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Forum / Steuern und Finanzen

Trennung/Scheidung finanzielle Auswirkungen bei GG  

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HolyShit
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12 Jahren  ago  

Guten Tag liebe Mitglieder,

bin neu hier und ich habe schon einige Artikel zum Thema gelesen, habe aber noch Fragen. Vielleicht steckt jemand gerade im gleichen Dilemma und kann helfen, oder hat das ganze erst kürzlich selbst durchlebt. Ich bin GG und meine Frau ist Hausfrau in D. Momentan bekommen wir noch volle Familienleistungen monatlich aus L. Wohnsitze in D.

Wenn wir nun in Kürze unsere Haushalte trennen und uns ummelden, falle ich ja in Stkl. 1. Muss ich das sofort melden, oder reicht es auf dem Antrag für die neue Steuerkarte 2013 ? Auf der Meldebescheinigung sehen die dann ja, das z.B. Wohnsitz allein ab 01.11.2012.

Ich zahle per Vereinbarung im Trennungszeitraum Unterhalt an meine Kinder und an meine Frau. Wie kann ich denn diesen Unterhalt nun monatlich steuerlich berücksichtigen lassen, damit a bisserl mehr Netto bleibt ? Für den Kindesunterhalt stelle ich den Antrag auf Eintrag eines Freibetrags, aber reicht dem RTS der Kontoauszug als Nachweis ? Oder brauchen die irgendeine Vereinbarung, Anwalt oder Notar ?

Gleiche Frage beim Unterhalt für meine Noch-Frau, kann ich den im Trennungszeitraum als Freibetrag eintragen lassen, welche Nachweise werden gefordert ?

Thema Kindergeld, sie bekommt ja dann KG in D, wer muss den Antrag auf DifferenzKG in L stellen, sie oder ich. Bisher läuft das ja alles über mich.

Thema Kinderbonus, kommt der dann auch automatisch auf das Konto des neuen Antragstellers, also ich denke mal auf das dt. Konto meiner Noch-Frau.

Thema Krankenversicherung, momentan sind alle über mich familienversichert. Wie gehts da weiter. Muss meine Frau sich selbst in D versichern, also sich wahrscheinlich arbeitslos melden ?

Thema Rentenversicherung in L im Versorgungsausgleich. So wie ich bisher gelesen habe, beauftragt das Gericht in D beim Eingang des Scheidungsantrags einen Gutachter, der die Rentenansprüche für L ausrechnet. Das kostet uns doch sicher ein Vermögen und zieht die Scheidung ewig in die Länge, hat irgendwer Erfahrungen. Oder gibt die Rentenkasse L Auskunft, evtl. an mich wenn ich es beantrage ? Macht es von den Kosten her Sinn, wenn wir uns da notariell einigen ? Man kann den Rentenanspruch ja ausrechnen und teilen. Hat das irgendwer hier mal gemacht ?

Ich weiss, ich frage hier ziemlich viel ab. Bevor jetzt der ein oder andere kommt und sagt, geh doch zur Kindergeldstelle oder zum RTS und lass dich beraten, klar, das könnte ich machen. Aber sobald die auch nur die leiseste Ahnung davon bekommen, dass man sich in Richtung Trennung bewegt, stoppen die alle Zahlungen fürchte ich. Da sind die Lux. rigoros habe ich mal gehört. Und das ist das letzte, was uns im Moment fehlt, 600 € pro Monat weniger.

Also, ich hoffe auf eure Hilfe und sag schonmal merci für die Antworten.


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upandaway64
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12 Jahren  ago  

holy shit :shocked:

In der Tat, eine recht konfuse Situation. Wäre nicht möglicherweise ein Steuerberater eine Anlaufstelle für deine Fragen ?


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HolyShit
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12 Jahren  ago  

So konfus ist das doch gar nicht, nur viel auf einmal. Die Fragen sollten doch jeden betroffen habe, der als GG schon eine Trennung/Scheidung durch hat.

Aber das mit dem Steuerberater ist eine Idee, merci.

Vielleicht kann ja noch wer Erfahrungen schildern.


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Ketti
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12 Jahren  ago  

Mein Mann hat das alles vor einigen Jahren mitgemacht. So kompliziert ist das nicht. Das Ihr getrennt lebt, würde ich sofort melden. Du wirst dann noch 3 Jahre als verheiratet versteuert.Zahlungen werden nicht gestoppt. Einträge für Freibeträge gibt es meiner Meinung nach nicht in Lux. Den Unterhalt für Frau und Kind kannst Du bei der Steuererklärung geltend machen. Der Behörde reicht dafür ein Schreiben Deiner Ex-Frau, das sie soundsoviel Unterhalt von Dir bekommt. Bei uns ist es so, das seine Ex-Frau das Kindergeld aus Deutschland bekommt und den Differenzbetrag direkt aus Luxembourg. Sie bekommt auch den Kinderbonus direkt aus Lux überwiesen. Bezüglich der Rente wird das Gutachten erst bei Eintritt in die Rente berechnet. Das scheint verpflichtend zu sein. Mit der Dauer der Scheidung hat das nichts zu tun, das läuft getrennt. Mit der Krankenversicherung weiss ich leider nicht Bescheid, da seine Ex-Frau immer gearbeitet hat und dann selbst versichert war. Die gemeinsame Tochter ist über sie versichert. Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen!


