Sichert euch die Möglichkeit auch als Grenzgänger Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen.
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Das stimmt nicht ganz. Ich habe seit ca 10 Jahren einen Bausparvertrag mit VL laufen und bekomme keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Ich ueberweise lediglich jeden Monat die Beitraege und gebe sie dann am Ende des Jahres bei meiner Einkommenssteuererklaerung mit an.
Der Arbeitgeber bescheinigt mir dazu nichts. Gruss Sunshine
Ich verweise nachmal (auf das nun aktuelle) BMF-Schreiben IV C5 - S2430 -10/04
In dem steht: "Lehnt es der ausländische Arbeitgeber ab, mit dem bei ihm beschäftigten Grenzgänger einen Vertrag nach §11 Abs. 1 VermBG abzuschliessen, so kann statt des Arbeitgebers ein inländisches Kreditinstitut mit dem Arbeitnehmer die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der ausländische Arbeitgeber den Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitnehmers bei dem Kreditinstitut überweist und dieses sodann die vermögenswirksam anzulegenden Beträge zu Lsten dieses Kontos unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger leistet."
Also keine Bestätigung vom AG erforderlich. Wie auch, wenn dieser die Anlage ablehnt!
Schön wäre nochmal eine Zusammenfassung die man auch versteht und das am besten von Jemanden der von dem ganzen auch fundiert Ahnung hat 🙂 Vermutungen bringen mich da irgendwie nicht weiter.
Ausgangssituation: Arbeiten in Lux, wohnen in Deutschland, keine weiteren Einkommen in Deutschland.
Bausparvertrag in Deutschland, wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen bekommen?
Kann ich einen Immobilienkredit Steuerlich geltend machen? Auch wenn ich die Immobilie nicht selber bewohne?
Macht es eventuell Sinn in Luxembourg zu einen Bausparvertrag abzuschließen?
Grüße Sascha