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INFO FLASH
Die Benzinpreise in Luxemburg steigen
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Fredde
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8 Jahren  ago  

Nochmal:

Wenn man nur Einkommen in Lux hat welches nur in LUX zu versteuern ist, also nur in LUX arbeitet dann wird kann mann keine Sozialabgaben´ben in DE aus LUX absetzten. wenn dann zusätzliche Einnahmen (Miete, Zinsen; ..) in DE anfallen wird im Augenblick das Bruttogehalt aus Lux ohne Abzügen zum Progressionsvorbehalt herangezogen. Dieser Sachverhalt wird zur Zeit in EUGH geklärt. Wenn man nun im Rahmen des DBA Teile seines Einkommens aus Lux in DE versteuern muss weil man mehr als 19 Tage ausserhalb von Lux gearbeitet hat, dann kann man die Anteiligen Sozialabgaben die auf das in DE zu verteuernde Lux Einkommen als Sonderausgaben in der DE Steuererklärung gelten machen. Der Rest des Lux Einkommens kommt wieder ohne Abzügen als Brutto zum Progressionsvorbehalt! Siehe mein Beispiel. Also für jemanden der nur Gehalt in Lux hat (nur in Lux gearbeitet hat), der kann keine Abzüge darauf in DE gelten machen auch wenn er in DE andere Einnahmen zu versteuern hat. Das ist natürlich blöde aber zur Zeit ist das die Situation.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

ah, verstanden, merci


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Ich verstehe immer noch nur "Bahnhof" und es kotzt mich dermaßen an, dass man hier - also sprich vom Finanzamt - nicht eine Erklärung dazu bekommt, was die jetzt von einem erwarten/möchten. Ich weiß es gibt den unglaublich schlauen Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich werde, wenn die Post aus Lux. jetzt kommt, angeben, dass ich von Steuerklasse 1 a in die 1 komme und gut ist.

Sollen sie dann damit machen, was sie wollen. Ich mache seit Jahren meine Steuerklärung in Deutschland und vor einem halben Jahr hat mir die Gewerkschaft nochmals bestätigt, dass ich keine in Lux. zu machen brauche. Also die ganzen Verschwörungstheorien und erhobenen Zeigefinger hier, hättest du mal dies und das, helfen Menschen, die absolut keine Ahnung von dem ganzen steuerlichen haben, ehrlich gesagt auch nicht weiter.


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info
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8 Jahren  ago  

@feuerstein

Mit Verlaub, viel Spass in der Steuerklasse 1 mit dem Spitzensteuersatz von 33%.

Du MUSST deine Angaben machen, deine Frau kann Angaben zum Einkommen machen. Wenn deine Angaben fehlen kommst du in die 1, das ist richtig, allerdings zum Steuersatz von 33%.

Ich hab meinen Brief schon und finde es gut zu verstehen was man gefragt wird und was wie und wo angegeben wird.


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kiwu2009
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8 Jahren  ago  

@Info: wird jeder Grenzgänger per Formular gefragt werden? Situation: Verheiratet, beides LU-Grenzgänger, jährliche Steuererklärung wird bereits abgegeben, keine weiteren Einkünfte Bisher habe ich noch keine Anfrage bekommen oder kommt die noch? Gruß


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8 Jahren  ago  

@kiwu2009 Ihr seid nicht betroffen und darum gehe ich davon aus das ihr keine Post bekommt.


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JasonReils
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8 Jahren  ago  

@info:

Meinst du dass wenn man keine Angaben zur eigenen Situation macht (ist hier eigenes zusätzliches Einkommen im Ausland gemeint?) muss man 33% Steuern in 1 zahlen? Wenn man keine Angaben zu den Einkünften des Ehepartners macht hat man aber die 1 zu den üblichen Steuersätzen? Hab ich das so richtig verstanden? Steht in dem Schreiben explizit drin dass man ohne Angaben Stkl.1 mit 33% erhält? Ich verfolge das Thema seit einem Jahr sehr intensiv und habe erst hier durch dich erstmals davon gehört.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Vielleicht habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt, ich will doch Angaben machen, aber meine Frau nicht. Ich bekomme doch so oder so die 1, da ich eh nicht die Möglichkeit habe in die 2 zu gelangen - so habe ich es auf jeden Fall verstanden.

Aber ich warte jetzt das Schreiben ab und frage notfalls bei der Gewerkschaft was ich da eintragen soll.

Wie lange hat man denn Zeit das Schreiben zurück zu schicken?


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8 Jahren  ago  

@Surprise Richtig, man könnte ja X-Tausende Teuronen im Ausland bekommen, Zinsen, Mieten, Job oder was sonst noch drunter fällt. Wer dem FA also micht mitteilt was er hat, bei dem setzt das FA den höchsten Faktor an und dann brummen 33% Steuern.

