Beitrag von Patrick:
"So, wir haben heute bei einem Steuerspezialisten eine Vortrag gehört und jede Menge fragen gestellt. Es wird sich folgendermaßen verhalten: Wenn 1 Person von beiden, egal ob der andere in D oder L arbeitet, mehr als 90 % seiner Einkünfte in L hat, können beide in Klasse 2 eingestuft werden.
ANMERKUNG: WIE SOLL DER, DER IN DE ARBEITET, BITTE UEBERHAUPT MEHR ALS 90% IN LUX HABEN ?
WIE BITTE DANN "BEIDE" IN DIE KLASSE 2 ?
In die Einkommenssteuerberechnung gehen dann alle weltweiten versteuerbaren Gehälter und Einkünfte, also auch ggf. negative, in die Berechnung mit ein.
ANMERKUNG: OKAY
Die 50%-Hürde fällt weg.
ANMERKUNG: WENN DEM SO IST, OKAY
Das kann sie auch, denn dadurch dass in Klasse 2 auch die Einnahmen des Ehepartners für den Steuersatz herangezogen werden und die Steuersätze progressiv steigen, werden alle die vorher Klasse 1 hatten und nun mit den mehr als doppelt so hohen Einnahmen in Klasse 2 versteuert werden, mehr Steuern zahlen.
ANMERKUNG: HIER WIRD ALLES DURCHEINANDER GEWORFEN: KLASSE 1 IST LEDIG UND HAT MIT KLASSE 2 ÜBERHAUPT NIX ZU TUN. WARUM SOLL EINER DER IMMER DIE KLASSE 1 HATTE PLÖTZLICH MIT DER "DOPPELT SO HOHEN EINNAHMEN IN KLASSE 2 VERSTEUERT WERDEN" - BITTE NOCHMALS ORDNEN/PRUEFEN, HIER STIMMT WAS NICHT
Eine Ausnahme gibt es, wenn die Einnahmen aus L nur ein paar Euro unter denen aus dem Rest der Welt liegen. Dann rettet es der Ehegattenfreubetrag von 4500 € jährlich.
Also ist es in etwa so, wie ich bereits weiter oben geschrieben habe.