Nochmal:
Wenn man nur Einkommen in Lux hat welches nur in LUX zu versteuern ist, also nur in LUX arbeitet dann wird kann mann keine Sozialabgaben´ben in DE aus LUX absetzten. wenn dann zusätzliche Einnahmen (Miete, Zinsen; ..) in DE anfallen wird im Augenblick das Bruttogehalt aus Lux ohne Abzügen zum Progressionsvorbehalt herangezogen. Dieser Sachverhalt wird zur Zeit in EUGH geklärt. Wenn man nun im Rahmen des DBA Teile seines Einkommens aus Lux in DE versteuern muss weil man mehr als 19 Tage ausserhalb von Lux gearbeitet hat, dann kann man die Anteiligen Sozialabgaben die auf das in DE zu verteuernde Lux Einkommen als Sonderausgaben in der DE Steuererklärung gelten machen. Der Rest des Lux Einkommens kommt wieder ohne Abzügen als Brutto zum Progressionsvorbehalt! Siehe mein Beispiel. Also für jemanden der nur Gehalt in Lux hat (nur in Lux gearbeitet hat), der kann keine Abzüge darauf in DE gelten machen auch wenn er in DE andere Einnahmen zu versteuern hat. Das ist natürlich blöde aber zur Zeit ist das die Situation.