Wer erinnert sich noch an die Diskussionen ums Riestern vor einigen Jahren? Erst nach einiger Zeit sprach der BMF Klartext und erklärte Versicherte in Luxemburg zum zulagenberechtigten Personenkreis. Das wurde bald wieder geändert, gefördert werden mittlerweile nur Altverträge vor dem 1.1.2010.
Dass dies in mehrerlei Hinsicht erklärkungsbedürftig ist war im Vorfeld klar. Also haben wir bei unserem Riester-Anbieter stets jährlich durch Beigabe der Dokumente auf die spezielle Situation hingewiesen und dies vereinzelt auch in Telefonaten geklärt. Auf die ersten Zulagen durften wir Jahre warten, und vor einiger Zeit wurden alle wieder zurückgefordert, da wir angeblich nicht zulagenberechtigt seien. Wir haben Widerspruch eingelegt, die behördlichen Mühlen mahlten weiter. Angeblich hätten wir die Rentenzahlungen in Luxemburg nicht nachgewiesen. Stimmt zwar nicht, aber seis drum, wir haben alles nochmal nachgereicht. Im April 2015 nun die Folgebescheide. Unsere Zulagen haben wir wieder zurückerhalten bis auf wenige Jahre, für die wir angeblich den Antrag zu spät eingereicht hätten. Diese Zulagen seien komplett verloren! Man führe sich das mal vor Augen: Wir warten Jahre auf Bearbeitung und wenn man selbst ein paar Wochen zu spät ist wird aufgrund eines Formfehlers nichts mehr gefördert. Seitdem spielen wir Pingpong mit Anbieter und Riesterstelle, wer wann was abgegeben hat oder nicht. Jeder zeigt auf den anderen. Wir sind uns sicher alles richtig, vollständig und fristgerecht gemacht zu haben (nicht zuletzt haben wir auch den ersten Anträgen hinterhertelefoniert, um genau das sicherzustellen), aber behaupten kann man ja viel, gerichtsfest nachweisen ist da schon schwieriger.
Eine erste Hochrechnung ergab für uns zusätzliche Kosten von mehreren Hundert Euro, da durch den erneuten Eingang der Zulagen jedesmal Gebühren beim Anbieter fällig werden. Für zukünftige Zulagen könne uns außerdem von der Zulagenstelle nicht zugesichert werden, daß auch diese zuerst überwiesen, dann zurückgefordert und dann nochmal überwiesen werden. Selbst wenn wir alles mit einreichen würden. Denn die Computer würden das halt manchmal so machen, da könne man auch nix dran ändern. Die zusätzlichen Kosten im konstanten Wiederholungsfalle wären für uns vierstellig.
Wir fragen uns, warum es möglich ist bestehendes Recht zu verletzen und rechtmäßig erhaltene Zulagen überhaupt zurückzufordern. Eine Erstattung der zusätzlich anfallenden Gebühren wird kategorisch abgelehnt. Das Pochen auf eine angeblich verspätete Abgabe von wenigen Wochen empfinden wir als unverschämt angesichts der Wartezeiten von mehreren Jahren bei der Bearbeitung mancher Anträge.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und mag diese teilen oder kann uns gar Hinweise zum richtigen Umgang mit diesem Thema geben?