@feuerstein Meine Antwort ist schon raus, wenn ich es richtig in Erinnerung habe war der Termin Mitte Dezember.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Gibt es hier irgend jemanden im Forum der mir per persönlicher Nachricht ausrechnen kann (nicht auf den Euro exakt), was da finanziell auf uns zukommt.

Sorry ich bin damit definitiv überfordert!

Vielen Dank im voraus


Anonymous
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8 Jahren  ago  

@feuerstein: Ich krieg das auch nicht selber hin *peinlich*


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JasonReils
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8 Jahren  ago  

Ok, danke, Info! Da stellt sich mir aber die Frage ob diejenigen die nicht verheiratet sind, also zurzeit Stkl. 1 haben, nicht auch über ihr gesamtes Welteinkommen befragt werden? Sonst wäre das Ganze ja doch wieder unfair und die Steuerreform sollte doch eigentlich zu einer gerechteren Behandlung aller luxemburgischen Arbeitnehmer führen...


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8 Jahren  ago  

Sicherlich ist das Thema Steuern nicht jedermanns Sache, aber es wird ja Hilfe angeboten und dann kann man die ja auch annehmen. Einfach auf der homepage vom Wonnebauer mal vorbei schauen. ps - jammer mir keiner rum wegen der 5 Euro Kursgebühr!

"Volkshochschulen veranstalten Vorträge zur luxemburgischen Steuerreform. Das Thema ist brandaktuell. Tausende von Grenzgänger sollten sich mit der Thematik beschäftigen, um vor bösen Überraschungen bewahrt zu bleiben. Der Countdown läuft.

Rechtsanwalt Wonnebauer wird an folgenden Terminen bei Volkshochschulen in der Region dazu referieren: 11. September 2017 VHS Welschbillig: Anmeldung hier klicken 19. September 2017 VHS Saarburg: Programmheft 27. September 2017 VHS Konz: Anmeldung hier klicken 16. Oktober 2017 VHS Welschbillig, Zusatztermin, siehe oben

Interessierte wenden sich wegen der Anmeldung direkt bei den jeweiligen Volkshochschulen."

"Details zu Kurs S105KO501 Luxemburger Steuerreform 2017 Vortrag

Die Luxemburger Steuerreform betrifft viele Grenzgänger aus der Region. In diesem Jahr gibt es zunächst Steuererleichterungen. Ab dem Jahr 2018 werden sich die Lohnsteuerkarten von verheirateten Grenzgängern verändern. Bei der Ausstellung der Karte wird ein Prozentsatz festgestellt, der dann auf das zu versteuernde Einkommen angewandt wird. Hierbei werden auch die deutschen Einkünfte berücksichtigt. Viele verheiratete Grenzgänger werden netto weniger verdienen, je nachdem, wie hoch die deutschen Einkünfte sind. Stephan Wonnebauer ist spezialisiert auf die Steuerberatung von Grenzgängern von Deutschland nach Luxemburg. In seinem Vortrag erklärt er die wesentlichen Unterschiede zu dem alten Recht und gibt Rechenbeispiele, wie sich konkret die Steuersituation für Grenzgänger verändern wird."


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nickipeeler232
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8 Jahren  ago  

ANGEBOT BEREIT ( Kredit ) Hallo Frau und herr, Diese nachricht richtet sich an privatpersonen , an die armen oder an all jene die sind in der notwendigkeit eines darlehens insbesondere für den wiederaufbau ihrer leben . Sie sind auf der suche nach bereit, um entweder erhöhen ihre aktivitäten entweder für die realisierung eines projekts , entweder für sie kaufen eine wohnung aber sie sind verboten bank-oder ihre ordner wurde abgelehnt bank. Ich bin eine privatperson ich gewährt kredite von 5.000 bis 10.000.000 auf alle personen in der lage beachten sie die bedingungen. Mit einem zinssatz von 2 bis 3% pro jahr und eine verzögerung von 3 monaten bis 30 jahren je nach den beantragten betrag Wenn sie interessiert sind, bitte kontaktieren sie mich um weitere informationen. E-mail: [email protected]


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nickipeeler232
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8 Jahren  ago  

ANGEBOT BEREIT ( Kredit ) Hallo Frau und herr, Diese nachricht richtet sich an privatpersonen , an die armen oder an all jene die sind in der notwendigkeit eines darlehens insbesondere für den wiederaufbau ihrer leben . Sie sind auf der suche nach bereit, um entweder erhöhen ihre aktivitäten entweder für die realisierung eines projekts , entweder für sie kaufen eine wohnung aber sie sind verboten bank-oder ihre ordner wurde abgelehnt bank. Ich bin eine privatperson ich gewährt kredite von 5.000 bis 10.000.000 auf alle personen in der lage beachten sie die bedingungen. Mit einem zinssatz von 2 bis 3% pro jahr und eine verzögerung von 3 monaten bis 30 jahren je nach den beantragten betrag Wenn sie interessiert sind, bitte kontaktieren sie mich um weitere informationen. E-mail: [email protected]