logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

7 Monaten  ago  

Das war deine Einspruchsfrist, das Finanzamt hat 5 Jahre Zeit.


Profilbild von
Rantanplan1307
9 Messages

Offline

7 Monaten  ago  

Man kann nur hoffen, dass baldmöglichst ein Gericht diesen Irrsinn der Finanzämter stoppt


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Solange wie niemand klagt wird sich kein Gericht um ein Urteil bemühen müssen.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Wer kennt einen Anwalt ? der auch vor dem EU Gericht klagen kann??


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Um vor dem EuGH zu klagen muss erst der nationale Gerichtsweg ausgeschöpft werden.


Profilbild von
EffeKP
7 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Moin,

 

wenn ich die Überstunden in der deutschen Steuererklärung angeben will unter welchem Punkt müsste ich die Überstunden dort angeben?


Profilbild von
EffeKP
7 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Hallo, wo müsste ich in der deutschen Steuererklärung die Überstunden eintragen? Also unter welchem Punkt?


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Anlage N-AUS Punkt 34.


Profilbild von
HolyShit
41 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Kurze Frage nochmal zu den Beiträgen zur Pflegeversicherung in Luxemburg, man kann die doch jetzt in der deutschen Steuererklärung absetzen oder ? Geht das dann nur anteilig auf die Überstunden oder der gesamte Betrag, auch wenn dann vielleicht Werbungskosten und Pflegeversicherung mehr wären als meine Überstunden, akzeptiert das FA das ? Danke


Anonymous
Anonyme

Offline

6 Monaten  ago  

Darf man seine ganzen Versicherungen dann auch 1:1 in der deutschen Steuererklärung angegeben? Oder nur anteilig nach dem Lohn zwischen Luxemburg und Deutschland? 


Profilbild von
Sepp86
2 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Und weiß jemand, wie es mit den abzugsfähigen Versicherungen aussieht? Kann ich diese auch nochmal in Deutschland angeben, obwohl ich sie schon in Luxemburg angegeben habe? Oder verteilt es sich dann anteilsmäßig auf das zu versteuernde Einkommen in beiden Ländern? 


Profilbild von
Sepp86
2 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

@HolyShit: Da gibts ein Schreiben vom FA Trier:

Erst wenn für den Luxemburg-Pendler in Deutschland eine zumindest teilweise Steuerpflicht für seine Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit in Luxemburg besteht, können die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Verhältnis, in dem die Einnahmen besteuert werden, auch von der deutschen Steuer abgezogen werden.


Profilbild von
HolyShit
41 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Das Schreiben habe ich gefunden Sepp86, du meinst das von 2019 oder ? Es gibt aber auch ein neueres, da steht drin, dass die Pflegeversicherung abzugsfähig wäre auch wenn sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünfte steht (also dem normalen Arbeitslohn aus Luxemburg, der ist ja in D steuerfrei). Ich würde das ja so verstehen, dass man alles absetzen kann bei den Überstunden. Kann das jemand bestätigen ?

PM03_FATrier-LuxPV.pdf (fin-rlp.de)


Profilbild von
Fredde
363 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Die Beiträge zur Pflegekasse werden komplett abgezogen.

Zumindest ist das bei mir seit mindestens 5 Jahren so.


Profilbild von
info
3715 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Pflegeversicherung wird auf zwei unterschiedlichen Ebenen abgesetzt, einmal mit dem Anteil der auf Einkommen aus Luxemburg angefallen ist und das senkt den Progressionsvorbehalt und der Teil der auf die Überstunden angefallen ist senkt das zu versteuernde Einkommen in der deutschen Steuererklärung.