@Feuerstein:
Auf der Startseite wurde mir folgendes angezeigt: "Die Simulation beinhaltet noch nicht den Änderungsvorschlag des Artikels 157ter, Absatz 2 L.I.R. (unter Bedingung der parlamentarischen Zustimmung) : „Zwecks Berechnung der Schwelle von 90 von Hundert Prozent [...] sind die Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit, für die das Besteuerungsrecht gemäß eines Doppelbesteuerungsabkommens einem anderen Staat als dem Großherzogtum zusteht, ausschließlich bis zum Betrag der nicht in Luxemburg steuerpflichtigen Einkünfte, die höchstens 50 Arbeitstagen entsprechen, mit den im Großherzogtum steuerpflichtigen Einkünften gleichzusetzen.""