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Jamesunwix
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9 Jahren  ago  

@HarryHdW: Ich habe Deine Kalkulationen jetzt nicht 100% nachgerechnet, aber liegt es nicht daran, dass bei Deiner zweiten Berechnung Steuerklasse 1 gewählt wurde, welche ja per se die schlechteste ist.

Bei 70 T€ Einkommen in LUX und 30 T€ Einkommen in DE würde man doch sicher am besten fahren, wenn man sich gemeinsam besteuern lässt, anstatt dass einer STKL1 wählt und das Einkommen des anderen unter den Tisch fällt.

Man kann es doch auch mit dem Rechner hier auf der Seite ausrechnen: SKL1: 70 T€/a => 1.208 €/m Steuern SKL2: 70 T€/a => 846 €/m Steuern (Steuersatz mit 100 T€/a ausrechnen und auf 70 T€/a anwenden)

@Feuerstein: Die "Obergearschten", wie Du sie nennst, sind doch eher die, die vorher SKL2 hatten und jetzt die individuelle Besteuerung mit Berücksichtigung der deutschen Gehälter aufgedrückt bekommen. Da bekommt man mal schnell 800 €/m weniger, bei annähernd gleichen Gehältern in DE und LUX.


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9 Jahren  ago  

@feuerstein

Damit man eine Differenz von 250Euro pro Monat zwischen 1 und 1a hat muss man viel Geld verdienen. Selbst bei 6000 Euro macht das im Monat nur 83 Euro aus. Dazu wohl noch ein deustches Einkommen das da drüber liegen muss, sonst wär es ja die 2 gewesen. Verhungern sollte man damit nicht.


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Nise
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9 Jahren  ago  

@Feuerstein die, die vorher 1a hatten können jetzt auch in die 2 weil die 50%Grenze meines Wissens nach weg gefallen ist. Es ist dann eine Rechensache. Nur dein Einkommen wird in die 90% Grenzen herangezogen aber das Haushaltseinkommen dann für deinen persönlichen Steuersatz. Ich habe es mir mal ausgerechnet und in meinem Fall (Einkommen Lux/D fast identisch) spare ich ca. 600 EUR im Jahr an Steuern wenn ich die neue 2. Klasse nehme anstelle der 1 und habe sogar noch einen kleinen Vorteil zur jetzigen 1a. Anders sieht es natürlich mit meinem Vollzeitgehalt aus. Hier hätte ich unter der neuen Reform mehr als 500 EUR!!!!!! netto weniger im Monat. Der Anreiz mehr zu gehen ist somit nicht mehr gegeben. Wir haben echt Glück, dass unsere Konstellation so ist wie sie ist. Kann mir vorstellen, dass bei denen, wo es anders rum ist (Frau geht Teilzeit in D aber verdient nicht schlecht und Mann ist voll in Lux) der ein oder andere ab 2018 echt vor eine Herausforderung gestellt wird 🙁


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

Hallo, nur weil der OGBL Verbesserungen herbeigeführt hat (Danke übrigens dafür), wird anhand der aktuell bekannten Parameter noch keiner auf irgendetwas schliessen können. Die allgemeine Ungeduld und Sorge ist verständlich, aber ohne konkrete Details nicht zu beantworten. Die 13.000 EUR Freibetrag für Einkommen aus DE z.B.: Wie wird dieses Einkommen definiert? Aus nichtselbständiger Arbeit des Partners? Aus Einkommen aus Vermietung und Verpachtung? Aus Solaranlagen ? Aus Kapitaleinkünften? Solange hierzu nichts bekannt ist, ist alles "offen" - meiner Meinung nach


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9 Jahren  ago  

Ist bereits festgelegt, die 13k sind die Angaben die man ab Seite 3 der Steuererklärung machen muss, Felder sind ja klar beschrieben.


