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Forum / Steuern und Finanzen

Steuerchat 28.11.2014 12-13 Uhr  

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Apollo777
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10 Jahren  ago  

Nein, das andere Kreuz darüber meine ich (nicht das mit den 90%, das mit den 50% der Einküfte im Haushalt im Großherzogtum zu versetuern) 😉

Was bedeutet das genau, wenn ich das Häckchen setze?


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10 Jahren  ago  

Pendler111 Man rechnet Gewinn (Also Einnahmen abzgl. Ausgaben abzgl Versicherungen (jedoch beschränkt), evtl. noch Kinderfreibeträge etc. Es kann also sein, dass man einen Gewinn von 3000 € am Ende nicht versteuern muss, da man noch viele Abzugsbeträge hat.


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10 Jahren  ago  

Noch mal zum Minijob: Steuerlich betrachtet ist der Minijob des Grenzgängers , dann kein Minijob mehr. Er ist nicht steuerfrei, da ja Sozialversicherung anfällt - entweder in D oder L muss man dafür zahlen.

Das ist eine komplexe Sache. Darum läuft das in der Praxis m.E. zu 90% falsch.


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10 Jahren  ago  

Das ist das Kreuz für die Belgier.


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10 Jahren  ago  

Nordmarc Man kann Kinderaufbewahrungskosten bis 3600 € ansetzen


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10 Jahren  ago  

Feyfam

Zunächst gibt es die Zähltage. Auch wenn man nur eine 1 Stunde von einem 8 STundentag in D arbeitet, gilt dies als Zähltag. Am Ende werden die Stunden, halbe Tage oder Tage in einen 8 STunden-Tag umgerechnet. Somit hat man die echte Zeit, die dann in Relations zur Gesamtarbeitszeit (meist 220 Tage) in D anzusetzen ist.


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10 Jahren  ago  

Pendler 111

Auch der Gewinn aus der selbst. tätigkeit muss dann in der lux. Erklärung angegeben werden ( bei Gewerbe oder selbst. Tätigkeit, in der Spalte steuerfreie Einkünfte)


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nordmarc
19 Messages

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10 Jahren  ago  

Was kann ich alles an Kosten für den Grundstückskauf und Hausbau ansetzen?


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nickonly
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10 Jahren  ago  

Können die lux. Sozialversicherungebeiträge tatsächlich in der deutschen Steuererklärung angegeben werden und falls ja, wo? (Anlage N-AUS sieht das ja nicht vor)


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feyfam
134 Messages

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10 Jahren  ago  

Ahh ok danke. Also hab ich dann erstmal jeweils einen ganzen Zähltag in beiden Ländern. Dann passt es ja, Danke für die Info!

Auf sowas achtet man ja nicht wirklich.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

zu Feyfam

wenn man mehr also 19 Zähltage hat, also 20, muss man eine Steuererklärung abgeben oder zumindest mal nachrechnen, ob eine Steuer in D anfällt.

20 Zähltage sind schlimmstenfalls 20 x 1 Stunde. Die sind dann immer steuerfrei.


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chicka
497 Messages

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10 Jahren  ago  

Nochmal eine Frage:

Gibt es zum kommenden Jahr Änderungen? Die Mehrwertsteuer ändert sich ja auch...


Anonymous
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10 Jahren  ago  

nickonly Man gibt die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge, also die auf den in D zu versteuernden Gehaltsanteil entfallen, in der Anlage Vorsorgeaufwand an.

Die sonstigen lux. Sozialvers. beiträge können jedoch NICHT angesetzt werden. Das ist schon alles lange gerichtlich geklärt.


Anonymous
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10 Jahren  ago  

chicka Es wird noch ein zusätzlicher Steueraufschlag eingeführt zur Finanzierung des Kindergeldes. Bei dem eigentlichen Ansatz fällt mir im Moment nichts ein.


Anonymous
Anonyme

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10 Jahren  ago  

Grundstückskauf und Hausbaukosten wenn man vermietet ? Ansonsten kann man davon gar nichts absetzen.