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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse ab 2018 - 90% Grenze  

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Dariolebopay
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8 Jahren  ago  

bei Kapitaleinlagen

So war es und da wird sich nichst ändern für 2018 si wie ich es verstehe

Dividenden 5o % vergünstigung wenn AG, etc, Beispiel dann 1500€ pro Person bei Zinsen un Dividenden

Siehe link Beispiel 3 http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/declaration-revenu-non-resident/assimilation-resident/index.html

Bei Aktien gilt die Regel von 6 Monaten 10 % etc 500 euro frei

alles was spekulation mit Aktien angeht und die im Besitz weniger als 6 Monten oder Immobilien spekulation , springt die Regelung von 50.000 € pro Person alle 10 Jahren Da muss mann ja richtig Gas geben um dabei zu sein und wenn mann es schafft dann ist die Klasse 2 auch egal 😉

bitte hir lesen

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/achat-vente-actions/index.html

http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/achat-vente-actions/index.html


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YUKYUKYUK
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8 Jahren  ago  

So, wir haben heute bei einem Steuerspezialisten eine Vortrag gehört und jede Menge fragen gestellt. Es wird sich folgendermaßen verhalten: Wenn 1 Person von beiden, egal ob der andere in D oder L arbeitet, mehr als 90 % seiner Einkünfte in L hat, können beide in Klasse 2 eingestuft werden. In die Einkommenssteuerberechnung gehen dann alle weltweiten versteuerbaren Gehälter und Einkünfte, also auch ggf. negative, in die Berechnung mit ein. Die 50%-Hürde fällt weg. Das kann sie auch, denn dadurch dass in Klasse 2 auch die Einnahmen des Ehepartners für den Steuersatz herangezogen werden und die Steuersätze progressiv steigen, werden alle die vorher Klasse 1 hatten und nun mit den mehr als doppelt so hohen Einnahmen in Klasse 2 versteuert werden, mehr Steuern zahlen. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Einnahmen aus L nur ein paar Euro unter denen aus dem Rest der Welt liegen. Dann rettet es der Ehegattenfreubetrag von 4500 € jährlich. Also ist es in etwa so, wie ich bereits weiter oben geschrieben habe.


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Jack
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8 Jahren  ago  

@ Patrick,

Im Umkehrschluss ist es doch so, wie ich es zu Beginn geschrieben habe. Wenn die 50%-Hürde wegfällt und nur noch 90% herangezogen werden. Sobald dann einer weniger als 90% seiner Einkünfte in L verdient (z.B. durch Auslandsaufenthalte über 20 Tage in L nur 85% und dadurch in D 15%), erhält er die Steuerklasse 1 ab 2018.


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Kurtis
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8 Jahren  ago  

Beitrag von Patrick: "So, wir haben heute bei einem Steuerspezialisten eine Vortrag gehört und jede Menge fragen gestellt. Es wird sich folgendermaßen verhalten: Wenn 1 Person von beiden, egal ob der andere in D oder L arbeitet, mehr als 90 % seiner Einkünfte in L hat, können beide in Klasse 2 eingestuft werden. ANMERKUNG: WIE SOLL DER, DER IN DE ARBEITET, BITTE UEBERHAUPT MEHR ALS 90% IN LUX HABEN ? WIE BITTE DANN "BEIDE" IN DIE KLASSE 2 ?

In die Einkommenssteuerberechnung gehen dann alle weltweiten versteuerbaren Gehälter und Einkünfte, also auch ggf. negative, in die Berechnung mit ein. ANMERKUNG: OKAY

Die 50%-Hürde fällt weg. ANMERKUNG: WENN DEM SO IST, OKAY

Das kann sie auch, denn dadurch dass in Klasse 2 auch die Einnahmen des Ehepartners für den Steuersatz herangezogen werden und die Steuersätze progressiv steigen, werden alle die vorher Klasse 1 hatten und nun mit den mehr als doppelt so hohen Einnahmen in Klasse 2 versteuert werden, mehr Steuern zahlen. ANMERKUNG: HIER WIRD ALLES DURCHEINANDER GEWORFEN: KLASSE 1 IST LEDIG UND HAT MIT KLASSE 2 ÜBERHAUPT NIX ZU TUN. WARUM SOLL EINER DER IMMER DIE KLASSE 1 HATTE PLÖTZLICH MIT DER "DOPPELT SO HOHEN EINNAHMEN IN KLASSE 2 VERSTEUERT WERDEN" - BITTE NOCHMALS ORDNEN/PRUEFEN, HIER STIMMT WAS NICHT

Eine Ausnahme gibt es, wenn die Einnahmen aus L nur ein paar Euro unter denen aus dem Rest der Welt liegen. Dann rettet es der Ehegattenfreubetrag von 4500 € jährlich. Also ist es in etwa so, wie ich bereits weiter oben geschrieben habe.


