsplätzen - auch die günstigen Lohnnebenkosten unbedingt erhalten muss, kann man als Grenzgänger nach Luxemburg meiner Ansicht nach in diesem Punkt relativ beruhigt sein.
Anders verhält es sich natürlich mit dem zum Teil offensichtlich stattfindenden Vortäuschung des Grenzgänger-Status (entgegen des o.g. Regeln) und der damit verbundenen Steuerhinterziehung bzw. der Hinterziehung von Sozialabgaben wie z.B. in dem inzwischen berühmten Fall des verurteilten deutschen Bankers. ( http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4413-gericht-verurteilt-bank-manager.html )
Für die Verfolgung dieser Tatbestände braucht aber keine Regelung neu erfunden zu werden, sondern die bestehenden Regeln müssen nur konsequent angewendet und deren Einhaltung überprüft werden.
Dies ist offenbar genau der Hintergrund der neuen Aktivitäten in dieser Richtung beim Trierer Finanzamt.
Gruss
Martin
Hallo Martin, hier gebe ich dir absolut Recht. Der klassische Grenzgänger wird nicht viel merken, nur das was bisher einfach geduldet wurde zB eine Schulung in TR wird halt mit abgeschafft. Aber in der Realität waren es halt nicht nur die Bänker.
Firmen wie zB die aus TR mit dem ähnlichen Namen eines Altkanzler hat den Sitz nach Lu verschoben und alle Deutsche mit nach Lu genommen um sie weiterhin nach TR zur Arbeit zu schicken.
Aber auch Handwerksbetriebe (Bau) haben das übertrieben.
Von Handelsunternehmen und Versicherungsniederlassungen die ihre Vertreter auf dem Papier nach Lu verschoben haben will ich garnicht anfangen.
Übrigens ist das Thema kein reines Grenzgänger-Thema für Lu, Firmen haben das "Scheinauslagern" auch mit Irland, Österreich, Niederlande usw gemacht.