https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuernindeutschland/
Herr Wonnebauer freut sich auf den ersten Musterprozess, er rechnet also scheinbar schon damit, dass die Finanzämter es so umsetzen wie formuliert 😉
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Herr Wonnebauer freut sich auf den ersten Musterprozess, er rechnet also scheinbar schon damit, dass die Finanzämter es so umsetzen wie formuliert 😉
Ab wann wird das denn gelten? Hab heute meine Steuer 2022 (abgegeben via Elster im September 2023) zurückbekommen, jetzt fordern sie eine Bescheinigung über den Arbeitslohn. Meiner Meinung nach können sie nicht einfach auf den Lohn vom vorletzten Jahr auf einmal neue Regeln anwenden, oder täusche ich mich da?
Da bin ich ja mal gespannt, wie das weiter geht....
Mal ein Frage an die Steuerexperten, ist es nicht so, dass man in Deutschland erst Steuern auf den Betrag abführen muss, die in Jahressumme, den Grundfreibetrag von aktuell 11.604€ / 20.694€ übersteigt? Auch wenn man Überstunden gemacht hat und man in Deutschland dann eben eine Steuererklärung machen muss, so muss man doch keine Steuer abführen, sofern die Summe der Einkünfte die oben genannten Beträge nicht überschreitet oder?
Klar, in der Jahressumme sind alle Einkünfte enthalten, aber wenn die Summe nur aus Überstunden bestehen würde, dann wäre das im Normalfall, für die "Normalverdiener" schon eine Anzahl an Stunden, die gemacht werden müsste.
Wie wird das wohl aussehen, wenn die Überstunden als Urlaub mit +50% gebucht werden. Diese Stunden haben ja auch einen Wert. Ob dieser dann auch zur Versteuerung als Einkommen angesehen wird...?
Absoluter Denkfehler, das normale Einkommen aus Luxemburg fällt ja unter den Progressionsvorbehalt und somit fällt der Steuersatz an der aus dem in Deutschland zu versteuernden Einkommen plus dem Einkommen aus Luxemburg entsteht.
Sehr einfaches Beispiel:
10.000 Euro in D zu versteuern
30.000 Euro in L versteuert
Es gilt der Steuersatz von D auf ein Einkommen von 40.000 Euro
Dieser % Satz wird dann auf die 10.000 Euro angewendet
Die Idee mit dem Freibetrag hat sich damit allerding komplett erledigt.
Ja das verstehe ich. Für die Berechnung des Steuersatzes ist das für mich auch nachvollziehbar.
Ich hätte das nun so verstanden, dass dann dieser Steuersatz, auf den Betrag angewendet wird, der den Grundfreibetrag übersteigt. Wenn also bei Ihrem Beispiel, ein Steuersatz von bspw. 30% raus käme, dann wird der Betrag den den Freibetrag übersteigt, mit 30% versteuert.
Beispiel:
12.000€ - 11.604€ = 396€ davon dann 30% also 118,80€ Steuern.
So dachte ich. Aber ich bin da nicht vom Fach.
Ihre Aussage, warum sich die Idee mit dem Grundfreibetrag damit erledigt hat, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt, nicht nachvollziehen. Könnten Sie dies bitte erklären?
Im EStG steht: ...Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen...
Ich lese das so, dass sich das eigentlich nur auf das Einkommen bezieht, welches versteuert werden muss (also 10.000€<Grundfreibetrag). Also die Überstunden. Oder meint tarifliche Einkommensteuer im EStG den Prozentsatz der Steuer?
Dann müsste bei Ihrem Beispiel die Rechnung doch so aussehen: 10.000€ + 30.000€ = 40.000€ - Grundfreibetrag (Singel)= 28.396€. Mit diesen 28.396€ wird dann ein Prozentsatz errechnet und diesen auf 10.000€ angewendet?
Wie kommst du auf diese Idee, zahlt man in Deutschland etwa nur Steuern auf den Betrag die den Freibetrag übersteigen?
Grundfreibetrag - was versteht man darunter?
Der Grundfreibetrag dient der Absicherung des Existenzminimums. Ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keiner Einkommensteuer unterworfen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. Somit ist der Grundfreibetrag direkt von der Definition des Existenzminimums abhängig.
Wie hoch ist das Existenzminimum?
Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Alleinstehende im Jahr 2024 einen Betrag von 11.604 € im Jahr (2023: 10.908 €) zum Leben benötigen. Dieser Betrag dient dem Zweck, alle lebensnotwendigen Dinge zu kaufen, wie z.B. Essen, Kleidung, Miete usw. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 €.
Muss der Grundfreibetrag beantragt werden?
Nein, der Grundfreibetrag steht jedem Steuerzahler zu und wird automatisch bei jedem berücksichtigt. Er wird also ganz ohne aktives Zutun der Steuerpflichtigen berücksichtigt.
Wird der Grundfreibetrag angepasst?
Die Höhe des Freibetrags für das Existenzminimum muss alle zwei Jahre von der Bundesregierung bestimmt und im Existenzminimumbericht vorgelegt werden. Der Bericht ist prognostisch angelegt, was bedeutet, dass man darin die Höhe des Grundfreibetrags des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums für die folgenden 2 Jahre definiert. Der Grundfreibetrag wird auf der Basis dieses Berichts jährlich angepasst.
Quelle: https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag
oder https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
...Ich hätte das nun so verstanden, dass dann dieser Steuersatz, auf den Betrag angewendet wird, der den Grundfreibetrag übersteigt....
Vereinfacht gesagt, hast du mit deinem lux. Gehalt den Grundfreibetrag schon überschritten. Nur das der lux. Teil schon als versteuert gilt und gem. DBA in Deutschland nicht mehr versteuert wird, sondern nur der diesen Betrag übersteigende Teil (Kapitalerträge, Vermietung oder eben neu die Überstunden)
Soll denn nur der Zuschlag von 40 Prozent versteuert werden oder auch die Stunden an sich? Also wenn ich jetzt die Überstunden ausgezahlt bekomme in Lux sind diese Stunden steuerfrei in Lux oder nur der Zuschlag?
Die Überstunden sind in Luxemburg komplett steuerfrei, nicht nur der Zuschlag. Daher sie Deutschland sie nach derzeitigem Stand auch komplett als "weisse Einkünfte" und als zu versteuern an.