Danke, ich habe es mal hier rein kopiert.
Versteuerung von Renten
Renten sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg im Wohnsitzstaat steuerpflichtig. Bezieht jemand eine Rente aus Luxemburg, so wird diese in Deutschland versteuert.
Werkspensionen aus einem früheren Arbeitsverhältnis in Luxemburg werden in Luxemburg versteuert. Treten neben die Werkspension aus Luxemburg aber noch andere Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind – zum Beispiel weitere Renten aus Deutschland oder Luxemburg – sind Werkspensionen in der deutschen Steuererklärung als Progressionseinkünfte zu erklären. Dies gilt auch für Pensionen, die von einer öffentlichen Kasse in Luxemburg ausgezahlt werden.
5. FAZIT: Steuererklärungspflicht in Deutschland besteht bei Grenzpendlern grundsätzlich, wenn
• ein Ehepartner in Luxemburg als Arbeitnehmer tätig ist und der andere Ehepartner in Deutschland Einkünfte welcher Art auch immer erzielt. • zusätzlich zu den Einkünften als Arbeitnehmer in Luxemburg noch weitere Einkünfte er- zielt werden. • die Tätigkeit in mehreren Staaten ausgeübt wird
6. Verständigungsverfahren Art. 22 DBA Deutschland- Luxemburg
Sollte sich im Einzelfall aus dem DBA Deutschland-Luxemburg keine Lösung für ein Doppelbesteuerungsproblem ergeben, bleibt den Betroffenen die Möglichkeit, ein sog. zwischenstaatliches Verständigungsverfahren zu beantragen. Das Verständigungsverfahren dient der Regelung von Einzelfällen. Ziel ist deren einvernehmliche Lösung und die Klärung allgemeiner Schwierigkeiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens. Es geht um die Beantwortung vertraglich nicht abschließend geregelter Fragen oder aber um die Klärung unterschiedlicher Rechtsauffassungen. Ein solches Verfahren wurde z. B. für die Berufsgruppe der Berufskraftfahrer durchgeführt.
Das Verfahren kann formlos beim deutschen Finanzamt oder Landesfinanzministerium sowie bei der luxemburgischen Finanzbehörde für „non-résidants“ beantragt werden.
Quelle: Finanzamt Trier
Für Rückfragen steht die Hotline der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz 0180/3 757 400* (9 ct pro Minute via dtms) Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr zur Verfügung.
Informationen gibt es auch auf der Homepage www.finanzamt-trier.de/Informationen.
Das ist ja der Hammer, also bekommt Deutschland von meiner Rente steueren obwohl ich die lezten 10 jahre in LU gearbeitet habe. So kann der Staat sich auch bereichern.....:cry: