Jetzt werfe ich mal was in den Ring, betrifft es bei irgendwem von euch auch Ansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge und falls ja, wie wurde das geregelt ?
INFO FLASH
Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
henkel12: ich verweise nochmal darauf, dass zur Durchsetzung des Versorgungsanspruchs in Luxemburg ein deutscher Titel nicht ausreicht. Der Gang zum Anwalt in Deutschland hilft nicht weiter. Evtl. ist es zielführend, die luxemburgische Rentenkasse anzuschreiben und das Procedere zu erfragen, bzw. zu erfragen, was für ein Titel notwendig ist und ob ein Gutachten nachhaltig anerkannt wird. Und nocheinmal: das deutsche Gericht veranlasst normalerweise nicht von sich aus ein Gutachten zu Ansprüchen gegen ein luxemburgisches Versorgungswerk, das dann vom Kläger gezahlt werden muss. Die wissen (Amtsgericht sowie OLG), dass in Deutschland damit kein Titel erklagt werden kann. Wenn die sowas tun, ist das nutzlos und ich würde mich gegen die dadurch entstehenden Gebühren wehren.
Es muss in solchen Fällen doch irgendein "vernüftigen Weg" geben um das von einem Notar oder sonstwem schriftlich per Vertrag zu klären? Wir bewegen uns doch in der EU und wenn es in solchen Fällen keinen Weg gibt ist es einfach nicht fair der Person gegenüber, die auf die rente verzichten musste wegen den Kindern. Man könnte doch zumindest mal was schriftlich festhalten, das auch gerichtlich durchsetzbar wäre?! Im Alter mit >65Jahren will man sich doch auch nicht mehr vor irgendwelchen Gerichten rumschlagen wollen, sowas ist Exsistenzgefährdend und ungerecht!
Im Prinzip musst du eine Unterhaltsklage führen. Dir wird dann eine Summe zugesprochen oder nicht. Wenn dein Mann die zugesprochene Summe nicht zahlt musst du über gerichtliche Weg einen Titel beantragen. Mit diesem Titel gehst du dann zur Rentenkasse. Persönlich möchte ich finanziell unabhängig von meinem Mann sein. Deswegen werde ich auch nie das Arbeiten aufhören.
Danke allen nochmals für die zahlreichen Antworten :bigsmile: wenn ich nun alles richtig verstanden habe.... In Lux die Rentenkasse anschreiben , nachfragen was ich benötige, einen Gutachter beauftragen und evt. bleibt auch der Weg zu einem Rechtsanwalt in Lux nicht erspart wenn mein Ex noch lebt. Da wirft sich mir aber eine Frage wiederum auf, wenn ich neu verheiratet bin fällt die Witwenrente weg, aber wenn ich nun mein Rentenalter erreicht habe , bekomme ich doch auch noch meine Rentenansprüche aus den Ehejahren? Oder? Es geht hier um bald 15 Jahre aus Lux ... Und noch eine kleine Anmerkung.... Ich habe mich damals eben für Kinder und Familie entschieden und habe 10 Kinder großgezogen.
es gibt dann evtl. noch die Möglichkeit für die Kinderzeiten Rentenzeiten nachzukaufen. Dabei sind aber Fristen zu beachten. Das ist kompliziert aber da gibt die Rentenkasse gerne Auskunft. In Deutschland gibt es natürlich die Möglichkeit des freiwilligen Anerkennens der Versorgungspflicht mit direkter Vollstreckbarkeit und das kann bei Nichtzahlung in Deutschland auch direkt umgesetzt werden. Dabei muss natürlich guter Wille beim Versorgungspflichtigen bestehen und auch dabei ist es natürlich hilfreich, vorher ein Gutachten zu haben, damit sich hinterher keiner übervorteilt fühlt. Ob das aber in Luxemburg funktioniert, ist mir nicht bekannt. Ja, diese Regelung benachteiligt den erziehenden und damit "erwerbsbehinderten" Elternteil. Insbesondere dadurch, dass bei erneuter Verheiratung alle Ansprüche erlöschen. Mir stellt sich immer die Frage, wie das in der modernen Gesellschaft funktioniert, in der es auch zu mehreren Eheschließungen im Laufe eines Lebens kommt. Verheiratet man sich z.B. mit einem Partner, der ebenfalls geschieden ist und dieser verstirbt, verliert man alle Ansprüche gegen einen ehemaligen Ehepartner, muss sich aber die Witwe(r)nrente mit dem ehemaligen Partner des letzten Ehepartners teilen. Das kann in dieser Struktur ganz schnell in die Altersarmut führen.
in Luxemburg ist die Regel so, dass der neue Ehepartner die Versorgung übernimmt. Alle Ansprüche (Unterhaltszahlungen aus laufenden Rentenzahlungen wenn der Ex-Partner noch lebt sowie die Witwenrente, die auf dessen Rentenanspruch basiert) auf Versorgung aus früheren Ehen erlöschen. Das gilt natürlich nicht für die selbst in Luxemburg erworbenen Rentenansprüche.