Hi zusammen,
mit der kürzlich veröffentlichten Konsultationsvereinbarung in Bezug auf die seit 1.1. wirksame Änderung des DBA gab es neben der Erweiterung der Bagatellgrenze von 19 auf 34 Tagen auch eine Änderung bzw. Klärung zur Besteuerung von Überstunden:
In der ursprünglichen Verständigungsvereinbarung (die bis Ende 2023 gültig war), war es etwas schwammig formuliert:
" Soweit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten erbracht hat, ist der darauf entfallende Teil des Arbeitslohns abweichend von Absatz 1 von der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat freizustellen, wenn der Arbeitnehmer im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten während weniger als 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr für solche Zwecke anwesend ist und dieser Teil des Arbeitslohns durch den Tätigkeitsstaat tatsächlich besteuert wird " --> Besonderes Augenmerk auf den letzten Halbsatz.
In der Vereinbarung, die seit 1.1. gilt, steht:
"Als tatsächlich besteuert gelten Einkünfte oder Teile von Einkünften, die im jeweiligen Vertragsstaat in den Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen werden, auf den in diesem Staat Steuern entrichtet werden. Als tatsächlich besteuert gelten auch Einkünfte oder Teile von Einkünften, die im jeweiligen Vertragsstaat durch Anwendung eines Freibetrages, von Werbungskosten oder Verlustvorträgen nur teilweise oder gar nicht besteuert werden. Als tatsächlich besteuert gelten auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundbruttolohn gezahlt werden soweit diese in einem Kalenderjahr in ihrer Summe den Grundbruttolohn nicht übersteigen. "
und
" Als tatsächlich nicht besteuert gelten die Löhne, die für Überstunden gezahlt werden, die in Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei sind"
Daraus würde folgen, dass Zuschläge wie Feiertagsarbeit oder Nachtzuschlag weiterhin als in Lux besteuert gelten und demzufolge dem DBA unterliegen und nicht in D versteuert werden. Überstunden fallen aber nicht darunter und wären demzufolge vollständig in Deutschland zu versteuern.
Das würde wiederum bedeuten, dass alle, die unter den 34 Tagen bleiben wollen, um keine dt. Steuererklärung zu machen, plötzlich dazu gezwungen sein könnten, falls sie bezahlte Überstunden machen.
Hab ich da was falsch verstanden?