Ok danke für die Info. Dann werde ich mal abwarten bis es soweit ist.
Das Lustigste: Je nachdem, wie viel beide Ehepartner verdienen, ist die Steuerbelastung in etwa genauso hoch wenn man in Steuerklasse 2 eingruppiert ist, wie 2x Steuerklasse 1 zu zahlen. Daran ändern dann auch die zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeiten nur noch geringfügig etwas, so dass sich der Aufwand, eine Steuererklärung anzufertigen und dafür womöglich auch noch beim Steuerberater ein paar hundert Euro zu zahlen, als wahres Minusgeschäft herausstellt... Das ist ein Witz !
Ich habe die Steuererklärung über Taxx.lu machen lassen und dafür gezahlt. Ich weiß halt nicht woher das FA die Daten von meine Exfrau her haben soll. Diese musste ich nirgends angeben bzw. weiß ich selbst nicht wo diese wohnt. Ich hatte die Scheidung in 03/21 durch und habe am 01.01.2022 in Lux. angefangen und kurz darauf mit Scheidungsurkunde die Steuerklasse 2 beantragt. Mir wurde auch mitgeteilt, dass die Rückstufung automatisch erfolgt. Ich werde mich per Mail mal an das FA wenden. Diese hatten mir damals sehr schnell geantwortet.
Hier steht das man im Jahr der Scheidung zusammenveranlagt wird und in den 3 darauffolgenden Jahren getrennt und in der Steuerklasse 2 bleiben kann und so behandelt wird.
Ich habe gestern Nachmittag schon die Rückmeldung erhalten vom Finanzamt. Folgendes wurde mir mitgeteilt und zugeschickt:
"Die Gewährung der Steuerklasse 2 setzt voraus, dass der Steuerpflichtige vor der Übergangsfristund in den 5 vorangegangenen Steuerjahren nicht bereits von den Übergangsbestimmungen oder einer vergleichbaren Vorgängerregelung profitiert hat. Während dieser Übergangszeit bzw. Bestimmung von 3 Besteuerungsjahren wird der Satz der fälligen Steuergutschrift nach Steuerklasse 2 berechnet, ohne dass eine gemeinsame Besteuerung der Ehegatten erfolgt. Mit der Auflösung der Ehe endet somit die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten und die getrennte Besteuerung wird erst im auf die Auflösung folgenden Steuerjahr wirksam."
https://impotsdirects.public.lu/fr/az/d/dispo_trans.html
Der Link ist auf französisch kann aber übersetzt werden. Ein Beispiel wurde auch aufgeführt.
@Info, muss der geschiedene Partner die Steuererklärung dann noch mit unterschreiben in den 3 Jahren nach der Scheidung? Ich hatte das so verstanden, dass das nur für das Trennungsjahr der Fall ist und nach der Scheidung anhand des Scheidungsurteil keine Unterschrift mehr notwendig ist und auch nur dein Gehalt versteuert wird. Genau dafür wird ja das Scheidungsurteil benötigt.
Ich lebe aktuell im Trennungsjahr und Aussage der Steuerbehörde war, dass der Ehepartner so lange mit unterschreiben muss, wie die Ehe besteht. In dem Jahr nach der Scheidung kann ich dann beantragen weiter mit Steuerklasse 2 zu versteuert werden, jedoch wird dann nur mein Einkommen für den Steuersatz herangezogen und der andere ist raus. Oder habe ich das falsch verstanden?