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8 Jahren  ago  

Sofern der Alleinverdiener Einkommen außerhalb von Luxemburg hat JA, sonst NEIN.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Guten Morgen. Wird einem denn in dem Schreiben vom Finanzamt Lux. irgendwie geraten, welche Konstellation besser ist oder muss man das ganz alleine entscheiden? Ich als Laie (Asche über mein Haupt) bin nicht in der Lage und kann mir ausrechnen, was nun für uns besser ist. Ich Rente Lux. und Deutschland, Partnerin Einkommen aus D - bisher Steuerklasse 1 a in Lux.


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8 Jahren  ago  

Das Finanzamt erteilt in dem Schreiben keine Ratschläge.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

Habe noch keine Post vom FA aus Lux bekommen, von daher weiss ich nicht was genau gefragt wird. Ich vermute bei Auskuenften zum Einkommen des Partners in Deutschland sind die 'zu versteuernden Einkuenfte' anzugeben. Also Bruttoarbeitslohn (Einkuenfte aus nichtselbstaendiger Arbeit) abzgl aller abziehbaren Sonderausgaben etc.. Korrekt? Falls man den offiziellen Lohnsteuerbescheid aus Deutschland fuer 2016 noch nicht hat, gibt man wohl an, was man auch in die Deutsche Steuererklaerung geschrieben hat. Gruesse


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Jamesunwix
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8 Jahren  ago  

Die Frage stelle ich mir auch: "Gesamtbruttolohn" oder "zu versteuernde Einkünfte"? Ich vermute, dass man erstes angeben muss und der Staat dann fiktiv die luxemburgischen Sätze für die Sozialversicherungen abzieht.


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Fredde
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8 Jahren  ago  

Also,

bei einem Progressionsvorbehalt wird einfach das Gesamtbrutto-Gehalt genommen und das wir dann als fiktiven Einkommen zur Bestimmung des Satzes herangezogen, ohne irgendwelche Abzüge. Es läuft zu diesem Theme allerdings eine Klärung beim EuGH in Luxemburg bei dem es genau darum geht ob denn die Sozialversicherungsbeiträge von diesem fiktiven Einkommen abgezogen werden können. Das ist so zum Beispiel bei der Berücksichtigung des Lux Einkommens in DE.


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Lambe
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8 Jahren  ago  

@Fredde

wie kann denn einfach das Gesamtbrutto-Gehalt genommen werden? Bei der normalen Steuererklaerung werden ja auch vorher alle moeglichen Sonderausgaben abgezogen bevor ganz am Ende der Steuersatz berechnet wird.

Wobei man wohl so oder so nicht einfach das zu versteuernde Einkommen aus dem deutschen Steuerbescheid nehmen kann, da es ja Unterschiede gibt was man in Lux bzw DE als Sonderausgaben abziehen kann. E.g. LUX Zinsen fuer Darlehn in selbstbewohnter Immobilien vs DE Zinsen fuer Darlehn in vermieteten Immobilien


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8 Jahren  ago  

Lasst mich raten, Ihr habt in der Vergangenheit nie eine Steuererklärung in Luxemburg gemacht? Sonst wär heut klar was anzugeben ist, übrigens kann das jeder auf dem Steuervordruck vom Finanzamt jederzeit nachlesen.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

Hallo Fredde, können bei der dt. Steuererklärung die lux. Sozialabgaben abgezogen werden?!? Auf welchem Formular mache ich das? In der Anlage Vorsorgeaufwand hatte ich schon 2 Mal beim Trierer FA angefragt, dort darf ich sie nicht eintragen, wurde mir gesagt.


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8 Jahren  ago  

Alle die bald Post bekommen sollten hier einen Blick rein werfen und sich selbst fragen ob es in der Vergangenheit mit den Steuern und den Sozialversicherungen ordentlich gemacht wurde.

http://www.ogbl.lu/frontaliers-allemands/files/2011/10/steuerfragen_2015.pdf

Das ist so im wesentlichen alles noch gültig, also hoffe ich das Vermieter, MiniJober, Verpächter uä sich klar darüber sind welche Konsequenzen es haben wird wenn Luxemburg im Brief erstmals über etwas erfahren wird. Die Angaben werden übrigens mit Deutschland online gegen geprüft.


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Fredde
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8 Jahren  ago  

@Luxi1

Für den Teil der Sozialabgaben die sich auf das in Deutschland zu versteuernde Einkommen beziehen kannst du die Sozialabgaben abziehen, zumindest die die auch in DE vorgesehen sind (z.Bsp. Rentenbeiträge als Sonderausgaben).

Beispiel: Grenzgänger in Lux beschäftigt, keine sonstigen Einnahmen in DE aber DBA 25% in DE oder besser ausserhalb von Luxemburg. D.H. in DE muss man die 25% versteuern inklusive Progressionsvorbehalt. Von den 25% kann man dann 25% der Rentenversicherungsbeiträge in Lux und auch die Krankenversicherungsbeiträge angeben und abziehen. Andere Werbungskosten und Sonderausgaben können natürlich auch angegeben werden wie Spenden, Fahrtkosten, .... Die restlichen 75% werden ohne Abzüge beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt.


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

äh, leider nicht verstanden, was meinst du mit "keine sonstigen Einnahmen in DE aber DBA 25% in DE "? Also, Grenzgänger verdient in Lux 50T plus 10T Zinsen oder Mieteinnahmen in D. Kann man bei der Angabe des lux. Einkommens in D die Sozialabgaben aus Lux abziehen, also z.B. nur 45T angeben? Danke für eine Klarstellung 😉


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8 Jahren  ago  

@Luxi

seit wann zahlt man auf Zinsen und Mieten Sozialabgaben?


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Luxi1
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8 Jahren  ago  

Nein, Fredde hat doch weiter oben geschrieben, dass man beim Progressionsvorbehalt in D bei Angabe des lux. Gehaltes die in Lux gezahlten Sozialabgaben abziehen könne, zumindest habe ich das so verstanden. Ich habe bisher immer das lux. Brutto angegeben und hatte schonmal beim Trierer FA angefragt und die hatten mir erklärt, die lux. Sozialabgaben könnten nicht abgezogen werden.


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8 Jahren  ago  

Du darfst die Sozialabgaben nur dann geltend machen wenn du Einkommen außerhalb Luxemburg erzielt hast das unter die 19Tageregelung fällt und hier auch nur anteilig. Sonst nicht, darum wird es wohl gehen.