@Riggi2: Les doch mal die Mitteilungen richtig durch. Die 90% Einkünfte beziehen sich auf den in L Steuerpflichtigen, nicht auf das Gesamteinkommen des Haushalts.
@rRiggi2
Die Klagen haben aber nix mit deiner Auffassung der Gesetzeslage oder Auswirkungen am Hut.
Was an dem Artikel des Tageblatt ist so schwer zu verstehen? da ist es doch klar erklärt und steht in völligem Gegensatz zu deinem alten post im Forum.
https://www.tageblatt.lu/headlines/neue-steuerregeln-fuer-grenzgaenger-2/
Riggi du verwechselst da was: 90% muss DEIN Einkommen aus LUX kommen also alles bleibt so wie bisher. Änderung ist, dass nun für deinen Steuersatz in der 2 nicht mehr die Basis deines Einkommens genommen wird sondern der durch das Haushaltseinkommen (du und deine Frau zusammen) ermittelte persönliche Steuersatz in Klasse 2. Der Haken an der ganzen Geschichte ist halt, dass der natürlich bei 2 recht guten Einkommen deutlich höher liegen wird als wenn wie vorher nur dein Einkommen gezählt wird. Netto wirst du dann definitiv deutlich weniger in der Tasche haben. Die 13 TEUR beziehen sich aber auf DEIN Einkommen, wenn du z.B. noch Einkünfte aus D hast (PV-Anlage, Mieteinahmen, etc.)
nach Auskunft meines Steuerberaters, eines weiteren bekannten Steuerberaters aus Trier und der CSL und nach dem wie ich das Gesetz verstehe, kann ich nur in die Steuerklasse 2, wenn ich in Lux 90% des Haushaltseinkommens verdiene, sonst komme ich in die Steuerklasse 2. Und das ist die Ungerechtigkeit gegenüber Luxemburgern und Belgiern. Der Steuersatz - in meinem Fall dann für die Steuerklasse 1- errechnet sich aus dem gemeinsamen Einkommen mit meiner Ehefrau. Das gemeinsame Einkommen für den Steuersatz wird immer angesetzt, damit kann ich auch leben. Aber die Einstufung in die Steuerklasse 1 ist eine Diskriminierung ohne Vergleich. Ich kann die Steuerklasse 2 anfragen, aber sie wird nich gewährt, weil ich die 90% Schwelle nicht erreiche. Daher steht der Artikel im Tageblatt völlig im Einklang mit meiner Argumentation. Wollt Ihr Euch diese Diskriminierung wirklich bieten lassen? Wir hatten den Fall, das Grenzgänger diskriminiert werden schon mit den Familienbeihilfen. Nicht umsonst will der LCGB Klagen unterstützen. Und zumindest meine Kollegen sehen das genauso. Ich glaube das Problem ist, das es sehr viel Teilwissen gibt aber niemand, auch die Gewerkschaften nicht, ausführlich informiert. Viele Grenzgänger werden nächstes Jahr eine kleine Katastrophe erleben..
Zitat von dir: "Der Steuersatz - in meinem Fall dann für die Steuerklasse 1- errechnet sich aus dem gemeinsamen Einkommen mit meiner Ehefrau. Das gemeinsame Einkommen für den Steuersatz wird immer angesetzt, damit kann ich auch leben."
Sorry, langsam wird's peinlich. Hier haben ein paar Leute versucht, dir klar zu machen, dass du falsch informiert bist. Bitte informier dich erstmal richtig, bevor du so eine Welle machst.
Habe gestern auch einen Infobrief vom LCGB bekommen. Deren Job ist es eben überall Ungerechtigkeiten zu suchen und grundsätzlich auf die Barrikaden zu gehen. (oft aus politischen Gründen/Zoff mit anderen Gewerkschaften) Du hast aber den LCGB auch missverstanden.
Hier noch ein Link für dich, den du dir unbedingt mal anschauen solltest:
http://www.wonnebauer.de/cms/index.php?id=239#c1317
Nichts für Ungut... 🙂
Danke für die zahlreichen Hinweise:
Gibt es hier jemanden, der mir das ganze so erklären kann bzw. es mir ausrechnen kann, was ab Januar auf uns zukommt. Es tut mir echt leid, aber ich verstehe es einfach nicht. Die 250,-- Euro weniger hat mir unser Steuerberater ausgerechnet, deshalb bin ich fast ins Leid gefallen.
Ich kann die Zahlen gerne per persönlicher PN weitergeben, sofern sich jemand wirklich damit auskennt und mir eine ungefähre Hausnummer sagen kann.
Von meiner Gewerkschaft kommt nix konkretes, immer nur, da kommt bald ein Schreiben, aber mich interessiert nur, was ich weniger habe bzw. welche Steuerklasse ich nun letztendlich bekomme. Ich hatte immer die 1a
Bin für jede Hilfe dankbar
Hier nochmal die Infos kurz zusammen gefasst: Für Verheiratete gibt's ab 1.1. Entweder die 1 oder eben auf Antrag die 2. 1a ist somit wirklich nur noch alleinerziehenden vorbehalten. Für den Antrag auf Steuerklasse 2 muss DER Grenzgänger 90%seines Einkommens in Luxemburg verdienen (13Teur Freigrenze). Der Krux an der Sache ist aber dass für die Festsetzung des Steuersatzes in der 2 nicht mehr wie bisher das Grenzgänger-Einkommen zählt, sondern das Haushaltseinkommen (Grenzgänger + Ehepartner) und das erhöht natürlich den Steuersatz ungemein und somit auch die monatlichen Abzüge. Berechnung ist ganz einfach: Die in 1a waren hatten weniger als 50% des Haushaltseinkommen. Berechnen kann man den Steuersatz hier: http://www.impotsdirects.public.lu/fr/baremes/personnes-physiques.html So angenommen folgende Werte: Gg: 40teur p.a. Partner: 60teur p.a. Steuersatz 1a 2017 11,24% Ab 2018 sieht das so aus: Entweder 13,46% in Steuerklasse 1 oder 18,21% in der 2 weil man dem dann ein Jahreseinkommen von 100 Teur zu Grunde legt. In dieser Konstellation nimmt man also besser die 1 und muss (leider ) gut 2% mehr Steuern zahlen...
@Nise: Denke deine Erklärung ist soweit stimmig. Nur: Wenn der "klassische" Grenzgänger aktuell die Steuerklasse 2 (verh.) hat und sich überlegt, dann eben der Einfachheit wegen in die Steuerklasse 1-ledig- zu wechseln (um den ganzen Angaben/Offenlegungen der deutschen Einkünfte gegenüber den lux. Finanzbehörden aus dem Weg zu gehen), könnte das ein Trugschluß sein ... Grund: Trotz der 1 könnte/wird Luxemburg sicherlich wissen wollen, was noch an deutschem EInkommen vom Grenzgänger selbst erwirtschaftet wurde, um die Progression (wenn auch ohne Partner-Einkommen) zu ermitteln - wie bei Luxemburgern (Resident) auch ...
@Info: Übrigens war ich nun in Kontakt mit der Lux. Steuerbehörde und die wissen auch noch nicht viel mehr als wir, ausser dass es nun doch wohl sein wird, dass alle (verheirateten) Grenzgänger Anfang September angeschrieben werden (Hoffentlich samt Antrag auf Klasse 2 bei verheirateten Grenzgängern bei denen beide in Lux. arbeiten 🙂 ), aber das hörte sich mal danach an.
MfG