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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerklasse ab 2018 - 90% Grenze  

Anonymous
Anonyme

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8 Jahren  ago  

Hallo liebes Forum,

Konstellation: ER - Arbeitgeber in LUX - ca. 20% im Ausland unterwegs / 80% in LUX tätig; entsprechend anteilige Versteuerung des Luxemburger Gehalts in D/LUX (20/80), was ja weniger als 90% in LUX ist. SIE - keine steuerrelevanten Einnahmen (450 € Job in D, pauschal mit 2% versteuert) Zusammen: Kapitalerträge < Freibetrag; sonst keine Einkünfte Verheiratet, wohnhaft in D

Nachfolgend, Punkte/Fragen - welche mir in diesem Zusammenhang noch nicht ganz klar sind: 1) Wenn ich die Antworten aus dem Steuerchat richtig verstanden habe, dann wird man im Laufe de Jahres 2017 von LUX angeschrieben, zur Wahl der Steuerklasse (1 oder 2) für 2018? 2) Sofern man alle Einnahmen offenlegt, erhält man bei dieser Konstellation (<90% in LUX zu versteuern) auch ab 2018 die Steuerklasse 2, allerdings mit einer %-Zahl (was ja im Prinzip der Progression in D entspricht)? 3) Sollte/muss man den dt. Minijob der Frau angeben? - Der taucht in dem D Steuerbescheid nicht auf. Bei der Luxemburger Steuererklärung habe ich diesen bis heute nie angegeben. Die Lux. Steuerverwaltung verlangt immer meinen Dt. Steuerbescheid, bevor die meine Steuererklärung bearbeiten. In diesem taucht der Minijob nicht auf, da dieser pauschal mit 2% versteuert wird. (Keine Angabe in dt. Steuererklärung) 4) Was bewirkt denn nun die 90% Grenze ab 2018? Bisher konnte man ab diesem Wert gewisse Sachen (Versicherungen, Bausparverträge, ...) nicht mehr absetzen. Da ich verstanden habe, dass man auch unter 90% in Steuerklasse 2 (mit %-Zahl) fällt, ist mir nicht klar was die 90% Grenze denn nun eigentlich ab 2018 ändert?

Danke für eure Hilfe


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8 Jahren  ago  

Die Fragen sind nicht so schwer zu beantworten. Grundsätzlich ist das Einkommen aus dem Minijobs meldepflichtig, den Auszug über die Steuern bekommst du über den Arbeitgeber. Da dein Mann nur 80% in Luxemburg realisiert bekommt er zwar die Klasse 2, aber er verliert die Möglichkeit einen Teil der Steuern wieder zurück zu bekommen wenn er eine Steuererklärung macht.


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adastra
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8 Jahren  ago  

Hallo,

meine Frage wäre hierzu, was alles in die Berechnung des Gesamteinkommens bzgl. der 90%-Grenze einfließt. Nur Arbeitseinkommen von mir und meiner Frau in D. oder auch Kapitaleinkünfte?

Danke!


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8 Jahren  ago  

1. Die 90% haben absolut nichts mit einem Einkommen deiner Frau aus Deutschland zu tun.

2. Im Gesetzestext selbst steht was alles da rein fällt Art 10 L.I.R:

Art. 10. Entrent seuls en ligne de compte pour la détermination du total des revenus nets au sens du second alinéa de l’article 7: 1. le bénéfice commercial, 2. le bénéfice agricole et forestier, 3. le bénéfice provenant de l’exercice d’une profession libérale, 4. le revenu net provenant d’une occupation salariée, 5. le revenu net résultant de pensions ou de rentes, 6. le revenu net provenant de capitaux mobiliers, 7. le revenu net provenant de la location de biens, 8. les revenus nets divers spécifiés à l’article 99 ci-après.

Und der bezieht sich auf Artikel 7

Art. 7. 1 Le revenu imposable est obtenu par la déduction des dépenses spéciales visées à l’article 109 du total des revenus nets. 2 Le total des revenus nets est constitué par l’ensemble des revenus nets, déterminés distinctement pour chacune des catégories énumérées à l’article 10, les pertes dégagées pour l’une ou l’autre catégorie se compensant, s’il n’en est pas autrement disposé, avec les revenus nets des autres catégories.

