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knusper
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9 Jahren  ago  

FA Lux schlägt mir in dem Schreiben einen Steuersatz von 10,08 % vor. Das sind lt. unserer Personalabteilung 68 Euro netto weniger im Monat. Damit kann ich gut leben, denn ich hatte mit mehr minus gerechnet.


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Danielarrox
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9 Jahren  ago  

Hallo, ich habe inzwischen das Anschreiben wegen der Steuerreform ab 2018 bekommen. Dazu habe ich einige Fragen. Ich bin verheiratet wohne in D, arbeite in L. Ehefrau wohnt in D, arbeitet in D.

Bei der für Klasse 2 in L geltenden Mindestgrenze 90% bzw. Obergrenze 13000Euro im Ausland: Werden da auch Mini- und Medijob meiner Frau veranschlagt? Falls ja, der komplette Bruttolohn oder abzügl. Sozialabgaben/Steuer? Brutto verdient sie im Jahr 2017 in D komplett 13200 Euro. Netto liegt sie deutlich drunter. Sind nun die Bedingungen erfüllt oder nicht? Ich selbst habe keine Einkünfte in D.

Konzequenzen der Wahl vergeschlagener Steuersatz oder Ermittlung Steuersatz: Ich habe keine Ahnung, was meine Frau 2018 verdienen wird. Kann ich nun einfach den vorgeschlagenen Steuersatz akzeptieren und nachher trotzdem ne Steuererklärung machen? Oder lege ich mich mit dem vorgeschlagenen Steuersatz fest? Ich nehme an, es geht nur darum die Differenz so klein wie möglich zu halten, also dass es möglichst keine Rück- oder Nachzahlung gibt.

Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten. Das wäre nett.


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9 Jahren  ago  

Schön, dass ihr alle das Schreiben schon erhalten habt! Ich hab noch nix und wenn es bis 31.10.zurück sein soll und Menschen wie ich, erstmal mit jemandem der Ahnung von allem hat, Rücksprache halten müssen, dann wird das aber schon verdammt eng!

Ich komme nämlich brutto in Deutschland auch über 13000 Euro, da ich Rente sowohl aus Lux. Als auch aus Deutschland bekomme!


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Douglasdep
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9 Jahren  ago  

Hallo,

geht mir auch so! Hab bis dato auch nix bekommen!

Hab aber den Antrag direkt über den Simulator abgesendet.


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info
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9 Jahren  ago  

@ Largo1

Du hast die 90% komplett falsch verstanden, besuch die Homepage von hr Wonnebauer, da wird es erklärt.


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Danielarrox
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9 Jahren  ago  

@info Meine Frage ist lediglich, ob zur Ermittlung einer evtl. Über- oder Unterschreitung der 90%- bzw 13000Euro- Grenze nur mein Einkommen (ich bin Grenzgaenger) im In- und Ausland herangezogen wird oder auch das meiner Ehefrau (ist nicht Graenzgaengerin). Sowohl in den Artikeln als auch im Brief ist das nicht klar formuliert. Deine patzige Art, die ich schon aus anderen Antworten kenne, will ich mal nicht weiter kommentieren.

@rafapancho Vielen Dank für deine hilfreiche Erklärung. Die 90% schaffe ich allein auf jeden Fall, da ich nur in L erwerbstätig bin und nur sehr geringe Kapitaleinkünfte in D habe. Meine Frau überschreitet brutto aber die 13000 Euro in D. Das wäre dann kein Problem, richtig?


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Douglasdep
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9 Jahren  ago  

Richtig! Da gilt nach wie vor die 50% Grenze!


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Danielarrox
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9 Jahren  ago  

Gut, vielen Dank für eure Hilfe.


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peterpan125
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9 Jahren  ago  

@rafapancho

Da komme ich jetzt auf 15,47% Kann das sein, dass der neue Satz wirklich so hoch ist??

Kann mir das vielleicht jemand gegenrechnen? Gerne auch per PN.


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LucasTar
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9 Jahren  ago  

Hat hier jemand eine Antwort.

Ich arbeite in Lux, mehr als 90 % Welteinkommen, mein Partner in Deu.

1. welche Variante wählt man laut dem Schreiben am besten

2. Warum wird auf dem Schreiben ein Steuersatz seitens der Luxemburger Behörde ermittelt, der viel niedriger ist als der beim Simulator ermittelte. hier ist ein Unterschied von ca. 6%

3. Können die 13.000,- EUR grundsätzlich vom Gehalt in Abzug gebracht werden?!

4. Was bedeute die Wahl der Option 1 (bleibt man dann in der Steuerklasse 2, ist das dann die Zusammenveranlagung)

Danke im Voraus


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info
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9 Jahren  ago  

Neues aus dem Finanzamt.

