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Der Diesel-Preis steigt
Anonymous
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9 Jahren  ago  

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9 Jahren  ago  

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9 Jahren  ago  

Dann frage ich mich, warum es heißt man kann es sich aussuchen, ob man freiwillig in die 1 geht, wenn man dann nachher doch vom Finanzamt angeschrieben wird! Dann hat man ja doch nicht die Wahl - ich kapiere den ganzen Schrott da nicht


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9 Jahren  ago  

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9 Jahren  ago  

@horn Die 1 ist für die Zukunft, wer die freiwillig nimmt und dann "freiwillig" einige Tausend Euro mehr Steuern zahlt bei dem wird das Finanzamt nachschauen ob in der Vergangenheit alles ehrlich gemeldet wurde. Es gibt halt nicht wenige die in der Klasse 2 unterwegs sind obwohl sich über die Jahre hinweg die Situation geändert hat und die >50% nicht mehr gegeben sind. Ebenso gibt es Grenzgänger die Teilzeit in Deutschland und Luxemburg arbeiten und das kreativ vergessen haben zu melden.


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Danke Info! Ich hatte aber immer Steuerklasse 1 a, nie in meinem Leben die 2! Und bekomme nur Rente aus Lux. Und Deutschland! Meine Frau bekommt Gehalt in Deutschland, das wars!


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9 Jahren  ago  

Hallo horn, mein Hinweis war allgemein und hatte keinen Bezug zu dir. Vieles was auf uns Grenzgänger abgelassen wurde (neues DBA, die Steueränderung usw) haben wir einer Minderheit zu verdanken die an allen Ecken und Enden beschissen hat bis es Deutschland und Luxemburg endgültig gereicht hat. Nur ausbaden dürfen das leider auch alle ehrlichen unter uns. Bon Weekend.


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9 Jahren  ago  

Danke Info Ja das hat mir ein Bekannter gestern auch gesagt - die ehrlichen dürfen jetzt alles ausbaden aber wahrscheinlich ist es noch so, dass die jenigen, die Jahrelang beschissen haben am lautesten protestieren!

Aber was soll ich denn jetzt machen: ich hab einfach Angst davor dass wenn ich das Gehalt meiner Frau und die deutsche Rente angebe, das finanzielle Loch noch größer sein wird, als wenn ich sofort von der 1a in die 1 gehe


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Guten Morgen,

Ich hab jetzt versicht mal fleißig mitzulesen, blicke aber immer noch nicht ganz durch und würde mich über eure Hilfe freuen.

Ehefrau in D 10.302€ in Steuerklasse 4 Ich in L 39.305€ in Steuerklasse 2

Ich müsste ja meine Gehälter (auch Ehefrau) offen in L legen so daß ich die Möglichkeit habe Steuerklasse 2. Nur wann bekommt man da Post vom Finanzamt? Wir haben schon bald August.

Laut Grenzgaenger Rechner werde ich wenn ich Steuerklasse 1 wähle 178€ mehr Steuern als in 2 bezahlen.

Was ich jetzt tun muss, tun möchte weiss ich noch nicht aber ich blicke da auch nicht so ganz durch ob ich 1 oder 2 wählen sollte.

Vielleicht kann mir jemand bei der Rechnung hier allgemein helfen.

Vielen Dank


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9 Jahren  ago  

Da sollte man schon den Rechner nehmen mit dem Individualsteuersatz und es bleibt beim Starttermin 3. Quartal. Beides wurde im Forum bereits im Detail erklärt, einfach selber nachschauen.


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HarryHdW
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9 Jahren  ago  

Hallo,

also für mich kann das sicher nicht gerecht sein, wenn man als Verheiratete in jedem Land in die schlechtere Steuerklasse eingestuft wird und somit in jedem Land "mehr" zahlen muss - was soll das?

Das man das "Welteinkommen" zugrunde legt könnte man ja noch nachvollziehen, aber dann muss man auch hier in L die Klasse 2 beihalten können, unabhängig von einem Freibetrag von 11.000,-


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9 Jahren  ago  

Thema offensichtlich nicht verstanden, wir werden im jeweiligen Land behandelt wie inländische Doppelverdiener es auch machen können.


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HarryHdW
8 Messages

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9 Jahren  ago  

Mag sein, komme nicht aus dem Berufszweig und bemühe mich das Ganze zu verstehen.

Dachte eigentlich, dass die Steuertabelle für lux. Doppelverdiener die Klasse 2 ausgibt? Und diese Möglichkeit hätte ich dann nicht, wenn 1 Person in D arbeitet und der Freibetrag überschritten wird. Und zudem ist der deutsche Teil auch schon in einer schlechteren Steuerklasse eingestuft. Wäre froh das Ganze verstehen zu können!


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Michael125
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9 Jahren  ago  

Info Welchen Techner bzw wo find ich den? Das heißt ich muss da ausrechnen ob ich weniger bei Steuerklasse 2 mit Steuersatz als die 178€ bei Steuerklasse 1 abgezogen bekomme?


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9 Jahren  ago  

Für Harry, Doppelverdiener in Luxemburg können nicht beide die 2 haben. Und wenn in Deutschland der Partner die 3 nimmt ist eine Loja mit Angabe aller Einkommen zwingend vorgeschrieben. Letztlich wird das Einkommen im jeweiligen Land mit Progressionsvorbehalt besteuert und das ist sachlich und fachlich absolut nicht fehlerhaft. Für Michael, Link findest du hier im Forum, hab ich leider nicht greifbar, aber google wird sicher auch helfen. Und ja, das Ergebnis passt besser.