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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerfahndung bei Grenzgängern  

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ElCaballero
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14 Jahren  ago  

Dies scheint in bestimmten Fällen nicht so ganz zu stimmen. Nach nachfrag bei der Deutsche Rentenversicherung bekam ich folgende Antworten :

Erst nochmal klarstellen, ich bin Belgier, wohne in D, habe aber nie in D gearbeitet, nur in B und Lux :

Hier Auszüge der Antworten der Deutsche Rentenversicherung auf meine Fragen:

als belgischer Staatsbürger mit einem Rentenanspruch aus Belgien und Luxemburg aber ohne Beitrags- oder Versicherungszeiten in Deutschland, wenden Sie sich bitte an den Rentenversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren. Wenn Sie zur Zeit Ihre Beiträge in Luxemburg zahlen, wäre der Luxemburger Rentenversicherungsträger für Sie zuständig. .......UND......... grundsätzlich werden Rentenzahlungen aus dem Ausland von den ausländischen Rentenversicherungsträgern direkt auf Ihr z.B. deutsches Bankkonto geleistet und von dort erhalten sie auch die entsprechenden Rentenbescheide.

Diese Antworten interpretiere ich so das nichts über die deutsche Rentenversicherung läuft. Das würde dann auch bedeuten das das Finanzamt in D nichts mitbekommt, oder? Also......Steuererklärung in D ?????


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Bei mir war es so, dass die Luxemburger mich gefragt haben, ob ich auch in Deutschland gearbeitet habe. Danach stellen diese automatisch eine Anfrage nach Deutschland. Wenn Du aber keinerlei Einkünfte in D hast oder hattest, gehe ich davon aus, dass Du auch keine Steuererklärung in Deutschland machen musst. Aber um alle Eventualitäten auszuschliessen und nachher nicht wegen evtl. Steuerhinterziehung dran zu sein, würde ich einfach mal informativ beim Finanzamt nachfragen. Die werden Dir schon sagen, ob Du "musst" oder nicht!