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info
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8 Jahren  ago  

@Kurtis Patrik scheint nicht aufgepasst zu haben.


Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Ich wüsste auch gerne wie es bei denjenigen ist, die jetzt Steuerklasse 1a haben! Ich versteh es einfach nicht und ich kenne etliche die es auch nicht verstehen! Der eine sagt, einfach nicht melden, dann kommt man automatisch in die 1, andere machen einem Panik wenn man sich nicht meldet, macht man sich als Steuersünder verdächtig. Ich bin kein Steuersünder weil ich seit ich in Rente bin meine Steuererklärung in Deutschland mache und laut gewerkschaft auch noch nie eine in Lux. Machen musste! Was soll/kann ich tun, damit ich jetzt ab Januar nicht horrend hohe Abzüge habe! Meine Frau und ich haben in etwa das gleiche an Einkommen, sie in Deutschland Gehalt, ich Rente aus Lux. Und D. Ansonsten keinerlei Einkünfte!


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nickonly
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8 Jahren  ago  

@horn:

Wenn es so kommt, wie schon von mehreren Stellen erwähnt, fällt die Steuerklasse 1a für Grenzgänger wohl weg. Ohne 50%-Grenze macht die 1a auch keinen Sinn für Paare. Bei Angabe aller Einkünfte gibt es eben die 2 mit individuellem Prozentsatz, oder alternativ die 1.

@Kurtis: Natürlich kann man über 90 % seiner gesamten Einkünfte aus LU beziehen, obwohl man in DE arbeitet. Z.b. Tantieme, Immobilien etc. Dürfte allerdings nur wenige relevant sein. 😉

Patrick hat in seinem Beitrag teilweise mit Klasse 1 wohl 1a gemeint. Die Aussagen klingen jedenfalls logisch. Dass das Steuerrecht gerne hin und wieder fürchterlich unlogisch ist, lassen wir hier mal außer Acht. 😉


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Kurtis
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8 Jahren  ago  

@nickonly Der ist gut ...Arbeitet in DE mit einem Jahresgehalt von z.B. 40K und bekommt dann eine Tantieme von wem auch immer aus Luxemburg? Hat Mieteinnahmen in Lux aus Immobilien, die bei einem 40K Gehalt aus DE dann bei 400.000plus in Lux liegen müssten, um die 90% zu erreichen? Nun ja, ambitioniert, ich kenne keinen 🙂 ... aber wie du schreibts: wird nur für wenige relevant sein

Bezüglich der Aussage 1/1A und Patrick könntest du richtig liegen


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YUKYUKYUK
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8 Jahren  ago  

Wenn Ihr glaubt, es besser zu wissen, und ich hätte es falsch verstanden, von mir aus. Ich lese dann nochmal von Euch Anfang 2018 in diesem Thread. 🙂


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YUKYUKYUK
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8 Jahren  ago  

@Jack: Genau so ist es! Vorausgesetzt der Partner kommt nicht über 90% in L und verdient sein Geld (> 10%) in D! Denn wenn der Partner über die 90 in L kommt, werden beide wieder in 2 besteuert. Nur 1 Partner muss alleine über 90 % kommen, damit beide zusammen in Klasse 2 kommen.


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elfe
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8 Jahren  ago  

@Kurtis Beitrag von Patrick: "So, wir haben heute bei einem Steuerspezialisten eine Vortrag gehört und jede Menge fragen gestellt. Es wird sich folgendermaßen verhalten: Wenn 1 Person von beiden, egal ob der andere in D oder L arbeitet, mehr als 90 % seiner Einkünfte in L hat, können beide in Klasse 2 eingestuft werden. Ist doch logisch was er meint, Ehemann arbeitet in Lux, sein Gehalt, welches er in Luxemburg erhält macht mind. 90 Prozent seiner Einnahmen aus, Ehefrau in Deutschland, dann Klasse 2 mit globalem Steuersatz errechnet aus beiden Gehältern auf sein Gehalt angewendet. Beispiel 2: Ehemann und Ehefrau in Lux, mind. Einer von Beiden verdient mind. 90 Prozent seines Gehaltes in Lux, beide erhalten die 2 plus globaler Steuersatz auf beide Gehälter. Ich weiß nicht, was du da raus gelesen hast


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YUKYUKYUK
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8 Jahren  ago  

@Kurtis: Info scheint nicht aufgepasst zu haben. 🙂


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elfe
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8 Jahren  ago  

@Kurtis, Klasse 1 oblag bis jetzt nicht nur den Ledigen, sondern auch verheirateten Grenzgängern, die nicht über 50 Prozent des Haushaltseinkommens gekommen sind.


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info
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8 Jahren  ago  

Oh elfe, Das ist die 1a und nicht die 1, 1 ist nur für ledige!


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YUKYUKYUK
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8 Jahren  ago