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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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lilischlumpf
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8 Monaten  ago  

Soweit ich das als Laie verstanden habe, sind Steuererkärungen dann bestandskräftig und nicht mehr abänderbar wenn die einmonatige Einspruchsfrist nach Bekanntgabe des Bescheids abgelaufen ist. 

Das wäre gut, für alle, die Steuererklärungen in D abgegeben und die Bescheide erhalten haben. 

Häufig werden Steuerbescheide allerdings mit einem Vorläufigkeitsvermerk  - Paragraph 165 - versehen, die eine Änderung in verschiedenen Punkten erlaubt. Diese Punkte werden auf dem Steuerbescheid im Anhang genau erläutert. 


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Rantanplan1307
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7 Monaten  ago  

Nein, es gilt die Festsetzungsverjährung zu beachten. Wenn die Steuererklärung für das Jahr 2019 im z.b. August 2020 abgegeben wurden beginnt diese Verjährung am 31.12.2020, beträgt 4 Jahre und endet am somit 31.12.2024.


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Manta1
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7 Monaten  ago  

Die Widersprechen sich doch selber. Das FA Trier hatte einen Leitfaden herausgegeben, wann eine dt. Steuererklärung zu machen ist. Wenn man außer Lux einkommen keine weiteren hatte, dann musste man keine dt. machen. Kapital wird über die KESt pauschal abgegolten. Nun führen Überstunden auf einmal zu einer Pflicht? Wieso haben die das denn nicht damals schon so erklärt, wenn es nichts neues ist?


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Manta1
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7 Monaten  ago  

Wieso hatte der Wonnebauer nie sowas in seinen Newslettern oder Erklärungen beschrieben? Ich denke, dass ganze muss wahrscheinlich wirklich erstmal von einem Gericht geklärt werden.


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info
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7 Monaten  ago  

Zu der Frist wann ein Steuerbescheid in D gültig wird wie folgt:

für den Steuerzahler nach Ablauf der Einspruchsfrist

für das FA nach 5 Jahren im  normalen Fall.

bei vorsätzlichem Steuerbetrug kann das FA 10  Jahre zurück gehen.

Die Broschüre vom Fa Trier verhindert damit nur die 10 Jahresfrist 


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Manta1
60 Messages

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7 Monaten  ago  

Nein, die Broschüre verweist nicht auf den vorsätzlichen Steuerbetrug, sondern auf den regulären Grenzgänger.


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info
3714 Messages

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7 Monaten  ago  

Das steht doch genau so in meiner Nachricht, Vorsatz kann das FA nicht unterstellen, da aber wohl niemand eine kostenpflichtige rechtsverbindliche Auskunft beim FA eingeholt hat besitzt die Broschüre keine Rechtssicherheit und damit sind es halt 5Jahre.


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Rantanplan1307
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7 Monaten  ago  

Bei Herrn Wonnebauer auf der Homepage findet sich unter "Neues" noch ein sehr interessanter Bericht vom 11.04 der Hoffnung macht


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
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7 Monaten  ago  

Welche Hoffnung denn, darauf dass man sich dem Finanzamt gerichtlich stellen darf ? Wer das Risiko der Kosten eingehen will falls er oder sie verliert, der werfe den ersten Euro. Ich bin wirklich gespannt, wie weit die Finanzämter zurückgehen bei Fällen in denen der Bescheid schon längst ergangen ist. 


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Markus2409
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7 Monaten  ago  

Ich hoffe da eigentlich auf einen Musterprozess, um die Kosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen.


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info
3714 Messages

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7 Monaten  ago  

Bei 50.000 Euro wären es Gerichtskosten von 601 Euro, also sehr überschaubar und eine realistische Situation dürfte unter 150 Euro liegen. Die Kosten für einen Anwalt liegen da wohl deutlich drüber und sind wohl eher das Thema.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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7 Monaten  ago  

Guten Tag zusammen...

ich warte schon jahrelang auf ein Gerichtsverfahren von Ex-Grenzgängern ( EU Gericht ) bei Bezug von dt. und lux. Rente mit Wohnsitz in Deutschland, dass man in die Deutsche Krankenkasse Beiträge aus lux. Rente zahlen muss. In Lux zahlt der Rentner nur 4,2% in Deutschland muss er mehr als 12% zahlen von der lux. Bruttorente.

Also bei dem aktuellen Thema: Überstunden in D zu versteuern.... bleibt den Grenzgängern nur Druck zu machen auf die luxemburgischen Gewerkschaften und die Arbeigeber.

 


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grenzdebil124
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7 Monaten  ago  

Was soll die Rechtsgrundlage für die Klage sein? Ich lese hier nur, dass Sie gerne möglichst wenig Beiträge/Steuern zahlen. 


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info
3714 Messages

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7 Monaten  ago  

Eine sicherlich berechtigter Klagegrund wäre der Punkt warum die erarbeitete Rente nicht unter die gleiche Regelung fällt wie das Einkommen zur Zeit der Arbeitstätigkeit.


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TheDuke
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7 Monaten  ago  

ich denke da hat Luxemburg Deutschland etwas untergejubelt