Hallo liebes Forum,
Konstellation: ER - Arbeitgeber in LUX - ca. 20% im Ausland unterwegs / 80% in LUX tätig; entsprechend anteilige Versteuerung des Luxemburger Gehalts in D/LUX (20/80), was ja weniger als 90% in LUX ist. SIE - keine steuerrelevanten Einnahmen (450 € Job in D, pauschal mit 2% versteuert) Zusammen: Kapitalerträge < Freibetrag; sonst keine Einkünfte Verheiratet, wohnhaft in D
Nachfolgend, Punkte/Fragen - welche mir in diesem Zusammenhang noch nicht ganz klar sind: 1) Wenn ich die Antworten aus dem Steuerchat richtig verstanden habe, dann wird man im Laufe de Jahres 2017 von LUX angeschrieben, zur Wahl der Steuerklasse (1 oder 2) für 2018? 2) Sofern man alle Einnahmen offenlegt, erhält man bei dieser Konstellation (<90% in LUX zu versteuern) auch ab 2018 die Steuerklasse 2, allerdings mit einer %-Zahl (was ja im Prinzip der Progression in D entspricht)? 3) Sollte/muss man den dt. Minijob der Frau angeben? - Der taucht in dem D Steuerbescheid nicht auf. Bei der Luxemburger Steuererklärung habe ich diesen bis heute nie angegeben. Die Lux. Steuerverwaltung verlangt immer meinen Dt. Steuerbescheid, bevor die meine Steuererklärung bearbeiten. In diesem taucht der Minijob nicht auf, da dieser pauschal mit 2% versteuert wird. (Keine Angabe in dt. Steuererklärung) 4) Was bewirkt denn nun die 90% Grenze ab 2018? Bisher konnte man ab diesem Wert gewisse Sachen (Versicherungen, Bausparverträge, ...) nicht mehr absetzen. Da ich verstanden habe, dass man auch unter 90% in Steuerklasse 2 (mit %-Zahl) fällt, ist mir nicht klar was die 90% Grenze denn nun eigentlich ab 2018 ändert?
Danke für eure Hilfe