In SB läuft gerade heute eine Schulung wie man in Deutschland die Minijobdaten mit den FA Daten in Luxemburg verbinden kann um die Mini-Job'er unter den Grenzgänger besser zu überwachen und zu filtern. _________________________________________________________________________ Zur Erinnerung (Quelle OGBL) d. Besteuerung von Minijobs Der Trend zu einem Nebenjob, egal ob für Berufstätige oder Rentner, hält an. Auch hierbei ergeben sich neue steuerrechtliche Probleme. Wer also als Grenzgänger in Deutschland einen Minijob aufnimmt, muss hier Besonderheiten beachten. Im Wesentlichen gilt der Minijob nicht als steuerfrei. Die Grundregel, dass man also 450,00 € steuerfrei nebenbei verdienen kann, gilt also nicht für Grenzgänger. Vielmehr gilt, dass diese Beträge wie normaler Lohn zu versteuern sind. Bei der Aufnahme eines Minijobs in Deutschland sind die Voraussetzungen für eine Pauschalierung der Steuer und der Sozialversicherung durch den inländischen Arbeitgeber nicht gegeben. Der Minijob unterliegt nicht der inländischen, sondern der luxemburgischen Rentenversicherung, weil die Haupttätigkeit in Luxemburg ausgeübt wird. Es liegen somit steuerpflichtige inländische Einkünfte aus der geringfügigen Beschäftigung vor, die wegen zusätzlicher steuerfreier Einkünfte aus Luxemburg zu einer Steuererklärungspflicht in Deutschland führen. Da die luxemburgischen Einkünfte in der deutschen Steuererklärung unter Progressionsvorbehalt stehen, werden die Einkünfte aus dem Minijob mittels des global auf das Einkommen anzuwendenden Steuersatz effektiv versteuert, was eine relativ gesehen höhere Besteuerung des Einkommens aus dem Minijob zur Folge hat. Dies stellt besondere Herausforderungen an die deutschen Arbeitgeber, denn diese müssen zunächst einmal klären, ob die Sozialversicherungsbeiträge für den Grenzgänger in Deutschland oder in Luxemburg gezahlt werden. Hierzu verweisen wir auf das folgende Kapitel zur Sozialversicherung.


Anonymous
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9 Jahren  ago  

Hallo Leute, ich geh mal davon aus, daß meine Frage auch an anderer bereits gestellt wurde und auch beantwortet, leider ist es ziemlich mühsig alle Foren zu durchsuchen und darum stell ich meine Frage erneut.

Also letzte Woche hab ich von der Steuerbehörde in Lux. Post bekommen bzgl. der Anpassung der Steuerklasse bzw. dem Antrag auf Anwendung der Bestimmungen ....... Meine Situation -> Ich erhalte seit 2010 Invalidenrente aus Lux und von dieser Rente zahle ich in DE 310€ KV-Beiträge. In DE erhalte 346€ Brutto und zahle davon 40€ KV-Beiträge. Ich bin verheirated habe in Lux Steuerklasse 2. Meine Frau arbeitet in DE und erhält 2200 € Brutto und hat in DE Steuerklasse 4. Desweiteren haben wir ein vierjähriges Kind.

Jetzt meine Frage welche Option auf dem Schreiben kommt für mich in Frage (Option1 oder 2) oder wäre sinnvoller, daß ich in Lux Steuerklasse 1 mit Kind nehme. Mit den 90% Lux und 13000€ DE komme ich denke ich nicht hin. Hat jemand eine Antwort auf meine Frage oder kann mir sagen an welche Stelle in mich in Lux oder DE wenden muss um meine Frage zu klären.

Danke schon mal vorab. pasu72 (Paolo)


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9 Jahren  ago  

346 x 12 = 4152 und damit gibt es absolut kein Thema mit der 13.000 Grenze.

Ich hoffe das hilft, ich würde übrigens die Steuerklasse 2 nehmen.


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9 Jahren  ago  

@info

Auf dem Schreiben von der CNAP kreuze ich dann Option 1 oder 2 an?


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9 Jahren  ago  

Ich hab es online auf my guichet.lu gemacht, das Schreiben hab ich überflogen und bin mir nicht mehr Sicher ob es der erste oder zweite Vorschlag war.