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Forum / Steuern und Finanzen

Steuererklärung als Grenzgänger  

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Tina619
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13 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ich arbeite nun seit 2009 in Luxemburg und habe seither auch nicht mehr in Deutschland gearbeitet, wohne allerdings dort. Bisher habe ich seit meiner Tätigkeit in Luxemburg keine Steuererklärung gemacht und frage mich nun, ob es sich überhaupt lohnt.

Im Jahr 2011 habe ich bis Dezember in einem lux. Unternehmen gearbeitet. Im Dezember habe ich Krankengeld von der CNS bezogen. Ich bin alleinstehend und habe keine Kinder.

Macht das Sinn? Habt ihr Erfahrungen?

Vielen lieben Dank im Voraus!


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Gioarcchinho
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13 Jahren  ago  

Hallo Tina619,

ich arbeite seit 2008 in Lux, bin ledig, keine Kinder und habe bis jetzt immer eine Steuererklärung gemacht. Habe jedesmal zwischen 200 € - 300 € erstattet bekommen... besser wie nix ...


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Tina619
51 Messages

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13 Jahren  ago  

Danke für die schnelle Antwort, Larssinho. Verstehe ich es dann richtig, dass man das ganz normal über das deutsche Elster Formular macht und dort dann Auslandstätigkeiten eingibt?


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oernie
1263 Messages

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13 Jahren  ago  

Du musst selbstverständlich die luxemburgischen Formulare benutzen. Allerdings kannst Du nur noch eine Steuererklärung für 2011 einreichen, für 2010 oder noch früher ist es zu spät. Oder willst Du in D. eine Steuererklärung machen?


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Gioarcchinho
33 Messages

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13 Jahren  ago  

schau mal hier : http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/activite-salariee-non-resident/perception-salaire/revenu-occupation-salariee/index.html dort findest du die passenden Formulare


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Tina619
51 Messages

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13 Jahren  ago  

Ich dachte eben, dass ich die Steuererklärung in Deutschland machen muss, weil ich dort meinen Wohnsitz habe, aber wenn man mal genauer drüber nachdenkt ist es definitiv sinnvoller diese in Luxemburg zu machen...dort zahle ich ja schließlich die Steuern.

Ich würde sie dann für 2011 machen wollen.

Danke schonmal für die Infos und den Link.


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

In Deutschland bist zu Abgabe eienr Steuererklärung verpflichtet, da du dort lebs tund somit unbeschränkt steuerpflichtig bist.

In Lux kannst du aber ggfs zusätzliche eine Erklärung einreichen...


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cw32
63 Messages

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13 Jahren  ago  

Was hakes1701d schreibt stimmt soweit.

Grundsätzlich hat der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht, das nur aufgrund des DBAs mit Luxemburg insoweit eingeschränkt wird, dass das Einkommen aus Luxemburg auch in Luxemburg versteuert wird.

Aber Achtung: Prinzipiell nur das Einkommen, das "auf luxemburger Grund und Boden" erzielt wird, mit einer Karenzzeit von 19 Tagen... Alle Tage die man nicht in Lux verbringt (Dienstreisen, Trainings, etc) dürfen zusammen im Jahr nicht mehr als 19 betragen. Ansonsten muss man diese Tage ohnehin in Deutschland versteuern (in diesem Fall auch anteilig Krankengeld, etc)

Dazu gibt es mitterweile Infos satt, zB eine Broschüre bei der Gewerkschaft.

Außerdem Achtung: Das luxemburger Einkommen fällt in Deutschland unter den Progressionsvorbehalt, und der Steuerfreibetrag von etwa 8000 EUR im Jahr wird nicht mehr angewendet!

In Luxemburg kannst Du nun auf jeden Fall einen Lohnsteuerjahresausgleich machen. Um eine richtige Einkommensteuererklärung machen zu dürfen, musst Du Dich aber einem Ansässigen gleichstellen lassen. Das geht nur, wenn Du 90% Deines Welteinkommens in Luxemburg erzielst. Heißt, hast Du noch anderes Einkommen in D (Nebenjob, Pacht, Mieten, Solaranlagenvergütung, etc) und dieses übersteigt netto (also bereinigt für Ausgaben) 10% Deines Welteinkommens, dann geht keine EkStErkl mehr in Luxemburg.

Ich empfehle, immer eine Steuererklärung in Deutschland zu machen, selbst wenn eine 0 zurück kommt... Mit Erklärung hat man auch für die Zukunft dann Sicherheit (solange man nicht besch...) Wie mein Vorschreiber schon angedeutet hat, ist man eigentlich sowieso immer zu einer Abgabe in D verpflichtet, als Grenzgänger in Lux mit Wohnsitz in D!

