Hallo, ich suche im Raum Trier einen Steuerberater der für mich die luxemburgische Einkommenssteuererklärung erstellen kann. Hat jemand Erfahrungen?`Wieviel kostet es grob geschätzt eine erstellen zu lassen?
Steuerberater dürfen nach Rechtsanwaltsgebührenordnung abkassieren - da sind mal schnell 500 Euro und mehr weg. Solltest du nur in Lux arbeiten und in D keine Einkünfte (Miete, Rente....) haben, dauert die Erstellung der Erklärung ca. 30 Minuten. Also für 500 Euro ein bisschen viel - aber ein toller Stundenlohn. Mein Tip: - bei den Kollegen nachfragen, da ist sicher jemand, der einem weiterhelfen kann - bei den Gewerkschaften fragen - die haben oft Steuerberatungstermine und/oder Broschüren - sich einfach mal das Formular runterladen (bei der Steuerbehörde) und ansehen - ist wirklich nicht so schwer
"Normale" Arbeitnehmer dürfen in Lux als Grenzgänger, sofern sie > 90% des Haushaltseinkommens verdienen, sowieso nur 4 Sachen absetzen: - Versicherungen bis 672 Euro pro Haushaltsmitglied - Zinsen auf Konsumkredite (Auto, Küche...) bis 672 Euro pro Haushaltsmitglied - Zinsen auf Immobilien bis 672 Euro pro Haushaltsmitglied - Bausparverträge bis 672 Euro pro Haushaltsmitglied
Des weiteren (falls vorhanden) Betriebsrenten bis 1200 Euro und die Loi Rau (Zusatzrente) abhängig vom Alter. Für Behinderte gelten noch (kleine) Freibeträge. Sollte also wirklich kein Problem sein. Ist auf jeden Fall einfacher als in Deutschland....
vielen herzlichen Dank, dies hilft mir schon mal viel weiter. Ich habe auch gehört dass es eine Art "Anleitung" geben soll, weiss vielleicht jemand was davon? Ich habe halt eine Besonderheit, dass ich gleichzeitig bei mehreren Firmen angestellt bin und entsprechend mehrere Lohnsteuerkarten und Arbeitsverträge habe. Müsste ich dann demnach mehrere Steuererklärungen abgeben?
Oohje, von Obiwan möchte ich meine Steuererklärung aber nicht erstellt haben :-)) Loi Rau ist seit 2005 ausgelaufen und die abzugsfähigen Zinsen auf Immobilien sind an´s Einzugsdatum gebunden und betragen jenachdem 1.500, 1.125 oder 750 Euro pro Haushaltsmitglied. Bin zwar auch der Meinung, dass 500 Euro etwas viel sind für eine einfache Steuererklärung, aber in der halben Stunde ist die ja auch nicht wirklich erledigt, wenn man sie richtig machen will.
http://lcgb.lu/uploads/wysiwyg/Broschure_Steuern_2011.pdf
Hilft auch schon etwas weiter 😉
@Wickie Stimmt, die Zinsen auf Immobilien werden heute anders abgerechnet (mein Haus ist leider schon bezahlt....) 111bis L.I.R. kann jedoch weiterhin angegeben werden (siehe Vordruck Steuererklärung)
Lieber Tony5621, ich bin eine selbständige Steuerberaterin und biete Hilfe für Erstellungen der luxemburgischen Steuererklärung usw. Ich bin auch aus dem Raum Trier. Ich verlange sicherlich keine 500 Euro! Wenn Du möchtest, kannst du mir gerne eine E-mail schicken an [email protected] für alles weitere. MFG, Sandra
Sind Sie auch Steueranwalt oder nur Steuerberaterin ?
Als Lux. Angestellter sollte man sich nämlich bewusst sein, das ein deutscher Steuerberater eine mögliche Steuerlast in Deutschland ans Finanzamt melden muss und ein Steueranwalt nicht darf, da er anwaltliche Schweigepflicht hat.
Ich bin "nur" Steuerberaterin, in Luxemburg. Nach meiner Erfahrung habe ich keine Meldepflicht. (ausser bei Verdacht von illegalen Transaktionen, usw.) Als Berater (ohne Mandat) weist man auf verschiedenes hin, aber die Erklärung wird sozusagen vom Steuerpflichtigen erstellt (und unterschrieben). Die Verantwortung liegt beim Erklärenden ob alles angegeben ist oder nicht...
Upsala, die Frage scheint mir doch ein bisschen übertrieben! Was soll das heißen, sicher sein? Das klingt ja fast als wäre man auf Betrug aus ? 😉 Naja, auf jeden Fall hat ein in Deutschland Ansässiger, der nur Einkünfte aus Luxembourg bezieht (und auch tatsächlich in Luxembourg arbeitet !!!) keine Steuermeldepflicht in Deutschland. (auch vom Steuerberaterkollege aus D bestätigt)...
meine Aussage war in Bezug auf die Meldepflicht eines deutschen Steuerberaters gezielt. Und diese ist in Deutschland gegeben, das heisst das der Steuerberater einen im Normfall verpfeifft selbst wenn man sich dazu durchringt das eine oder andere nicht so anzugeben wie es verlangt wird.
Klar habe ich z.B. keine Steuerpflicht, da ich bisher nur in Lux arbeiten musste aber ich kenne Fälle die anders gelagert sind und diese ein wenig Respekt davor haben einem Steuerberater vertrauen zu müssen und sich dann für nen Steueranwalt entscheiden.
:bigsmile:
Es gab ja schon oben eine link zu einem PDF Dokument der LCGB.
Ein weiteres Dokument aus dem Jahre 2010 mit einer "ausgefüllten" Steuererklärung für 2009 am Ende des Dokumentes findest du hier: www.aleba.lu/management/.../c3e7660a42ca49f9b1610f98a201bcd4.pdf
Für die meisten Grenzgänger sollten diese Beispiele als Muster ausreichen um die eigene Steuererklärung ohne fremde Hilfe zu machen.