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Forum / Steuern und Finanzen

Verständigungsvereinbarung zum DBA zum 30.06.2022 gekündigt  

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3 Jahren  ago  

Schau mal in den link zur 90% Grenze, für mich ist es so das ich die 90% Grenze übersteige und damit hat man doch den Salat. 

Deutsche Grenzgänger was ist die 90%-Grenze Luxemburg (jinfa.tax)

"

13.000 Euro-Grenze

Die zweite Vereinfachungsregel ist die sogenannte „13.000 Euro-Grenze“.

Wird die 90 %-Grenze des Grenzgängers in Luxemburg unterschritten d.h. es beträgt weniger als 90 %, jedoch belaufen sich die Einkünfte außerhalb von Luxemburg unterhalb von EUR 13.000, wird dennoch die Steuerklasse 2 angewendet."


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Das ist korrekt aber aus dem Gesetzestext und auch dem Steuerformular geht klar hervor das auch die 50 Tage Regel gilt und die besagt das das ausländische Einkommen was bis zu 50 Arbeitstagen entspricht als LUX Einkommen angerechnet werden kann. Allerdings nur für die Berechnung der 90% Schwelle:

Art 157ter Absatz 2 (Lohnsteuergesetzt):

Für die Berechnung der in Absatz 1 vorgesehenen Schwelle von 90 Prozent werden alle inländischen und ausländischen Einkünfte berücksichtigt, die im Laufe des Kalenderjahres erzielt werden. Für denselben Zweck sind Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, für die das Besteuerungsrecht aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat als dem Großherzogtum zusteht, nur bis zur Höhe des in Luxemburg nicht steuerpflichtigen Einkommens, das höchstens 50 Arbeitstagen entspricht, den im Großherzogtum steuerpflichtigen Einkünften gleichzustellen. Bei verheirateten gebietsfremden Steuerpflichtigen kann Absatz 1 dieses Artikels auf Antrag angewendet werden, wenn einer der Ehegatten die Schwellenbedingung von mindestens 90 Prozent des gesamten inländischen und ausländischen Einkommens erfüllt oder wenn einer der Ehegatten als gebietsfremder Steuerpflichtiger über ein nicht der luxemburgischen Einkommensteuer unterliegendes Nettoeinkommen verfügt, dessen Summe unter 13 000 Euro liegt. 


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3 Jahren  ago  

Offensichtlich habe ich die falsche Quelle genutzt, hier wird wesentlich besser erklärt was hinter der 13k Euro Grenze steckt und die Erklärung versteht man sogar:

Steuerreform_Luxemburg_Endversion.pdf (tf-grenzgaenger.eu)


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Fredde
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3 Jahren  ago  

Sehr guter Link. Dort wird das genau erklärt. Sollte man sich hier merken. 


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Manta1
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3 Jahren  ago  

Also gilt demnach eine doppelte wenn dann Regel. Die 90% müssen erfüllt werden für die Veranlagung unter Stkl.2,  die 90% werden erst unterschritten, wenn ich mindestens 51 Tage außerhalb von Luxembourg und mehr als 13.000 EUR verdient habe.


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3 Jahren  ago  

@Manta1

Das wird doch im link erklärt.


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Manta1
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3 Jahren  ago  

Habe ich was anderes gesagt? Es war ledigliche eine Zusammenfassung


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Grenzer777
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3 Jahren  ago  

Ich glaube, so ganz habe ich es noch nicht verstanden. Vielleicht basiert mein Verständnis auch auf Wunschdenken.

Ich stolpere beim wiederholten lesen über: "Einkommens, das maximal 50 Arbeitstagen entspricht".

Ich hätte das jetzt so interpretiert: Wenn ich 55 Tage in D arbeite, kann ich max. 50 Tage davon den Lux. Einkünften gleich stellen. Das auf 5 Tage entfallende Einkommen zählt dann nicht mehr dazu, womit ich die 90% Grenze ja locker einhalte.

Ich hätte es jetzt nicht so verstanden, dass ich die Einkünfte bei 50 Tagen voll und bei 51 Tagen gar nicht zu den Lux. Einkünften für die 90% Grenze zählen darf.

So wäre jetzt mal meine Interpretation 🙂