Das war deine Einspruchsfrist, das Finanzamt hat 5 Jahre Zeit.
Kurze Frage nochmal zu den Beiträgen zur Pflegeversicherung in Luxemburg, man kann die doch jetzt in der deutschen Steuererklärung absetzen oder ? Geht das dann nur anteilig auf die Überstunden oder der gesamte Betrag, auch wenn dann vielleicht Werbungskosten und Pflegeversicherung mehr wären als meine Überstunden, akzeptiert das FA das ? Danke
@HolyShit: Da gibts ein Schreiben vom FA Trier:
Erst wenn für den Luxemburg-Pendler in Deutschland eine zumindest teilweise Steuerpflicht für seine Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit in Luxemburg besteht, können die Beiträge zur Pflegeversicherung im gleichen Verhältnis, in dem die Einnahmen besteuert werden, auch von der deutschen Steuer abgezogen werden.
Das Schreiben habe ich gefunden Sepp86, du meinst das von 2019 oder ? Es gibt aber auch ein neueres, da steht drin, dass die Pflegeversicherung abzugsfähig wäre auch wenn sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünfte steht (also dem normalen Arbeitslohn aus Luxemburg, der ist ja in D steuerfrei). Ich würde das ja so verstehen, dass man alles absetzen kann bei den Überstunden. Kann das jemand bestätigen ?
Pflegeversicherung wird auf zwei unterschiedlichen Ebenen abgesetzt, einmal mit dem Anteil der auf Einkommen aus Luxemburg angefallen ist und das senkt den Progressionsvorbehalt und der Teil der auf die Überstunden angefallen ist senkt das zu versteuernde Einkommen in der deutschen Steuererklärung.