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

und damit sind wir wieder bei dem schon so oft diskutierten Punkt ...Fuer diverse Steuerberater gehören z.B. Kapitaleinkünft nicht dazu, welche Angaben habe ich zu machen bei Einkünften aus VuV? Nettomiete? Miete inkl NK? Vor oder nach Abschreibung usw. ..."Klar" ist m.E. gar nichts ...Wir werden sehen Es bleibt spannend 🙂


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9 Jahren  ago  

Zu jedem Feld gibt es wie Erläuterung was rein kommt und was nicht und daran halte ich mich einfach. Es gab nie Probleme.


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Toleranter
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9 Jahren  ago  

na dann ...:-)

Schönes WE


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Kann man nach dem Artikel in Grenzgänger.Lu und Wort.Lu mit den <13.000 Einkünften aus D die Steuerklasse 2 wählen? Ich arbeite 100% in L und hab keine Einkünfte in D und Ehepartner hat Gehalt in D <13.000. Dann dürfte man die 2 doch wählen oder?


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9 Jahren  ago  

@Michael125

Hast es falsch verstanden. Aber wenn du mehr als deine Frau verdienst, dann kannst du die 2 wählen.(unter deinen oben angegebenen Voraussetzungen)


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Jetzt versteh ich nix mehr:) Warum kann ich trotzdem die 2 wählen und warum hab ich das falsch verstanden? Frau <13.000 Verdiene mehr ja Verhältnis 80/20


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9 Jahren  ago  

Weil die 13k absolut nix mit dem Partner in Deutschland am Hut hat.


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Und warum kann ich die Steuerklasse 2 wählen wenn ich keine 90% des Hausaltseinkommen (Ehefrau und ich)n L habe? Womit haben denn die 13.000 zu tun? Ich habe 100% Einkommen in L und in D 0 Ehefrau unter 13.000 in D aber in L 0 Entschuldige die Unwissenheit

Oder gelten die 90% nicht aufs Haushaltseinkommen sondern nur auf mein Gehalt was 100% ja wäre


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Wasserband
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9 Jahren  ago  

Artikel OGBL:

Zugang zur Steuerklasse 2: Zu der Grenze von 90% des Einkommens aus Luxemburg (50 % für die belgischen Grenzgänger) kommt eine Alternative hinzu: Der Zugang zur Steuerklasse 2 wird zukünftig auch möglich sein, wenn der Steuerpflichtige weniger als 13.000 € nicht luxemburgisches Einkommen pro Jahr erzielt (Bruttogehalt abzüglich Werbungskosten und Fahrtkosten). Die Einführung dieser neuen Grenze für den Zugang zur Steuerklasse 2 wird es vielen Arbeitnehmern, die teilweise außerhalb Luxemburgs arbeiten sowie einer großen Anzahl von Rentnern, die zwei Renten beziehen erlauben, steuerlich mit einem in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt zu werden und so weiterhin von den gleichen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren.

Vorher: Einkommen in Luxemburg 100.000EUR 90% => 9.999,- konntest DU in DE erzielen (DU, nicht Ehepartner in DE) => Steuerklasse 2 Jetzt: 90 % => nun aber nicht mehr 9.999 EUR, sondern FIX unter 13.000,- in DE => Steuerklasse 2

Ist bei "normaleren" Gehältern noch vorteilhafter: Vorher: Einkommen in Luxemburg 40.000EUR 90% => 3.999,- konntest DU in DE erzielen (DU, nicht Ehepartner in DE) => Steuerklasse 2 Jetzt: 90 % => nun aber nicht mehr 3.999 EUR, sondern FIX unter 13.000,- in DE => Steuerklasse 2

So verstehe ICH es ... Richtig info?

Die generelle Frage, wie denn dann das Gehalt de DE Partners einberechnet wird, entzieht sich mir auch ...


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9 Jahren  ago  

@Wasserband Daumen hoch, richtig so.

Das Gehalt des Partner aus Deutschland muss einfach geringer sein als das Einkommen das in Luxemburg erzielt wird.