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HolyShit
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12 Jahren  ago  

Merci für deine Antwort Ketti.

Aber soweit ich weiss werden GG doch erst ab dem Jahr das der rechtskräftigen Scheidung (Urteil) folgt für 3 Jahre in Klasse 2 versteuert. Ab Trennung geht es glaube ich erstmal in die 1.

Und für Freibeträge wegen Unterhalt gibt es sogar ein Formular zur Lohnsteuerkarte. Mich würde halt nur interessieren, welchen Nachweis die brauchen, vom Gericht gibt es ja während der Trennung nichts.

Stellt bei euch also die Ex-Frau die Anträge auf KG und Bonus in ihrem Namen ?

Das mit dem Gutachten erst bei Renteneintritt ist mir jetzt neu. Ich dachte, das wird sofort gemacht, weil ihr ja nur für den Zeitraum der Ehe Ansprüche aus Lux. zustehen. In d wird das ja darüber geregelt, dass ANsprüche die ich im Ehezeitraum angesammelt habe direkt von meinem auf ihr Rentekonto übertragen werden.

Krankenversicherung bin ich selbst mit Recherchen jetzt schlauer. Ab Zeitpunkt Scheidung hat sie wohl 3 Monate Zeit, die freiwillige Versicherung für sich zu beantragen und dann einen Beitrag auf ihr Einkommen (also Unterhalt) zu zahlen. Während Trennung greift noch Familienversicherung.

Aber nun hat sich schon wieder eine andere Frage aufgetan. Das Nettoeinkommen als Basis für Unterhalt, nimmt man das vor oder nach der Steuerersparnis wegen des Unterhalt ? Nimmt man das Netto nach Steuerfreibetrag, ist es höher, rutscht man in der Düsseldorfer Tabelle evtl. eine Stufe hoch. Sehe ich doch richtig oder ?


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Ketti
75 Messages

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12 Jahren  ago  

Tja, bei uns ist das schon einige Jahre her. Ich würde die Steuerbehörde aber in jedenfall über die Trennung informieren, besonders wenn Du Dich offiziell in Deutschland ummeldest. Soweit ich weiss, steht bei meinem Mann nichts auf der Steuerkarte. Wir reichen jedes Jahr einen Brief von seiner ExFrau ein, worauf sie bestätigt, das sie soundsoviel Geld Unterhalt und Kindesunterhalt im letzten Jahr bekommen hat. Das wird dann bei der Steuererklärung als zusätzliche Belastung angerechnet. Wir haben uns ohne Düsseldorfer Tabelle etc auf einen Betrag geeinigt, man ist ja nicht verpflichted, sich danach zu richten. Seine Exfrau macht die ganzen Anträge bei der Kindergeldkasse. Das Rentengutachten ist bei uns definitiv noch nicht gemacht worden. Es stimmt, das nur für die Ehejahre Ansprüche gesammelt werden. Ob bei der Trennung schon Steuerklasse 1 gilt weiss ich nicht mehr. Wir haben ziemlich kurz nach der Scheidung äh heiraten " müssen ".....Da galt wieder Steuerklasse 2. Und die Scheidung ging im beiderseitigen Einvernehmen recht schnell. Es gab auch nur einen Anwalt, ein Bekannter, der nicht Profit aus der Scheidung ziehen wollte.


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mimsafreddi1
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12 Jahren  ago  

HolyShit: Aber soweit ich weiss werden GG doch erst ab dem Jahr das der rechtskräftigen Scheidung (Urteil) folgt für 3 Jahre in Klasse 2 versteuert. Ab Trennung geht es glaube ich erstmal in die 1.

So war das zumindest bei mir im Jahr 2006 (Jahr der Scheidung). Ab 2007 in SK 2.