---> http://www.impotsdirects.public.lu/legislation/LIR/Loi_modifi__e_du_4_d__cembre_1967_concernant_l_imp__t_sur_le_revenu_-_texte_coordonn___au_1er_janvier_2012.pdf


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Jack
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8 Jahren  ago  

Aber stimmt das wirklich? Man liest überall, dass er eben nicht die Steuerklasse 2 bekommt, sondern die Steuerklasse 1 weil er unter 90% liegt.

Auf diversen Internetseiten, unter anderem der Gewerkschaften, und auf Vorträgen wurde mitgeteilt, dass, sobald eine verheiratete Person die weniger als 90% in Luxemburg versteuert ab 2018 automatisch die Steuerklasse 1 erhält. Ein Wechsel in die Klasse 2 mit x-% mehr Steuern, davon hat bisher noch keiner was erzählt. Wo steht das? Das wäre super, aber ob das die Realität ist, sehen wir wohl alle erst 2018.


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8 Jahren  ago  

"man liest überall" tja, da stimme ich zu. Die Anzahl der Grenzgänger mit brandgefährlichem Halbwissen ist erschreckend hoch.

Für die Steuerklasse 2 ist einzig und allein wichtig das der Anteil aus Luxemburg >50% vom Haushaltseinkommen liegt.


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Jack
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8 Jahren  ago  

Vor diesem gefährlichen Halbwissen müssen wir uns wirklich in Acht nehmen.

Im Gesetzestext in den Artikeln 32 (Zitat Memorial A- Nr. 274 vom 27.12.2016) steht wie folgt:

32 L’article 157bis est modifié comme suit: a) L’alinéa 2 est remplacé comme suit: «(2) Les contribuables non résidents, mariés, réalisant des revenus professionnels imposables au Grand-Duché, sont rangés dans la classe d’impôt 1.» b) L’alinéa 3 est remplacé comme suit: «(3) Par dérogation aux dispositions de l’alinéa 2, les contribuables non résidents, mariés, sont, pour autant qu’ils réalisent des revenus indigènes passibles de la retenue d’impôt sur les traitements et salaires, soumis a une retenue d’impôt sur les traitements et salaires déterminée par application d’un taux correspondant à celui qui serait applicable en cas d’imposition des revenus indigènes suivant les conditions et les modalités de l’article 157ter, à condition que les deux conjoints demandent conjointement l’inscription de ce taux sur la fiche de retenue.

In Artikel 157ter ist die Rede von der 90% Grenze.

Ich zitiere aus der Broschüre des LCGB:

Dennoch besteht die Möglichkeit Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden und mit dem anzuwendenden Gesamteinkommen dem Lohnsteuerabzug (RTS) unterworfen zu sein (nach Art. 157ter), wenn: • das inländisch erworbene Einkommen dem Lohnsteuerabzug unterliegt; • die Bedingungen nach Art 157ter (90 % Regelung / 50 % Regelung für Belgien) erfüllt sind; • beide Ehepartner die Eintragung des Steuersatzes auf der Steuerkarten beantragen. Zitatende

Wenn also jemand unter 90% des persönlichen Einkommens liegt, hat er keine Chance in die Steuerklasse 2 zu wechseln.

und jetzt?


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8 Jahren  ago  

"dem Lohnsteuerabzug (RTS) unterworfen zu sein"

die relevante Aussage.

Dh, wenn der Einkommensteuerpflichtige >90% in Luxemburg erziehlt darf er an dem Lohnsteuerabzug teilhaben, er verbleibt aber in der 2 solang der Anteil aus Luxemburg >50% liegt.

Übrigens wird es eng wenn zB das Einkommen aus Luxemburg nur knapp über der 50% Grenze liegt, da kann man dann bereits deutlich unter 10% die Klasse 2 verlieren.


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Jack
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8 Jahren  ago  

Moment mal.

Das ist doch klar, dass er dann in der Steuerklasse 2 bleibt, weil er >90% in Luxemburg erzielt. Im Beispiel von LANDEI85 erwähnt er jedoch ein Anteil von 80% Luxemburg und 20% Deutschland. Und gerade der Punkt 2) in seiner Aufzählung stimmt meiner Meinung nach nicht.

