Weiß keiner Bescheid wegen den deutschen Sozialabgaben? Können sie in dem Simulator in Abzug gebracht werden oder muss das Feld leer bleiben, so dass für den deutschen Partner nur das Bruttogehalt zählt?
Schreib sie hinzu!(allerdings in die richtige Spalte) Die gehen ja ab! Kann ja nicht sein, dass die nicht in Abzug gebracht werden, schließlich musst du sie ja zahlen.
Ihr könnt doch am Ende, einfach die Option "Vorschlagen des vom Simulator errechneten Wertes" anwählen und dann werdet ihr schon sehen, was passiert.
Ich habe leider immer noch keinen Brief erhalten....
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-resident/changement-situation-perso/imposition-collective-individuelle/index.html =>Antrag auf Einzelveranlagung / Steuersatz RTS
Also ich habe bis dato noch kein Anschreiben erhalten! Da ich aber schonmal die Simulation gemacht habe, habe ich gleich den Vorschlag mit dem simulierten Steuersatz weitergeleitet. Hat auch super funktioniert , habe auch schon ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen.
Man fordert aber zur Zusammenveranlagung das ausgefüllte Formular 165 und einen Gehaltsnachweis des Ehepartners in DE (Lohnbescheinigung oder Steuerbescheid steht da).
Jetzt hoffe ich mal das die das so annehmen, dann war das ganze nicht so schlimm für uns.
schaue dir bitte die 4. Seite des Hilfetextes an! Der ist zwar auf französisch, aber da ist sehr gut ersichtlich, wie Du dein "Revenu net" ausrechnest. Weiter ist auch ersichtlich, wo du an den Betag für "Cotisation sociales" kommst.
Ps: habe gerade ne Email bekommen, dass mein "Fall" bearbeitet wird.
Nachtrag : man bekommt auch eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen! Also so ganz alleine wird man nicht gelassen.
@Luxchristian: in der Hilfe ist erklärt, wie das zu versteuernde Einkommen aus LUX bestimmt wird und dass für ausländische Gehälter die gleichen Regeln gelten. Bedeutet dies, dass von dem deutschen Gehalt die gleichen Beträge abgezogen werden dürfen, als sei es in LUX verdient worden (540 € Werbungskosten, 2.574 € Fahrkosten, Sozialabgaben nach deutschem Regime)?
da trägst Du die jeweiligen Daten passend ein, dh die auf ihrer Lohnbescheinigung stehen. Steuerbefreit bedeutet meines Verständisses nach aber das !Netto! ein. Bin mir da aber nicht 100% sicher (Stichwort : Doppelbesteuerung)
Bei mir war das einfacher, da meine Frau geringfügig beschäftigt ist. Hatte also nichts einzutragen.
Hab mich da missverständlich ausgedrückt!
Natürlich habe ich ihr Jahreseinkommen angegeben! Ich hatte nur unter Abzüge respektive "Cotisation sociale" nichts einzutragen!
"...da trägst Du die jeweiligen Daten passend ein, dh die auf ihrer Lohnbescheinigung stehen."
@Luxchristian: Danke. Das heißt, man kann vom deutschen Gehalt die Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht, die Fahrtkosten nach deutschem Steuerrecht sowie Sozialabgaben nach deutschem Steuerrecht abziehen?