ANGEBOT BEREIT ( Kredit ) Hallo Frau und herr, Diese nachricht richtet sich an privatpersonen , an die armen oder an all jene die sind in der notwendigkeit eines darlehens insbesondere für den wiederaufbau ihrer leben . Sie sind auf der suche nach bereit, um entweder erhöhen ihre aktivitäten entweder für die realisierung eines projekts , entweder für sie kaufen eine wohnung aber sie sind verboten bank-oder ihre ordner wurde abgelehnt bank. Ich bin eine privatperson ich gewährt kredite von 5.000 bis 10.000.000 auf alle personen in der lage beachten sie die bedingungen. Mit einem zinssatz von 2 bis 3% pro jahr und eine verzögerung von 3 monaten bis 30 jahren je nach den beantragten betrag Wenn sie interessiert sind, bitte kontaktieren sie mich um weitere informationen. E-mail: [email protected]
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Wir haben auch noch nichts. Und ich gehöre auch zu denen, die nicht wissen, was sie machen sollen und was finanziell auf uns zukommt.
Mich nervt das ganze auch extrem. Selbst die Gewerkschaften hüllen sich da in Schweigen und können keine konkreten Angaben machen, was jetzt auf uns zukommt.
Mir ist immer noch nicht klar, was diejenigen machen sollen, die nicht in die Steuerklasse 2 kommen???
Wir haben auch nichts erhalten... aber ich denke, es ist recht einfach: in der Steuerklasse 2 wird man je nach der Höhe der Einkünfte des Partners bzw. eigene zusätzliche Einkünfte im Wohnland etwas mehr an Steuern zahlen und evtl. einen Teil über die verpflichtende Steuererklärung zurückbekommen in der Steuerklasse 1 wird man je nach Höhe der Einkünfte des Partners im Wohnland bzw. eigene zusätzliche Einkünfte bedeutend mehr an Steuern zahlen und auch hier evtl. einen Teil davon über die Steuererklärung zurückbekommen. So oder so, werden verheiratete GG mehr zahlen müssen als vorher - und ob es uns gefällt oder nicht - wir hatten viele Jahre einen geldwerten Vorteil gegenüber den résidents,... und nun wird es tatsächlich gerechter für alle. Ich bin auch nicht happy - aber ich bin froh, viele Jahre mehr netto gehabt zu haben als Kollegen die in Lux wohnen, und ansonsten in einer vergleichbaren Situation sind.
Kurz einige Anmerkungen Wer selbst ausländische Einkünfte hat und diese bisher gesetzwidrig verschwiegen hat wird eine Strafe bekommen Wer in der Vergangenheit zu Unrecht die 2 hatte wird eine Strafe bekommen Nur verheiratete Doppelverdiener in unterschiedlichen Länder werden mehr bezahlen.
Hallo info,
Zitat :Wer selbst ausländische Einkünfte hat und diese bisher gesetzwidrig verschwiegen hat wird eine Strafe bekommen Frage : Strafe aber nur wenn die eigenen ausländischen Einkünfte den jetzt festgelegten "Freibetrag" von 13000 Euro übersteigt, bzw die Regelung von mindestens 90 % (oder 50 % für die Belgier), oder ?
und ich zähle zu den verheirateten Doppelverdienern und werde daher wohl mehr zahlen müssen,... snief, snief,...
Es gilt hier natürlich die aktuelle und vergangene Rechtslage für das jeweilige Steuerjahr, nicht die zukünftige.
Ich bin auch Doppelverdiener und werde genau das zahlen wie vorher auch (nach der Steuererklärung) lediglich zahle ich über das Jahr mehr und bekomme später mehr raus. Es ist also eher ein lästiger Effekt und nix was mich etwas kostet.
zusammen übrigens >70k und davon >50% aus Luxemburg.
Hallo, nein wir haben auch noch nichts bekommen im Saarland. Blicke da auch nicht so ganz genau durch. Wir haben aber Post erhalten das Ende September in Merzig auch eine Veranstaltung zu diesem Thema ist Oder kann mir von euch jemand hier auch weiterhelfen, also zumindest mal grob. Denke um einen genauen Termin beim Steuerberater kommen wir eh nicht rum Mein Mann arbeitet in Lux, brutto Jahresgehalt in etwa 60.000 € br, ich arbeite halbtags in Deutschland ca 9600 € br und wir haben noch Miteinnahmen van ca 5500 € br in Deutschland. Kann man hier pauschal sagen was auf uns zu kommt ? Wir machen seit Jahren sowohl in L als auch in D Steuererklärungen Vielen Dank für Eure Hilfe falls sich hier jemand mit dem Thema genau auskennt, wir nämlich nicht so 100% đ
Ich finde man hört zu viel verschiedene Aussagen. Dachte bisher ich hätte es begriffen... Ehepartner Einkommen in D, Einkommen in in Lux ca. 2x Einkommen D Bisher wurde mir der 157er "verwehrt" da die Günstigerprüfung dazu führt, dass ich bei Berücksichtigung des D Gehaltes und aller Absetzmöglichkeiten schlechter gestellt würde, als mit der 2 ohne Erklärung, daher habe ich die letzten Jahre keine abgegeben. Jetzt bin ich für 2018 immer davon ausgegangen: individueller Steuersatz auf Basis beider Einkommen (irgendetwas zwischen aktueller 1 und 2), sowie verpflichtender Erklärung mit Absetzmöglichkeiten. Wenn ich aber den aktuellen Beitrag auf der HP richtig deute, geht das nur bei > 90% Haushaltseinkommen in Lux, das wäre aber eine herbe Verschlechterung gegenüber der oben aufgeführten Variante, die durch die Günstigerprüfung weggefallen ist.
Frage an die Experten: Gleichstellung nur bei > 90% Haushaltseinkommen in Lux und ich guck in die Röhre? Oder doch "wie früher" ab 90% persönlichem Einkommen?
Danke
PS: auch noch keine Post bekommen.