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Forum / Steuern und Finanzen

Zusatzversteuerung in Deutschland  

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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

Hallo alle miteinander!

Ich wollte mich darüber erkundigen, wie der Vorgang ist, für eine solche Zusatzversteuerung in Deutschland auf den Weg zu bringen?

Ich schätze, dass ich letztes Jahr wegen Schulungen ca. 4-5 Wochen in Deutschland tätig war. Wieviel macht das tatsächlich aus? Okay... die Frage ist erstmal unwichtig. Es geht mir darum, zu erfahren, was ich machen muss. Ich habe noch nie eine Steuererklärung in Deutschland machen müssen und bin daher blutiger Laie.

Würde mich freuen, wenn sich jemand mit Sachkenntnissen und möglicherweise eigener Erfahrung melden würde.

Ach ja.. und noch was: Wie sieht es mit Bereitschaftsdienst aus? Wird das auch versteuert? Wie?

SG


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14 Jahren  ago  

Hallo,

eine "Zusatzversteuerung" gibt es nicht, ein Teil Deines Gehalts wird - statt in L - in D versteuert, wenn Du tageweise in D arbeitest. Die Berechnung erfolgt dann anteilig (Bruttojahresgehalt geteilt durch Arbeitstage im Jahr mal Arbeitstage in D)

siehe auch: http://www.finanzamt-trier.de/information/lu02.pdf

Gruss

Martin


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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

Danke, aber das habe ich bereits gelesen. Wie sieht das im Detail aus? Bekomme ich dann von Luxembourg die Steuern für diese Tage wieder zurück?

Das ist einfach nur unglaublich verwirrend für einen der keine Ahnung davon hat.


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14 Jahren  ago  

Hallo,

Du wirst in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben müssen, damit die Steuern korrekt berechnet werden können. In L reicht vielleicht auch ein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich, da kenne ich mich nicht im Detail aus. In L bekommst Du etwas zurück, da Dein Einkommen dort etwas niedriger ist, als bei der Berechnung auf dem Lohnzettel angenommen, in D musst Du die entsprechenden Steuern dann nachzahlen.

Leider wird vermutlich der Bescheid aus D für die Nachzahlung wesentlich schneller kommen, als der Bescheid aus L mit der Rückerstattung.

Gruss

Martin


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14 Jahren  ago  

Hallo das ist doch Prima da meint das Finanzamt in Trier oder auch Deutschland sie würden damit ein Geschäft machen aber falsch gedacht ich habe jahrelang in Deutschland gearbeitet als Handwerker und fast jeden Tag in Luxemburg gearbeitet dh für mich ich werde dann bald viel Geld von meinem Finanzamt bekommen ganz einfach für jeden Tag will ich mein Geld zurück und das werde ich gerne in Lux versteuern also echt die sind dumm wie Bohnenstroh rechnen war noch nie die Sache des Finanzamtes

und ich glaube auch das mehr DEUTSCHE Firmen in Lux arbeiten wie Lux Firmen in Deutschland


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo PittPan, ich glaube du hast das Thema noch nicht in der Tiefe erfaßt - mach dich mal konkret schlau und du wirst eine böse Überraschung erleben ... Ich verstehe darüber hinaus aber deine Aussage: "habe jahrelang in Deutschland gearbeitet als Handwerker und fast jeden Tag in Luxemburg gearbeitet" auch nicht ? Als erstes: WO hast du in der Zeit gewohnt bzw. deinen Erstwohnsitz gehabt, hier musst du ansetzen. VG


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14 Jahren  ago  

Hallo PittPan,

sofern dein Wohnsitz in Luxembourg liegt ist deine Annahme richtig. Ich gehe jedoch davon aus das du in Deutschland wohnst, daher ist die Annahme schlicht falsch.

Wer in Luxembourg wohnhaft ist und bei einem Arbeitgeber in Luxembourg angestellt ist und in Deutschland arbeitet zahlt in Luxembourg seine Steuern.

Erst wenn er die 183 Tage regel bricht wird er in Deutschland steuerpflichtig.


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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

@ Toleranter:

"ich glaube du hast das Thema noch nicht in der Tiefe erfaßt - mach dich mal konkret schlau und du wirst eine böse Überraschung erleben ... "

Das ist eine super Idee, die ich gerne beherzigen wuerde, aber WO? Wo muss ich hin damit mir mit dem Steuerkram aus Deutschland und Luxembourg geholfen wird. Ich bin da hoffnungslos ueberfragt. Muss ich dafuer zu einem Steuerberater oder gibts andere Institutionen die mir da fuer beide Laender helfen koennen?

