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nordmarc. Nein dafür gibt es die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen. Die zahlen Grenzgänger im Zweifel in D nach dt. Recht.
EddyThor Beachten Sie die Jahresfrist zum 31.12. Wer die Erklärung nicht bis dahin abgibt, bekommt grundsätzlich keine Erstattung ausgezahlt.
Aus meiner SIcht müssen auch in D erzielte Kapitalerträge in der Lux Steuererklärung angegeben werden. Ist das korrekt?
Wer keine Steuern zurück erhält und seit Jahren Erklärungen abgibt - wenn Gehalt unter 100000 € - kann sich auch aus der STeuerkartei in L löschen lassen. Das wissen wenige. Das FA freut sich aber auch dort über weniger - weil unnötige - Arbeit.
imes1
Kapitalerträge werden nicht in L versteuert.
Sie werden allerdings dann wichtig, wenn damit die 90%-Grenze gesprengt wird.
Leider ist die Zeit jetzt um.
Vielen Dank für die Fragen und besonderen Dank an Steuerlux. Schön, dass es wieder einen Steuerchat gibt!
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