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Forum / Steuern und Finanzen

Vermögenswirksame Leistungen für Grenzgänger  

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Kasimir2001
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18 Jahren  ago  

So dann hier mal die Zusammenfassung :bigsmile: BAUSPAREN Ansatz in L: Einzahlung bis 672,-- im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben Ansatz in D: 1. Ansatz für förderfähige Wohnungsbauprämie (bis 512,--) durch Antrag bei Bausparkasse 2. Ansatz für förderfähige VL (bis 470,--) durch Einkommensteuererklärung 3. Ansatz für förderfähige Riesterprämie durch Einkommensteuererklärung (bei allen Punkten in D muss eine Einkommensteuererklärung gemacht werden; bei den Punkten 2. und 3. in D müssen die Verträge auch entsprchend als VL-Vertrag und/oder Riester abgeschlossen sein) HINWEIS: Die gleichen Bausparverträge können somit sowohl in L als auch in D angesetzt werden!

WERTPAPIERSPAREN Ansatz in D: Ansatz für förderfähige VL (bis 400,--) durch Einkommensteuererklärung HINWEIS: Das VL-Wertpapiersparen kann zusätzlich zum VL-Bausparen abgeschlossen werden; beide Arten werden gefördert

IMMOBILIENKREDIT (VERMIETET) Ansatz in L: Aufgrund EUGH-Urteil ist das Land bei beschränkt Steuerpflichtigen verpflichtet, die Einkünfte (i.d.R. Verluste) aus Vermietung und Verpachtung als steuersatz-reduzierende Komponente in der Einkommensteuer zu berücksichtigen. Hierzu genügt i.d.R. der Einkommensteuerbescheid aus D, in dem der Verlust von der deutschen Finanzverwaltung festgestellt wurde; einfach der Einkommensteuer in L beifügen oder nachreichen Ansatz in D: Mit WOhnsitz in D gilt die unbeschränke Steuerpflicht mit Welteinkommensprinzip; alle Einkünfte (auch aus Vermietung und Verpachtung) sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzuzeigen. Hier erfolgt dann bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung eine Feststellung und die Ausstellung eines Verlustvortrages, der gegen Einkünfte in folgenden Jahren gegengerechnet werden kann HINWEIS: Die gleichen Verluste sind somit in D und L zum einen als Verlustvortrag, zum Anderen als steuersatz-reduzierende Komponente zu berücksichtigen

BAUSPAREN IN LUX Macht i.d.R. keinen Sinn, da die Verzinsung in D besser ist; aufgrund Vertragsfreiheit muss L alle in der EU abgeschlossenen Bausparverträge in der Einkommensteuererklärung anerkennen; also am Besten den Vertrag wählen der für einen persönlich am Besten ist und nicht für den Bausparkassen-Vertreter 😉


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18 Jahren  ago  

Das ist doch mal eine schöne Antwort, Danke!


Anonymous
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18 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

bei diesem Thema ist mir direkt etwas durch den Kopf geschossen:

obiwan: Ja, aber die Einkommensgrenze wird definiert durch das zu versteuernde Einkommen - das ist aber nun mal bei Grenzgängern Null Komma Null. Damit entfallen die Einkommensgrenzen.....

Wenn mein Einkommen Null Komma Null ist, gehe ich glaube ich morgen mal aufs Sozialamt. :tongue: Hat das schon jemand versucht? 😉 Wäre mal interessant!

Zum Rest von Kasimir stimme ich vollkommen zu. Setzt aber voraus, dass man in Deutschland eine Steuererklärung macht. Weiter möchte ich zum Thema Bausparvertrag in Lux absetzen zu können, ergänzen, dass die Bausparkasse Europa weiter tätig sein muss.

Gruß