Wenn er weniger als 90% in Luxemburg versteuert, kann er meiner Meinung nach nur die Steuerklasse 1 bekommen und nicht die 2 mit zusätzlichen Steuerabzug.

Oder sehe ich das immer noch falsch?????


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8 Jahren  ago  

Ich versuch es noch ein mal

1. >90% vom eigenen Einkommen verdient der GG in Luxemburg und er hat >50% vom Haushaltseinkommen -> der GG bekommt die 2 UND darf alles was möglich ist von der Steuer absetzen.

2. <90% vom eigenen Einkommen verdient der GG in Luxemburg und er hat aber >50% vom Haushaltseinkommen -> der GG bekommt die 2 UND darf NICHTS von der Steuer absetzen.

Kurzer Hinweis, der Punkt 2. wird ab 2018 erst richtig bitter wenn das deutsche Gehalt vom Partner zur Progressionsberechnung heran gezogen wird.


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nickonly
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8 Jahren  ago  

Herr Wonnebauer schrieb vor ein paar Tagen im Steuerchat übrigens Folgendes dazu (zu finden auf Seite 2):

"Meldet man sich nicht auf die Rückfrage des FA, erhält man die Steuerklasse 1. Die 1a für Verheiratete und die jetzt noch übliche Frage nach den 50% ist also ab 2018 obsolet. Die 1a ist also für Grenzgänger faktisch abgeschafft. Es gibt dann nur noch die 2 mit einer %-Zahl. Man muss also errechnen, was günstiger ist: 1 oder 2 / %. Wie genau die Antragstellung abläuft, steht noch nicht fest. Das Finanzamt wird noch einen Circulaire erlassen. Im Prinzip kann man aber jetzt schon das FA formlos anschreiben und die FAkten liefern."


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Jack
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8 Jahren  ago  

Und ich Versuchs auch nochmal.

Ab 2018 fällt die Berücksichtigung des Haushaltseinkommens insofern weg, als dass sie keine Rolle mehr für die Festsetzung der Steuerklasse spielt. Das steht doch auch in den beiden Zitaten weiter oben drin. (Die Möglichkeit Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden ... wenn die Bedingung nach 157ter (90% Regelung) erfüllt ist. Da ist keine Rede mehr von irgendwelchen 50% vom Haushaltseinkommen. Ab 2018 ist diese Regelung mit den 50% aufgehoben.

Also: >90% = Steuerklasse 2 mit Welteinkommen (Progression) <90% = Steuerklasse 1


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8 Jahren  ago  

Nach meinem Stand, den werde ich aber bis ca Freitag nochmal abklopfen über meine Bekannte vom FA in Remich, darf man hier etwas nicht verwechseln.

Die Steuerklassen an sich bleiben, es wird also keine Sondereinstufung für Grenzgänger geben. Der kleine aber feine Hinweis aus dem Steuerchat bedeutet das durch die Steuerreform vorab ein Steuersatz zum tragen kommt der den Unterschied zwischen 1a bzw 2 egalisiert. Zukünftig hat es vereinfacht gesagt keinerlei Bedeutung mehr ob man auf der Karte die 1a oder 2 stehen hat, es bringt also zukünftig weder vor noch Nachteile ob man die eine oder adere Klasse hat. Vergeben wird die aber trotzdem, schlicht und ergreifend weil das FA Luxemburg für uns GG nicht noch ne Extrawurst ins Steuersystem einpflegen will. Das war bisher eigentlich nur nach einer Steuererklärung der Fall, ab 2018 wird man mit den Daten aus 2016 vorab verarztet muss jedoch für die zukünftige Steuererklärung für das Jahr 2018 die richtigen Daten aus verwendet.

Wie gesagt, ich telefonier mal und melde mich dann nochmals.


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CaptainHook
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8 Jahren  ago  

Ja, du hast ja alles in Lux. versteuert.


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Jack
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8 Jahren  ago  

@info

Liegen schon neue Erkenntnisse vor?

Ich liege auch gerne falsch, aber ich befürchte ich tue es nicht.