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HolyShit
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12 Jahren  ago  

Hallo Ketti, die Steuererklärung möchte ich halt nicht abwarten müssen wenn es geht, das dauert Jahre zumindest bei mir. Ich warte noch auf die Bescheide der Steuer von vor 3 Jahren. Schau mal hier http://www.impotsdirects.public.lu/formulaires/fiches_d_impot/2012/164_NR_EM_2012_DE.pdf Das ist wenn ich es richtig verstehe das Formular um einen Freibetrag auf die Steuerkarte zu bekommen und monatlich mehr Netto zu haben. Ist für euch ja dann vielleicht auch interessant. Und wenn du sagst, die Steuerbehörde akzeptiert ein Schreiben der Ex-Frau dann wird sie das vielleicht in Verbindung mit Kopien der letzten Kontoauszüge mit den Unterhaltsüberweisungen auch für den Freibetrag akzeptieren.

An der Düsseldorfer Tabelle habe ich mich erstmal orientiert, auch wenn sie nicht bindend ist. Zahlt dein Mann denn mehr oder weniger als Düsseldorfer Tabelle, wenn ich fragen darf (gern auch vertraulich per PN). Ich möchte ja natürlich das es meinen Kindern weiterhin gut geht, aber selbst will ich ja auch nicht auf Hartz-Niveau abrutschen obwohl ich schaffe und jeden Tag nach Luxemburg pendele.

An mimsafreddi1 Danke für die Antwort, so habe ich das auch gelesen. Kannst du mir bei meinen sonstigen Fragen im Ausgangspost noch helfen.

Danke euch allen und beste Grüße


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mimsafreddi1
985 Messages

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12 Jahren  ago  

HolyShit: An mimsafreddi1 Danke für die Antwort, so habe ich das auch gelesen. Kannst du mir bei meinen sonstigen Fragen im Ausgangspost noch helfen.

Hallo HolyShit,

leider nicht. Meine Ex und ich hatten keine gemeinsamen Kinder und wir haben komplett auf gegenseitige Ansprüche verzichtet. Deshalb musste ich mich z7um Glück mit dem ganzen Mist nicht beschäftigen.

Dein Nick drückt ja anscheinend Deine jetztige Situation aus. Ich kann Dir nur sagen: Lebbe geht weidder...

Bin jetzt glücklich verheiratet und wir haben 3 tolle Söhne.

Viel Glück!


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HolyShit
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12 Jahren  ago  

Dann war das ja bei dir wirklich zumindest dabei eine einfache Sache. Das das "Lebbe weider geht" ist mir ja klar, wird aber alles etwas umständlicher und aufwendiger, Kinder sehen, gemeinsame Zeit verbringen, einfach "Papa bleiben" und so weiter. Aber so ist das halt.

Du machst mir Mut, danke allein dafür 🙂

Und wenn sonst noch jemand Tips oder Antworten auf meine Fragen hat,freue ich mich auch.


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upandaway64
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12 Jahren  ago  

Wird wohl schwer, jemanden zu finden, der genau die selbe Situation kennt wie du . Wäre es nicht möglich, das alles Inoffiziell zu regeln ? Bei einem Notar oder Anwalt ? ich weiss nich ..... so eine Idee


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bomberman
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12 Jahren  ago  

Aufjedenfall musst du dein Getrentlebend melden. Warscheinlich wird auch eine Steuernachzahlung für dieses Jahr fällig. Meine Scheidung ist schon en Paar jahre her, aber das mit dem Gutachten und Gerichtskosten hielt sich in Grenzen. Es kommt auch viel darauf an wieviel Vermögen, wie lange man schon in Luxemburg arbeitet und hat die Frau auch gearbeitet im spiel ist. Ich hatte glaube ich einen guten Anwalt, aber ohne eigen Inizative und eigenen Recherchen und gesunden Menchenverstand geht garnix. Lg. und God Luck


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HolyShit
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12 Jahren  ago  

Wenn es nach mir geht möchte ich es auch aussergerichtlich einigen. Ich will sie ja auch nicht über den Tisch ziehen, sie und die Kinder sollen bekommen was ihnen zusteht. Aber man weis ja nicht, welchen Einfluß die Familie jetzt nimmt usw. Mal abwarten. Deshalb recherchiere ich ja jetzt schon ständig.

Das mit der Steuernachzahlung schockt ja jetzt wieder, ist das so ? Dann melde ich mich auf dem Bürgeramt erst im Januar um (am 02.01. 😉 ) , habe ich noch nicht gemacht.


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upandaway64
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12 Jahren  ago  

Wenn ihr beide ein gutes Verhältnis habt, wieso regelt ihr es nicht aussergerichtlich ? Es reicht doch aus, wenn ihr es beim Notar abwickelt ... Ihr solltet nicht drauf warten, dass die Familie Einfluss nimmt - das geht DIE gar Nichts an. Das sollte zwischen euch beiden geregelt werden - fair und unbeeinflusst !


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huwigbosen
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12 Jahren  ago  

Hey Leute,

weiß eigentlich jemand genau, wies sich jetzt mit der Lohnsteuerklasse nach Trennung und anschliessender Scheidung verhält?

LG