Wie war das noch gleich? Weniger Buerokratie? *grmpf..*


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo Mehrsau,

kann dich verstehen - die aktuell umherschwirrenden Informationen sind noch nirgends EINDEUTIG fixiert und nachzuschlagen - das wird auch noch dauern. Bis dahin hilft aber schon mal grob:

http://www.finanzamt-trier.de/information/index_information.html

Aktuell: Arbeiten in Luxemburg - Häufig gestellte Fragen - Informationen für Arbeitnehmer !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! z.B ab Seite 14 ... - Informationen für Arbeitgeber

Darüber hinaus gibt es von diversen Beratungsgesellschaften Ausarbeitungen dazu (PWC, KPMG etc). Vielleicht hat der ein oder andere Leser ja hierzu weitere freizugängliche Infos ...

Ob der Weg letztendlich ohne Steuerberater zu gehen ist, hängt vom Einzelfall ab.

VG


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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

Ja, in der Theorie ist es klar. Nur habe ich noch nie eine Steuererklärung, sei es lux oder de, in der Hand gehabt.

Ich hoffe auf ein paar Erfahrungsberichte anderer User.


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

...ob du je Steuererklärungen anderer in die Hände bekommst ...:-)

Es wird m.E. zukünftig auf folgendes Procedere hinauslaufen:

Deine Parameter (Annahmen): - Wohnsitz DE, - Arbeitgeber in Lux, - Arbeitest i.d.R. in Luxemburg,

- Hast deine Muttergesellschaft/oder Kunden an 5 Tagen in DE besucht. - Warst 3 Tage krank (und daher in DE an deinem Wohnsitz) – Hast NICHT zuhause gearbeitet. - Warst für 2 Wochen in DE auf Seminar oder Schulung

Ergo:

Nun ist 2012. Dein Lux Arbeitgeber wird dich rückwirkend für die 5 Tage in Lux „aussteuern“, sprich du zahlst dafür KEINE Steuern – er erstattet sie dir! Darüber erhältst du eine Bescheinigung, die als Grundlage für deine Erklärung in DE dienen wird. Deine 3 Krankheitstage werden dir „Anteilig“ auf die 5 Tage angerechnet (ACHTUNG: Hier ist noch nix fix – gehen die Meinungen DE/Lux noch auseinander)- der Urlaub auch ! Die 2 Wochen Seminar wird dir dein Lux Arbeitgeber wahrscheinlich NICHT ausweisen, da auch hier die Finanzämter Lux/De noch „im Kampf“ sind und nach Lux-Recht die Besteuerung in Lux zu erfolgen hat. ABER: Finanzamt-De erwartet von dir das du es an gibst um sie in De zu versteuern … … Du siehst: Alles nicht so einfach - Es werden jetzt sicher einige anschliessend kommentieren, dass die Krankheitstage gar nicht zählen, andere das sie GANZ und nicht nur anteilig zählen, Weihnachtsfeiern auf De Seite auch zählen usw. usw.

DEFINITIV ist noch GAR NICHTS ! - aber das ist m.E. die Marschrichtung !

Viele Arbeitnehmer UND Arbeitgeber in Lux wissen noch gar nichts von ihrem Glück - das ist das Schlimme

So - nun Feuer frei ....:-)


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14 Jahren  ago  

ich glaube für drei Gruppen wird es noch richtig lustig.

Gruppe 1: Erziehungsurlaub Gruppe 2: Teilzeitarbeit die an ganzen Tagen geleistet wird. Bsp eine Woche Dienstag und Donnerstag, zweite woche Montag, Mittwoch und Freitag. Gruppe 3: längere Krankzeiten (>40Tage pa) wg Unfall, schwerer Krankheit usw

Bei allen Gruppen wird die 183 Tage Regelung (die Grundvoraussetzung um überhaupt in Lu steuerpflichtig zu sein) verletzt. Bei den o.g Gruppen wird es wohl auf eine 100% Versteuerung in D rauslaufen - und da kommen dann schon richtige Betäge die weh tun.


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

bbbrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr

Die 183 Tage Regelung wird IMMER WIEDER falsch verstanden !!!! BITTE: Sie trifft so NICHT ZU. Sie gilt nicht wenn der AG im Ausland (Lux) ist ! Siehe Auszug aus Wikipedia:

Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit im Ausland [Bearbeiten] Wird ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber in das Ausland entsandt, behält aber seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, bleibt er im Inland einkommensteuerpflichtig. Damit es jedoch nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, wenn auch der Tätigkeitsstaat eine Besteuerung vornehmen will, regeln so genannte Doppelbesteuerungsabkommen, dass die Besteuerung der Einkünfte nur im Tätigkeitsstaat erfolgt und im Inland von der Besteuerung freigestellt werden.

