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Forum / Steuern und Finanzen

Überstunden in Lux. steuerpflichtig in D  

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Luxi
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10 Monaten  ago  

Hi zusammen,

mit der kürzlich veröffentlichten Konsultationsvereinbarung in Bezug auf die seit 1.1. wirksame Änderung des DBA gab es neben der Erweiterung der Bagatellgrenze von 19 auf 34 Tagen auch eine Änderung bzw. Klärung zur Besteuerung von Überstunden:

 

In der ursprünglichen Verständigungsvereinbarung (die bis Ende 2023 gültig war), war es etwas schwammig formuliert:

 

" Soweit der Arbeitnehmer seine Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten erbracht hat, ist der darauf entfallende Teil des Arbeitslohns abweichend von Absatz 1 von der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat freizustellen, wenn der Arbeitnehmer im Ansässigkeitsstaat oder in Drittstaaten während weniger als 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr für solche Zwecke anwesend ist und dieser Teil des Arbeitslohns durch den Tätigkeitsstaat tatsächlich besteuert wird " --> Besonderes Augenmerk auf den letzten Halbsatz.

 

In der Vereinbarung, die seit 1.1. gilt, steht:

"Als tatsächlich besteuert gelten Einkünfte oder Teile von Einkünften, die im jeweiligen Vertragsstaat in den Gesamtbetrag der Einkünfte einbezogen werden, auf den in diesem Staat Steuern entrichtet werden. Als tatsächlich besteuert gelten auch Einkünfte oder Teile von Einkünften, die im jeweiligen Vertragsstaat durch Anwendung eines Freibetrages, von Werbungskosten oder Verlustvorträgen nur teilweise oder gar nicht besteuert werden. Als tatsächlich besteuert gelten auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die neben dem Grundbruttolohn gezahlt werden soweit diese in einem Kalenderjahr in ihrer Summe den Grundbruttolohn nicht übersteigen. "

und

" Als tatsächlich nicht besteuert gelten die Löhne, die für Überstunden gezahlt werden, die in Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei sind"

Daraus würde folgen, dass Zuschläge wie Feiertagsarbeit oder Nachtzuschlag weiterhin als in Lux besteuert gelten und demzufolge dem DBA unterliegen und nicht in D versteuert werden. Überstunden fallen aber nicht darunter und wären demzufolge vollständig in Deutschland zu versteuern.

Das würde wiederum bedeuten, dass alle, die unter den 34 Tagen bleiben wollen, um keine dt. Steuererklärung zu machen, plötzlich dazu gezwungen sein könnten, falls sie bezahlte Überstunden machen.

Hab ich da was falsch verstanden?


Anonymous
Anonyme

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10 Monaten  ago  

Also wenn ich jetzt zb ein Sonntag oder Feiertag  in Lux arbeite und auch die Stunden ausbezahlt bekomme muss ich diese Stunden in Deutschland versteuern? Oder nur wenn ich die Überstunden zb im Home Office mache?


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celt
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10 Monaten  ago  

es geht bei dem DBA um die weissen Einkünfte, das heisst alles was nicht in Luxemburg besteuert wird, aber als Leistung erbracht wird, muss in Deutschland versteuert werden (als Wohnsitzland). Das heisst es ist unerheblich, ob die Überstunden zu Hause oder in Luxemburg geleistet wurden ...  


Anonymous
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10 Monaten  ago  

Aber das ist ja irgendwie nicht fair.. dh dann müsste man dafür jetzt eine Steuererklärung machen? Dann nimmt man die ja lieber frei. 


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info
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10 Monaten  ago  

Natürlich sind die in Luxemburg erbrachten Überstunden in Luxemburg versteuert worden, halt einfach mit de Steuersatz 0. Es geht also um Auslandsüberstunden die angefallen sind wenn die Grenze überschritten wurde und dann natürlich ab dem ersten Eventtag.


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Luxi
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10 Monaten  ago  

Das würde ich zwar sehr begrüssen, wenn Überstunden in  Lux. weiterhin steuerfrei sind, jedoch kann ich dies aus der Vereinbarung absolut nicht rauslesen,

Im Gegenteil, der Passus "Als tatsächlich nicht besteuert gelten die Löhne, die für Überstunden gezahlt werden, die in Luxemburg vollständig einkommensteuerfrei sind" bezieht sich meiner Lesart nach doch deutlich auf alle Überstunden, nicht nur auf die in D.


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10 Monaten  ago  

Was ist daran schwer zu verstehen? „Vollständig Steuerbefreit“ sind diese Stunden halt nicht, da Luxemburg das Besteuerrungsrecht hat und den Steuersatz halt auf 0 gelegt hat🤗


Anonymous
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10 Monaten  ago  

Bist du sicher? Woher weißt du das die den Steuersatz auf 0 gelegt habe?


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Grenzgaenger2014
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10 Monaten  ago  

Überstunden die in Lux geleistet werden sind nicht in D zu besteuern fertig.


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PsstGeheim
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10 Monaten  ago  

Leider ist wohl damit nicht "fertig", siehe Link, Punkt 2

Steuerliche Änderungen für deutsche Grenzgänger nach Luxemburg 2024 - Neuigkeiten - ALEBA: eine Gewerkschaft für alle


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info
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10 Monaten  ago  

Hier kann ich die Ansicht und Aussage der Aleba leider nicht teilen, denn mit deren Auslegung müsste man ja alles was man in der luxemburgischen Steuererklärung absetzt in Deutschland versteuern. 

Wenn jemand Zeit und Lust hat weil man betroffen ist kann eine schriftliche Anfrage beim FA Trier gemacht werden.


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PsstGeheim
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10 Monaten  ago  
Posted by: info

Hier kann ich die Ansicht und Aussage der Aleba leider nicht teilen, denn mit deren Auslegung müsste man ja alles was man in der luxemburgischen Steuererklärung absetzt in Deutschland versteuern. 

 

Nein, steht auch so in einem Satz bei der Aleba und auch in der Verständigungsvereinbarung:"Unschädlich sind hingegen von Luxemburg gewährte Freibeträge, Werbungskosten oder Verlustvorträge."


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info
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10 Monaten  ago  

Guck einfach mal in wiki was "Weisse Einkünfte" sind, für mich wirft die Aleba hier nicht selbständige Einkommen und selbstständige Einkommen sowie sonstiges Einkommen in einen Topf und das ist falsch.

Aber wie gesagt, an stelle hier zu schreiben würdest du besser einen Brief mit einer verbindlichen Steuerauskunft ans FA Trier schicken und das Ergebnis dann hier öffentlich machen.


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rudi68
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10 Monaten  ago  

https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuernindeutschland/


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
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10 Monaten  ago  
Posted by: info

Guck einfach mal in wiki was "Weisse Einkünfte" sind, für mich wirft die Aleba hier nicht selbständige Einkommen und selbstständige Einkommen sowie sonstiges Einkommen in einen Topf und das ist falsch.

Aber wie gesagt, an stelle hier zu schreiben würdest du besser einen Brief mit einer verbindlichen Steuerauskunft ans FA Trier schicken und das Ergebnis dann hier öffentlich machen.

Definition: "Als sogenannte weiße Einkünfte werden Einkünfte bezeichnet, die bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt in keinem der in Frage kommenden Staaten besteuert werden, obwohl sie bei einem vergleichbaren Inlandssachverhalt steuerpflichtig wären."

Inlandssachverhalt: Überstunden sind im Inland (hier Deutschland) steuerpflichtig

Meiner Meinung nach hat die deutsche Seite das genau so bezweckt, wie sie es formuliert hat.