Es wird in D und in Lux der Progressionsvorbehalt angesetzt, damit eben die Besteuerung so ausfällt, dass es unerheblich ist, ob beide in D oder beide in Lux oder eben einer in D und einer in Lux. arbeitet. Nur so macht es am Ende Sinn, damit am Ende der korrekte Steuersatz sowohl in Lux wie auch in D ermittelt werden kann. Die Einnahmen aus dem anderen Land wurden ja bereits in dem Land besteuert und wirken sich nur noch auf den Steuersatz aus mit dem das noch unbesteuerte Einkommen versteuert werden muss.
Das ist übrigens keine Mehrbelastung sondern ein bisher geduldeter, ungerechtfertigter Vorteil, der ja positiver Weise zu Mehreinnahme bei den Betroffenen führte. Diese Duldung entfällt zukünftig. Im Prinzip wie ein nicht garantierter Bonus, der nun obsolet wird und hoffentlich nicht leichtfertig in die finanzielle Lebensplanung als sicherer Posten eingerechnet wurde. Zumindest kann man sich jetzt für die Zukunft darauf einstellen.
Auch ist es keineswegs ein Standortnachteil, da man sich ja nicht schlechter stellt, als wenn beide in D arbeiten würden.
Fazit: sich einfach drüber freuen, dass es so viele Jahre einen "Bonus" gab und nun die normale Besteuerung hinnehmen.