Die 183 Tage-Regelung in den Doppelbesteuerungsabkommen sieht hiervon wiederum eine Ausnahme vor.

Hält sich der Arbeitnehmer im Steuerjahr (i.d.R. das Kalenderjahr) mehr als 183 Tage im Inland (Deutschland) auf, so muss er auch seinen ausländischen Lohn in Deutschland versteuern, wenn nicht der Arbeitgeber seinen Sitz oder einen Betriebssitz !!!!! im ausländischen Tätigkeitsstaat !!!!!! hat. Im Tätigkeitsstaat findet dann keine Besteuerung statt !!!!!!!.

oder Konkret: Du wohnst in DE und wirst von deinem inländischen AG nach Lux zum arbeiten geschickt - DANN kommt die 183er Regelung - je nach Anzahl der Tage - zum tragen

Die aktuelle Problematik beschäftigt sich aber mit: Wohnen DE, AG in Lux und teilweise arbeiten DE ...

Auszug von Finanzamt Trier: Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland ist für einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutsch-land an 100 Tagen in Luxemburg tätig. Der deutsche Arbeitgeber hat keine Betriebstätte oder ständige Einrichtung in Luxemburg. Seinen Lohn erhält der Arbeitnehmer ausschließlich von seinem Arbeitgeber in Deutschland. Das Besteuerungsrecht für den gesamten Lohn hat Deutschland, weil nach Art 10 Abs. 2 DBA Luxemburg trotz Tätigkeit im anderen Staat das Wohnsitzprinzip gilt, wenn • der Aufenthalt im Tätigkeitsstaat vorrübergehend im Lauf eines Kalenderjahres zusammen nicht mehr als 183 Tage beträgt • für die während dieser Zeit ausgeübte Tätigkeit von einem Arbeitgeber Entlohnung erfolgt, der seinen Geschäftssitz nicht in dem Tätigkeitsstaat hat und • die Tätigkeit nicht zu Lasten einer in dem Tätigkeitsstaat befindlichen Betriebstätte oder ständigen Einrichtung des Arbeitgebers entlohnt wird.


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Mehrsau
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14 Jahren  ago  

Vielen Dank @Toleranter!

Zumindest bei mir sind die ersten Gewitterwolken einer noch schier undurchdringlichen Wolkenschicht gewichen. Aber aller Anfang ist schwer 😉

Für wann wird das ganze denn akut? In meinem Fall hätte ich Tage von 2009 (~5) und 2010 (~20) zu versteuern. Wann sollte ich mir Sorgen machen, dass mir gerichtliche Konsequenzen drohen?


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo Mehrsau,

gern geschehen. "Sorgen" ist gut ...:-)

Rein faktisch gibt es diese Regelung/Gesetz seit Mitte der fünziger-Jahre .... Es wurde aber nie angewendet - die Kassen sind nun aber leer und es wird halt gesucht ...

Das von mir beschriebene (MEINE Meinung) wird bereits teilweise von AGs in Lux für 2010 rückwirkend praktiziert. Das Finanzamt KANN bis zu 10 Jahre zurück gehen - und wird es in Einzelfällen auch tun.

Wen es trifft ? Steht in den Sternen. Gerüchte gibt es genug. Somit musst du dir keine Sorgen machen, aber dich weiter auf dem laufenden halten. Wirklich Sorgen müssen sich die machen, die sich nicht imformieren (es ist noch immer gut gegangen ...) und dann vielleicht noch mehr als 55 Tage (25%) ausserhalb von Lux arbeiten, dann wird es richtig böse: Dann kommt die Sozialsteuerpflicht in DE auch noch dazu, sprich: Faktisch wirst du KOMPLETT in De versteuert UND sozialabgabenpflichtig (Krankenkasse, Rente etc)

Daher: Mein Tipp - sich nicht verrückt machen - aber sachlich der Realität ins Auge schauen - die Zeiten "von mir haben sie doch nichts ..." sind längst vorbei und wirklich schon mehr als blauäugig. Wenn ersteinmal eine Bescheinigung der "Aussteuerung" von deinem AG vorliegt wird es schwer dem DE Finanzamt zu erklären, man(n) habe nichts davon gewußt.

@Mehrsau: Investiere vielleicht eine Beratungsstunde in einen guten Steuerberater im Grenzgebiet, der sich mit der Materie auseinandersetzt ... UND: Nein - ich bin keiner und werde auch keinen empfehlen - hoffe verstehst du ! Aber: Auch die wissen sicherlich im Moment leider nichts konkretes - aber vielleicht mehr ...wo wir wieder beim Thema sind ...