@HD 2018HD: Hallo zusammen... kann mir jemand sagen wie die Steuerreform sich für verheiratete Ehepaare auswirkt wenn der Ehepartner in Deutschland brutto ein höheres Einkommen hat? Welche Nachweise sind wann zu machen bzw einzureichen und wie hoch ist der Verdienstverlust? Welche Möglichkeiten gibt es "dagegen"? Stundenanzahl in Deutschland und somit das Gehalt reduzieren? Vielen Dank und viele Grüße
Aktuell: Partner in DE hat höheres Einkommen als der Grenzgänger => Der Grenzgänger steuert unter 50% zum Haushaltseinkommen bei => bekommt in Lux nicht die 2 sondern die 1A
ab 2018: Der Grenzgänger hat nur Einkommen in Luxemburg bzw. unter 13.000 Eur zusätzliches Einkommen in De => Der Grenzgänger kann in Lux die 2 beantragen, jedoch wird das Partnereinkommen auf sein Grenzgaengereinkommen hinzuaddiert, um die Steuerprogression zu ermitteln => Sein Gehalt in Lux wird mit einem höheren Steuersatz (dem von beiden Gehältern) besteuert. Möchte der Grenzgaenger das nicht, wird diesem nichts anderes übrig bleiben, als die Steuerklasse 1 zu wählen ...sprich wie Ledige.
Wo kann ich das ausrechnen: Wie des öfteren bereits geschrieben: Pauschal nicht zu beantworten, aber als Milchmädchenrechnung einfach den Gehaltsrechner auf grenzgaenger.lu nutzen: Dort dein jetziges Gehalt eingeben, Steuerklasse 1A wählen => Sollte dein jetztiges Netto bei rauskommen (wenn du alle Felder wie Fahrtkosten etc. berücksichtigt hast) Dann das ganze nochmal, aber mit Steuerklasse 1 (Ledige): Das ist dein "worst case", sprich dein zukünftiger möglicher maximale "Super Gau" .... Alles was bei der Konstellation mit der Steuerklasse 2 und Progression bei rauskommt, muss/sollte besser sein, ansonsten Finger weg ...