Super jetzt auch verstanden Danke euch
Wir kommen ja alle in 1, wenn wir aber beide Gehälter angeben in 2 mit festem Steuersatz?
Richtig?
Volksfreund steht 90% Gesamteinkommen Paar
Konkret geht es darum, dass die Regierung verschiedene Bedingungen stellt, damit Grenzgänger steuerlich gleich behandelt werden. Zum einen müssen ab 2018 mindestens 90 Prozent des Gesamteinkommens eines Paares in Luxemburg erwirtschaftet werden, damit ein im Ausland wohnender Beschäftigter eine Besteuerung in der günstigen Steuerklasse 2 beantragen darf. Da die Gewerkschaften gegen diese Bedingung protestierten, hat die Regierung eine zweite Möglichkeit vorgesehen. Die Steuerklasse 2 soll man auch dann bekommen können, wenn die im Ausland bezogenen Einkünfte (Löhne, Renten) weniger als 13 000 Euro ausmachen.
Das halte ich für sehr fraglich. wieivele wird es wohl geben die weniger als 13k brutto in Deutschland verdienen? Dann wäre so gut wie jeder betroffen. Kann mir nicht vorstellen dass es sich hierbei um das ausländische Haushaltseinkommen handeln soll.
Wo steht in dem neuen Gesetz was von mehr als 50%? Soviel ich verstanden habe gibt es 1 oder 2. Gibt man das Gehalt des Ehrpartners für den globalen Haushaltssteuersatz nicht an bekommt man die 1. Wird es mit angegeben ergibt das einen individuellen Steuersatz in Steuerklasse 2. Nun ist es eine Rechensache welches Modell sich bei der persönlichen Situation besser rechnet. Bisher habe ich diese Aussage von meinem Steuerberater gehört, denn bei uns ist es so daß ich knapp unter 50% liege.
Vergesst das Käseblatt aus Trier.
Hallo!
Ich bin, mal wieder, verwirrt.
Angenommene Lage: Frau verdient mit einer 100% Stelle in Deutschland 40.000€ brutto im Jahr Ich verdiene mit einer 100% Stelle in Luxembourg 60.000€ brutto im Jahr Sonst haben beide keinerlei Einkünfte, weder in L noch in D.
Dann komme ich in Luxembourg automatisch in die Klasse 1, habe aber keine Möglichkeit in die 2 zu wechseln, da ich unterhalb der 90% Grenze liege. Ist das richtig?
@ peterpan125
Ja du darfst in die 2, aber nicht mit dem Steuersatz von heute, sondern mit dem Individualsteuersatz und du verpflichtest dich eine Steuererklärung zu machen. Ansonsten geht es zurück in die Klasse 1 und man muss nachzahlen.
schau mal da auf die Seiten 10 & 11
https://lcgb.lu/files/2017/01/Brochure-R%C3%A9forme-Fiscale-2016-DE-FINAL-Update-04012017_.pdf
Wie ist denn der folgende Absatz in der Broschüre zu verstehen: "Bemerkungen Für Ledige ändert sich nichts. Nicht-gebietsansässige Ehepaare, die beide im Großherzogtum arbeiten, werden in Klasse 1 besteuert, es sei denn, sie stellen vor 2018 einen Antrag auf gemeinsame Veranlagung (Art. 157ter). Sie können ebenfalls einen Antrag auf Individualbesteuerung stellen."
Ich dachte, dass wenn Stand heute verheiratete nicht gebietsansässige Ehepartner die beide in Lux. arbeiten bereits gemeinsam veranlagt sind, diese nichts unternehmen müssten und dass alles so bliebe wie gehabt.
Falls nicht, "wo" müsste man diesen Antrag auf gemeinsame Veranlagung stellen?
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Vielen Dank @ Info.
OK diesen Token habe ich nicht, da werde ich es wohl auf die altmodische Art machen und dort anrufen bzw. eine Email schicken. Es wäre ja durchaus wünschenswert gewesen wenn man per Post kontaktiert würde und dann beispielsweise den Antrag einfach zurückschickt aber das wäre glaube ich zuviel verlangt gewesen ;-).
Hallo alle und peterpan125, nach meinem Wissen (Gesetz, Gutachten der Chambre des Salariés, Auskunft des Steuerberaters) kannst Du nicht in die Steuerklasse 2, weil Du keine 90% des Haushaltseinkommens in L verdienst. Für mich gilt übrigens das gleiche. Die 90 % sind willkürlich, genauso wie die neuen 13000€. Es bleibt eine Diskrimminierung der deutschen und französischen Grenzgänger gegenüber den Luxemburbergern und auch gegenüber den Belgiern. Ein Belgier in Deiner oder meiner Situation hat nächstes Jahr nicht betroffen und hat damit netto wesentlich mehr. Du kannst damit rechnen, nächstes Jahr monatlich ca. 300€ weniger zu haben, bei mir sind es 500€. Ich bin auch mit den Gewerkschaften in Kontakt. WIR SOLLTEN EINE KLAGE EINREICHEN. WER MACHT MIT?
Vor dem einreichen einer Klage solltest du die gröbsten Wissenslücken schließen.