Gruß,

C


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Luxi1
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13 Jahren  ago  

Mal eine dumme Frage: was ist denn eigentlich, wenn man nicht auf 90% des Welteinkommens in Lux kommt? Dann kann man keine Steuererklärung wie ein Ansässiger machen, also keine Versicherungen, Bausparvertrag etc. mehr absetzen? Aber sonst bleibt alles gleich?

Sorry für die simple Frage, aber füllt man dann das Formular aus wie immer, setzt aber nur sein Gehalt (plus evtl. Zinsen, Mieten...) ein und sonst nichts?


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Tina619
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13 Jahren  ago  

D.h. ich muss in Deutschland eine Steuererklärung machen, obwohl ich dort keinerlei Einnahmen hatte?


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cw32
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13 Jahren  ago  

Hi,

Ja und ja...

Wenn man nicht auf die 90% kommt, dann kann man nur noch eine StErkl fuer beschraenkt Steuerpflichtige machen... Das ist nicht viel mehr als der Lohnsteuerjahresausgleich.

Und in Deutschland muss man per Gesetz immer eine Steuererklaerung machen, wenn man nicht unter entsprechende Ausnahmen faellt, die ebenfalls im Gesetz beschrieben sind. Meines Wissens (und des meines Steuerberaters) gibt es aber fuer uns Grenzgaenger keine Ausnahmen. In der Realitaet machen sehr viele Grenzgaenger zwar in Deutschland keine Steuererklaerung, aber eine rechtliche Grundlage dafuer gibt es nicht. Man lebt dann halt mit der Moeglichkeit, dass das deutsche FA (aus welchen Gruenden auch immer) jederzeit eine Erkl verlangen kann (mind. fuer die letzen 4 Jahre, aber durchaus bis zu den letzten 10 Jahren!)

Gruss,

C.


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Schaoten
481 Messages

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13 Jahren  ago  

Ich hatte damals (1999) dem Trierer Finanzamt geschrieben, dass ich keinerlei Einkünfte (unselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc.) in Deutschland hätte und deshalb keine Steuererklärung mehr in Deutschland machen würde. Wurde so akzeptiert und bislang kam noch nie ein Schreiben, dass dies nochmal bestätigt werden soll.


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rudi68
89 Messages

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13 Jahren  ago  

Hier steht's: In Deutschland keine Einkünfte, in Deutschland keine Steuererklärung.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3011


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Luxi1
645 Messages

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13 Jahren  ago  

@ Schaoten: niemand hat keine Kapitaleinkünfte, jeder bekommt auf irgendeinem Konto ein paar Zinsen gutgeschrieben und seien es nur 2 Euro im Jahr. cw32 sagt ja auch nur, dass das FA jederzeit kommen kann, eine Erklärung verlangt und dann trägst du ein, dass du nur 2 Euro Zinsen hattest und du bekommst den Bescheid, dass du 0 zahlen musst.

Er will ja nur (völlig zu Recht) darauf hinweisen, dass die Grenzbereiche gefährlich sind: 20 Tage in D auf Seminar gewesen > ein Monat Gehalt wird mit voller Progression in D versteuert bisschen Mieteinnahmen ohne Werbungskosten in D > dto.


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cw32
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13 Jahren  ago  

Wie meistens haben alle irgendwie recht 😉

Also, Luxi1 gibt es recht gut wieder.

Zunaechst mal, der Beitrag unter dem Link von rudi68 ist recht alt... (9.2.2009) Einiges hat sich getan seitdem!

Die aktuelle Situation gibt es hier recht gut zusammengefasst:

http://www.finanzamt-trier.de/information/lu03.pdf

Der geneigte Leser wird feststellen, dass das deutsche FA in der Tat sogar hier schreibt, dass man bei 100% in Lux keiner Erklaerungspflicht unterliegt (Seite 25). Aber... man beachte genau die Formulierung... und man lese Seite 36...

Gebe ich also eine Erklaerung ab, und es gibt mal "Stunk", bin ich mit 4 Jahren dabei. Gebe ich keine ab, sind es schon 7...

Die Vorgaenge in den letzten beiden Jahren bezueglich der Auslegung des DBA haben dazu gefuehrt, dass viele, viele Leute "ganz ploetzlich" fuer das deutsche FA Erklaerungspflichtig wurden...

Ein Schelm also wer Boeses dabei denkt.

Ausserdem bleibe ich dabei, man zeige mir bitte die entsprechende Stelle im EkSt Gesetz die mich als Grenzgaenger ganz klar von der Erklaerungspflicht entbindet - ich konnte sie bisher nicht hinreichend finden.

Gruss,

C.