Kann mir keiner was zu nem Anwalt oder zu den Kosten sagen?
Vielen Dank für die Antwort Manni. :bigsmile:
Das versteh ich nicht ganz. Wenn wir uns doch getrennt veranlagen und meine Frau in der Stkl. 4 ist, dann muss in D doch nichts zurückgezahlt werden oder?
Unklar ist mir allerdings, wie es sich in Lux verhält. Was kann ich denn hier für eine Steuerklasse wählen, wenn ich getrennt veranlagt bin? Ganz normal die mit +50% EK und muss dann bei der Steuererklärung die Differenz zur normalen Stkl 1 nachzahlen?
Ist man als vereheirateter in Lux verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Wir laden alle User herzlich zm nächsten Steuerchat ein:
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-5579-steuerchat-am-10-februar.html[/url]