welche Krankenkasse hast du dann in DE od Lux wenn keine Abzuege sind
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Das wird alles von Lux. aus geregelt, d.h. auch Rente aus D, sie ziehen nichts in Lux. an Steuern und Sozialversicherung ab, da das dann alles von D aus geregelt wird; das steht wohl alles in so einem Abkommen drin. In D bin ich in der Krankenkasse, in der ich immer gewesen bin, jetzt werde ich dort halt nur als Rentner und nicht mehr Arbeitnehmer geführt. Die Krankenkassebeiträge fallen nur auf meine deutsche Rente an und werden auch direkt von der deutschen RV abgezogen. Um die Steuern musst Du Dich selbst kümmern, d.h. Du musst halt eine Steuererklärung machen! So, ich bin dann mal weg. Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, sofern ich diese auch beantworten kann!
wikipedia : Rentensteuer
Laut der Pensionskasse in Luxemburg wir die Rente Brutto ohne Abgaben nach Deutschland ueberwiesen klaro dass Sie dann in Deutschland versteuert werden muss , wuerdest du in Luxemburg wohnen muestest du Sie auch in Lux versteuern, in DE ist es so dass du 8004 eu in 2010 als Kopfpauschale hast wo du keine Steuern zahlen must , ca 17 % Steuern sind dann faellig wenn man in Rente geht , ist nicht weniger wie meine jetzige Gehaltssteuern , d.h dass du dann Jahrelang keine Steuern in DE gezahlt hast und jetzt nachzahlen must ... logisch
Wir haben jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, da wir dazu verpflichtet sind, da wir auch EInkommen in D haben. Ist bei uns alles etwas komplizierter. Dass die Lux. Rente in D versteuert werden muss, wusste ich auch. Da meine Partnerin aber schon sehr hohe Steuern bei Steuerklasse IV bezahlt hat u. wir jetzt weniger EInkommen haben als vorher; wir aber jahrelang immer noch Geld vom FInanzamt zurückbekommen haben, leuchtet es mir immer noch nicht ein, dass wir jetzt nachzahlen müssen. Aber beenden wir dieses Thema; es führt ja zu nichts. Fakt ist, wir müssen zahlen!
Die Steuern werden in dem Land gezahlt wo man wohnt, es ist ein trugschluss zu glauben das dass Luxemburger Finanzamt die Steuern abzieht, es wird immer mit Steuern gezahlt und ich bin verpflichtet mich beim Finanzamt in Deutschland zu melden bzw eine Steurerklärung zu machen. Aus diesem grund ziehen auch viele Luxemburger nach Frankreich, so bald sie in der Rente sind, da dort die besteuerung der Rente sehr niedrig sind.
Na dann werde ich mich mal nach geeigneten Wohnhäusern in Frankreich umschauen!
Und der andere Sachverhalt ist mir ja klar; habe ich ja schon mehrfach erwähnt, ich kann nur nicht verstehen, warum ich jetzt mehr Steuern zahlen muss bei niedriger Rente wie ich vorher Steuern auf mein höheres Gehalt in Lux. gezahlt habe? Ich will es auch garnicht verstehen, ich finde es einfach ne riesen Sauerei, dass man der doppelt Gear..... ist, krank, kann nicht mehr arbeiten und hat ein vieles weniger als früher und soll jetzt auch noch mehr Steuern bezahlen! Das soll mal einer verstehen!
Hallo Allerseits, ich habe folgende Frage: Wenn Ihr Rente sowohl aus L als auch aus D beziehen werdet und das Wohnland L oder D frei wählen könntet, wo wäre es steuerlich günstiger? Soweit ich weiß, gibt es in L keinen steuerfreien Ertragsanteil wie in D, so dass beide Renten im Gegensatz zu D voll zu versteuern wären.
Ich bekomme seit ca. 9 Jahren Rente von Luxemburg. Diese wird genauso versteuert wie die Rente aus Deutschland (in Deutschland) Zum Fall der hier geschildert wurde: Ehepartner verdient in D 50.000 (versteuerbares Einkommen, d.h. hier sind schon alle Frei- und Steurerentlastungbetrage abgezogen) Er bekommt aus L. 30.000 € Rente. Wenn diese Rente erstmals vor 2005 gezahlt wurde, sind davon 16.000 € in D steuerpflichtig. (Die seitdem erfolgten Steigerungen werden in den oa. weiteren Schritten hinzu gerechnet). Er kann und sollte die Möglichkeiten (wie Kranken- Pflege- Haftpflichtvers. Kirchensteuer u,a. ) nutzen, diesen Betrag zu verringern. Nehmen wir an dies würde den Rentenbetrag auf 12.500 ermäßigen. Dann ergibt sich bei Zusammenverlangung folgendes: Einkommen Ehepartner in D. Versteuerbares EK 50.000 Rente des Mannes aus L. 12.500 Gesamt versteuerbares EK 62.500 €
Den hiefür zu zahlen Steuerbetrag kann man einer Steuertabelle entnehmen, Nur bedenken Sie, das Sie hierbei der Zusammenveranlagung nachsehen. Das hier gesagte stimmt, bitte mir nurFeinheiten nachzusehen.
Hallo,
ich habe gestern mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt Trier gesprochen. Dieser hat mir bestätigt, dass die Rente in jedem Fall im Wohnsitzland zu versteuern ist, auch wenn ich oder mein Ehepartner sonst keine Einkünfte in Deutschland haben. Gott sei Dank bin ich in der glücklichen Lage verheiratet zu sein und somit fällt der Steuersatz total niedrig aus, zumal nur (wie vorher schon beschrieben) ein gewisser Prozentsatz steuerpflichtig ist.
Ich wünsche allen ein schönes Wochenende
Empfehlung ....das Finanzamt Trier hat eine ausführliche pdf.Datei hinterlegt. Da sind auch Beispiele drin.... http://www.finanzamt-trier.de/ Es gab im Sept. einen Vortrag vom Finazamt Trier in der Handwerkskammer Trier. d.h. alle Grenzgänger sollen früher oder später zur Steuererklärung in D erfasst werden.