Du brauchst keinen Antrag zu stellen wenn du in die 1 wechseln willst. Das geht automatisch.
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Danke surprise! Von wollen kann zwar keine Rede sein, aber es wird mir ja keine Wahl gelassen! Für mich stinkt das hier echt alles zum Himmel! Vor ein paar Jahren musste ich rückwirkend auf meine Lux. Rente die deutschen KK Beiträge zahlen und zwar ohne dass Lux. Sich daran beteiligt! Und jetzt hab ich ab Januar mindestens 200 Euro netto weniger und das wohlgemerkt nicht weil ich in meinem wohlverdienten Ruhestand bin, sondern weil ich schwer krank bin. Und das hier raubt mir den letzten Nerv! Und Kinder werden dann einfach steuerlich nicht mehr berücksichtigt - das allerletzte!
@feuerstein "Und Kinder werden dann einfach steuerlich nicht mehr berücksichtigt - das allerletzte!"
Das ist doch absolut falsch was du da schreibst!
Der steuerliche Basisbetrag wurde in den Bonus übertragen und so sogar gerechter, die Auszahlung erfolgt halt aktuell mit dem Kindergeld um Verwaltungskosten zu sparen. Weiterhin kannst du alle zusätzlichen steuerlich wirksamen Zusatzaufwendungen für die Kinder absetzen.
Die Möglichkeit, Aufwendungen abzusetzen, hast Du natürlich nur dann, wenn Du auch die 90%/13T€ Voraussetzung für den Antrag auf Gleichstellung erfüllst!
Grundsätzlich gibt es schon einen Unterschied, ob Du einen Antrag stellst oder nicht, für diejenigen, die in der 1 bleiben (wollen oder müssen). - Mit Antrag hast Du die Möglichkeit diverse Dinge abzusetzen. Du bist aber verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. (Antrag auf Individualbesteuerung; Deine dt. Einkünfte fließen in die Progression ein.) - Ohne Antrag brauchst Du keine Steuererklärung abgeben. Aber es werden auch nur Deine Luxemburger Einkünfte berücksichtigt. Deutsche Einkünfte haben hier keinen Einfluss auf Deinen Steuersatz!
Und wo bitte ist die Änderung und Verschlechterung zu früher? Die 90% gab es immer und mit 13k Euro ist die jetzt sogar abgemildert worden. Es geht ja hier nur um die steuerliche Behandlung von Kinder und nicht um den Rest.
Das Thema dieser Diskussion lautet "Steuerklasse 1A"! Und eigentlich war mein Hinweis oben an Surprise gerichtet. Sie schrieb: "Du brauchst keinen Antrag zu stellen wenn du in die 1 wechseln willst. Das geht automatisch." Ich finde, das das nicht zuende gedacht ist. Die Steuervorteile einer 1A gegenüber einer Steuerklasse 1 kannst Du eben nur mit einem Antrag auf Gleichstellung und Nutzung der Absetzmöglichkeiten ausgleichen (wenn das überhaupt gelingt). Nur bei zusätzlichen Einkünften ausserhalb Luxemburgs muss man genau abwägen, ob man einen Antrag stellt.
Danke Luxemburg!!! Mein erstes Gehalt NACH Steuerreform und ich bedanke mich herzlich über 120!!!!! Eur netto weniger im Monat und das bei einem Teilzeit Gehalt! Kinder zählen ja heutzutage gar nichts mehr wie es scheint denn 1a fällt anscheinend für mich flach . Ich hoffe nur, dass sie wenigstens in meiner Steuererklärung zählen um die Höchstbetrag bei den absetzbaren Kosten zu erhöhen.. Bin echt stinkwütend!!
Ich weiß Info. Ich würde mir nur halt wünschen dass man Kinder mehr berücksichtigen würde. Ich habe in dem Sinne Glück, dass ich seit letztem Jahr nur noch Teilzeit gehe sonst hätte es bei uns ganz anders ausgesehen. Vollzeit wird sich in unserer Konstellation nicht mehr wirklich lohnen