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Forum / Steuern und Finanzen

Riester für Grenzgänger: Die Realität  

Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

@LuxLuchs, ja, ich denke mal, da hast Du recht. Vielleicht wäre mein Beitrag sinnvoller in einem Thread "Riester - ja oder nein" gewesen. Aber ok, jeder muss es für sich selbst wissen....und ich bin heilfroh, meinen Vertrag nach 2 Jahren gekündigt zu haben. 🙂


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

Nur mal so: Ich erhalte mit 60 EUR eigener Einzahlung (Betriebsrente) über meine Frau (3 Kinder) 1054 EUR Förderung. Wer von den Riester-Bashern möchte mir das bitte ausreden? Besteuerung bin oder her.

Das lux. System finde ich persönlich unattraktiv, da man mit 60 maximal sich die Hälfte auszahlen lassen kann...

:::::::::::::::::::::::::::: Hintergrund:

Bei der Riester-Rente wird zwischen sogenannter mittelbarer (indirekter) und unmittelbarer (direkter) Begünstigung unterschieden. Dank dieser Möglichkeit können auch Ehepartner eines Zulageberechtigten private Vorsorge betreiben. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: der direkt begünstigte Anleger muss selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und der andere Partner darf nicht selbst förderberechtigt sein (Beamter, selbstaändig, Berufständige Versorung, Elternzeit etc.) der erforderliche Mindestanteil liegt bei 60 Euro im Jahr


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info
3714 Messages

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9 Jahren  ago  

Es ist aber schon klar das beim "Betriebsriester-Vertrag" noch das Thema ansteht dass monatiche KV Beiträge auf die Rente fällig werden?

Nebenbei sollte man beim Förderbetrag und beim Eigenanteil die gleiche Einheit verwenden. Denn 60Euro sind wohl der Monatsbeitrag und 1054Euro ist der Jahresbetrag und den gibt es ja auch nur bis die Kinder aus der Förderung raus fallen und dann ist es Essig mit dem Eigenanteil von 60 Euro.

Und nebenbei, mit 60 die Hälfte und mit 65 kann man sich alles in Luxemburg auszahlen lassen. In Deutschland muss man da ja bis 67 warten bis eine monatliche Auszahlung anfängt.


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Lux2015
134 Messages

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9 Jahren  ago  

60 EUR sind der Jahresbeitrag!

Man kann den Vertrag doch bei Wegfall der Kinderzulage ggf. kündigen.

Und das KV-Beiträge fällig werden ist das nicht egal? Lieber Abzüge von X als Abzüge von 0. Oder verstehe ich etwas falsch. Es wird doch nur der aus versteuerten Mitteln eingezahlte Betrag + Zulagebetrag versteuert. Hat das einen negative Effekt?


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Lux2015
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9 Jahren  ago  

Ich meinte beitragsfrei stellen nicht kündigen... ist anscheinend immer möglich


Profilbild von member_10_year
Simone
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9 Jahren  ago  

kündigen würde man den Vertrag dann nicht, dann eher ruhen lassen wenn die Kinder aus den Zulagen fallen. Ansonsten werden nämlich alle bisherigen Zulagen zurückgezogen.


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9 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

also bei den 60 EUR handelt es sich um den Grundbetrag und der ist JÄHRLICH! Also mein Vertrag läuft bis 63 Jahre. Dies konnte ich damals so wählen, wann der Beginn soll. Und wie bereits gesagt, die 60 EUR tun mir nicht weh. Werden gut verzinst und ich habe einen Vertrag falls ich mal (warum auch immer) zurück nach Deutschland gehen sollte, und meine Frau hat einen Vertrag auf dem sie dicke Zulagen bekommt. Und ob ich auf diese Renten KV zahlen muss... muss ich doch mit meinen anderen Renten auch.

Viele Grüße


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SamHawkins
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9 Jahren  ago  

Eine Frage an die Fans der Juncker-Rente hier im Forum: Bei Wohnsitz in D werden doch Finanzamt und Krankenversicherung nicht untätig zusehen, wie die Zahlungen aus L aufs Konto fließen. Mit welchen Abgaben auf Einmal- oder Rentenzahlungen ist denn hier zu rechnen?


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Hallo SamHawkins,

volle Besteuerung! Krankenversicherung, etc...

Viele Grüße


Anonymous
Anonyme

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9 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe als Grenzgänger einen Riester Altvertrag und bin unmittelbar zulageberechtigt. Meine Frau ist dadurch mittelbar zulageberechtigt. Wir haben einen fondsgebundenen Vertag und die Rendite ist für uns o.k. - aber das muss jeder selber wissen. (Juncker-Vertrag habe ich ebenfalls)

zum ursprünglichen Thema:

auch bei uns werden die Riester-Zulagen zunächst gutgeschrieben und dann regelmässig wieder zurückgebucht. Gegen den entsprechenden Bescheid (in dem die Zulagen zurückgebucht wurden) muss man dann jedes Jahr Widerspruch einlegen und die Mitgliedschaft in der Luxemburger Rentenversicherung nachweisen. Für dieses Schreiben haben wir einen Vordruck unseres Riester-Anbieters bekommen. Dann werden einem die Zulagen wieder zuerkannt und gutgeschrieben. Das ganze ist etwas nervig und dauert lange, wenn man das bürokratische Prinzip aber einmal kapiert hat, ist es ein Brief/Fax pro Jahr.

Da die deutsche Zulagestelle keinen Zugriff auf die Daten der Sozial/Rentenversicherung in Luxemburg hat, ist dies leider der einzig mögliche Weg. Als Grenzgänger kann man auch keinen Dauerzulageantrag stellen, sondern muss diesen jährlich neu ausgefüllt abgeben (das ist dann der 2. Brief im Jahr).

Fazit für mich: nervig, aber kein Grund auf die Zulagen zu verzichten.

Gruss

Martin