Das hört sich alles so einfach an, wenn du das sagst... 😉
Aber du gibst mir doch recht, dass da mehr dahinter steckt als "Gewerbe anmelden und fertig"?
Du gibst mir sicher auch Recht dass es ein wenig schwieriger ist eine Anlage G mit Anlage EüR über ELSTER zu schicken als als 5 Zahlen aus der "Steuerkarte" in die Anlage N zu schreiben? Auch müssen die Ausgangsrechungen Formerfordernisse erfüllen, die man kennen und einhalten muss?
Also ich gebe Dir recht, für jemand der sich damit auskennt - und du scheinst so einer zu sein - ist das alles ein Klacks, aber es gibt viele die sich damit nicht auskennen und es sich leichter vorstellen als es ist. Ich wäre daher einfach vorsichtig mit solchen Empfehlungen...
Ach ja, ergänzend zum fehlenden Urlaub und fehlenden Kündigungsschutz als "Kleinunternehmerischer Aushilfskellner": Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibts auch nicht...
Ich bin allerdings auch noch nicht wirklich überzeugt, warum die Deutsche Rentenversicherung eine eigentlich versicherungspflichtige Tätigkeit (wenn auch nur geringfügig bei der Bundesknappschaft) als
"Selbstständigkeit mit voller Weisungsgebundenheit, nur einem Auftraggeber, vollständig in den Räumen des Auftraggebers und einem Dienst- statt Werkvertrag" einfach so anerkennen sollte. Ob nun in Lux. versichert oder nicht dürfte denen ziemlich egal sein, wenn sie auf ihren Anteil am Arbeitslohn verzichten müssen... gerade wenn es sich um einen offensichtlichen Nebenjob handelt - gerade da ist der Gestaltungsbetrug ja ebenso offensichtlich...
Aber du hast Recht, wenn eine ofizielle Bestätigung da ist, bin ich auch still! (und verwundert) 🙂