Nein, das andere Kreuz darüber meine ich (nicht das mit den 90%, das mit den 50% der Einküfte im Haushalt im Großherzogtum zu versetuern) 😉
Was bedeutet das genau, wenn ich das Häckchen setze?
Noch mal zum Minijob: Steuerlich betrachtet ist der Minijob des Grenzgängers , dann kein Minijob mehr. Er ist nicht steuerfrei, da ja Sozialversicherung anfällt - entweder in D oder L muss man dafür zahlen.
Das ist eine komplexe Sache. Darum läuft das in der Praxis m.E. zu 90% falsch.
Feyfam
Zunächst gibt es die Zähltage. Auch wenn man nur eine 1 Stunde von einem 8 STundentag in D arbeitet, gilt dies als Zähltag. Am Ende werden die Stunden, halbe Tage oder Tage in einen 8 STunden-Tag umgerechnet. Somit hat man die echte Zeit, die dann in Relations zur Gesamtarbeitszeit (meist 220 Tage) in D anzusetzen ist.
nickonly Man gibt die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge, also die auf den in D zu versteuernden Gehaltsanteil entfallen, in der Anlage Vorsorgeaufwand an.
Die sonstigen lux. Sozialvers. beiträge können jedoch NICHT angesetzt werden. Das ist schon alles lange gerichtlich geklärt.