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Forum / Steuern und Finanzen

Vermögenswirksame Leistungen für Grenzgänger  

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blanche
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18 Jahren  ago  

Sichert euch die Möglichkeit auch als Grenzgänger Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Mehr Informationen unter : +49 68 61 - 7 75 03


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oernie
1263 Messages

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18 Jahren  ago  

was ist das denn?? Werbung?


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VWL
183 Messages

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18 Jahren  ago  

Nee, ein alter Hut.

Jeder gute Finanzberater bietet sowas an, meiner zum Beispiel. Falls jemand die Adresse will, einfach melden.

Gruss


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Kasimir2001
54 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich verweise einfach auf das folgende BMF-Schreiben: IV B 6 - S-2432 - 2/97 Dort ist geregelt, dass auch Grenzgänger VL bekommen


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Das heisst doch, wenn ich keine VL vom AG bekomme, dass ich dann mir selbst die VL auf meinen (z.B.) Bausparvertrag überweisen darf, oder? Hat das jemand schon praktisch gemacht? Was muss man dann alles beachten bzw. einhalten?

Danke im Voraus

Obiwan


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VWL
183 Messages

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18 Jahren  ago  

Du brauchst eine Bescheinigung deines lux. Arbeitgebers das er dich beauftragt die Beiträge von deinem Konto zu überweisen.


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Sunshine2
7 Messages

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18 Jahren  ago  

Das stimmt nicht ganz. Ich habe seit ca 10 Jahren einen Bausparvertrag mit VL laufen und bekomme keinen Zuschuss vom Arbeitgeber. Ich ueberweise lediglich jeden Monat die Beitraege und gebe sie dann am Ende des Jahres bei meiner Einkommenssteuererklaerung mit an.

Der Arbeitgeber bescheinigt mir dazu nichts. Gruss Sunshine


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VWL
183 Messages

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18 Jahren  ago  

Meine Fondsgesellschaft hat allerdings eine solche Bescheinigung verlangt. Ob es in dieser Hinsicht einen Unterschied zwischen Bausparvertrag-VL und Sparvertrag-VL gibt kann ich allerdings nicht sagen.


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Kasimir2001
54 Messages

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18 Jahren  ago  

Ich verweise nachmal (auf das nun aktuelle) BMF-Schreiben IV C5 - S2430 -10/04

In dem steht: "Lehnt es der ausländische Arbeitgeber ab, mit dem bei ihm beschäftigten Grenzgänger einen Vertrag nach §11 Abs. 1 VermBG abzuschliessen, so kann statt des Arbeitgebers ein inländisches Kreditinstitut mit dem Arbeitnehmer die vermögenswirksame Anlage von Lohnteilen vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der ausländische Arbeitgeber den Arbeitslohn auf ein Konto des Arbeitnehmers bei dem Kreditinstitut überweist und dieses sodann die vermögenswirksam anzulegenden Beträge zu Lsten dieses Kontos unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger leistet."

Also keine Bestätigung vom AG erforderlich. Wie auch, wenn dieser die Anlage ablehnt!


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Aber dass bringts dann nur noch wenn es staatliche Zulagen aus D gibt - sprich unter Einkommensgrenze, oder? Sonst lohnt es nicht, dann kann man auch einfach so sparen. Oder verstehe ich da was falsch ?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Ja, aber die Einkommensgrenze wird definiert durch das zu versteuernde Einkommen - das ist aber nun mal bei Grenzgängern Null Komma Null. Damit entfallen die Einkommensgrenzen.....


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

ok. ich hab aus alter zeit noch vl fondssparen, muss / kann ich das kündigen und muss dann einen normalen Bausparvertrag abschliessen? Oder gibs Zuschüsse auch zu diesen Fonds ?


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blanche
30 Messages

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18 Jahren  ago  

Hallo

Fondssparen ist allgemein gesehen lukrativer als Bausparen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Die VL kann auch für Fondssparen eingesetzt werden. Nicht nur für Bausparverträge.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

wo in D beantragt man denn die VL zuschüsse ?


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Schön wäre nochmal eine Zusammenfassung die man auch versteht und das am besten von Jemanden der von dem ganzen auch fundiert Ahnung hat 🙂 Vermutungen bringen mich da irgendwie nicht weiter.

Ausgangssituation: Arbeiten in Lux, wohnen in Deutschland, keine weiteren Einkommen in Deutschland.

Bausparvertrag in Deutschland, wie kann ich Vermögenswirksame Leistungen bekommen?

Kann ich einen Immobilienkredit Steuerlich geltend machen? Auch wenn ich die Immobilie nicht selber bewohne?

Macht es eventuell Sinn in Luxembourg zu einen Bausparvertrag abzuschließen?

Grüße Sascha